@Maxman90 Maxman90 schrieb:Ob jemand krank ist oder nicht, müssen Gutachter entscheiden und keine Richter.
Nein, ich meine ob die Tat eine Straftat ist -
das zu entscheiden liegt einzig und allein im Ermessen eines Gerichts. Krankheitsbedingte Straftäter sind dadurch nicht automatisch unzurechnungsfähig! Wenn jemand regelmäßig zum Fredhof fährt, dort die halbe Nacht verbringt um eine Leiche auszubuddeln, um sie dann zu Hause anzuziehen, dann ist das bewusste Absicht - egal ob krankheitsbedingt oder nicht. Andernfalls stünde Leichenschändung nicht unter Strafe.
Maxman90 schrieb:Das es die Tat nicht besser macht ist mir klar, aber ich wollte daran erinnern, dass es viel schrecklicheres gibt, als Grabschändung.
Zur Kenntnis genommen, is aber nicht Teil des Threads.
Maxman90 schrieb:Oha, damit habe ich jetzt nicht gerechnet... Das wirft mein ganzes Weltbild um. Danke,dass du mich aufgeklärt hast.^^
Wenn die die Kritik nicht gefällt, dann hör doch auf es so darzustellen als wäre es eine Bagatelle, die nicht unter Strafe steht.