Aha!
Bereits im Jahr 2003, erzählt Markus Lautenschlager vom Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart, habe die Evangelische Landeskirche in Württemberg einige Bedingungen aufgestellt, unter denen sie Waldbestattungen getroster zustimmen könne. Zum einen müsse der Ort der Totenruhe als eine ausgewiesene Begräbnisstätte öffentlich zugänglich und durch eine Umfriedung begrenzt sein. Doch gerade mit dem Letzten nehmen es die Waldbestatter nicht so genau. Einen Zaun wollen sie nicht aufstellen und eine Mauer schon gar nicht bauen. Die Försterin Elisabeth Walch verweist darauf, dass an allen Wegen, die in den Wald führen, Schilder angebracht seien. Somit könne durchaus von einer Umfriedung gesprochen werden. Mehr wolle man aber schon wegen der Tierwelt nicht. Die Landeskirche fordert weiter, dass die Grabstätte mit dem Namen des Verstorbenen als Ort der Trauer deutlich erkennbar sein müsse. Er begründet das mit der Menschenwürde und sieht die Notwendigkeit, Angehörigen für ihre Trauer einen festen Ort zu geben. ......
.....Auch die katholische Kirche hat sich der Thematik gestellt. So hat das Bistum Trier im letzten Jahr eine pastorale Handreichung zum Umgang mit Tod und Begräbnis herausgebracht. Danach ist eine Baum- oder Waldbestattung durch einen Priester möglich, sofern folgende Kriterien erfüllt sind: Weder der Anbieter der Waldbestattung noch der Verstorbene noch dessen Angehörige dürfen Anhänger von naturreligiös-pantheistischen Vorstellungen (gewesen) sein, in denen die Natur mit Gott gleichgesetzt wird. Und ferner, so heißt es auch hier, muss es möglich sein, ein Schild mit dem Namen des Verstorbenen und einem christlichen Symbol am Ort der Bestattung anzubringen.
Nachzulesen in diesem ausführlichen Text
http://www.elk-wue.de/arbeitsfelder/gesellschaft/baumbestattung/ (Archiv-Version vom 11.11.2012)