Der Vater des Amokläufers
27.02.2011 um 16:09@Officer
wird gerne verwechselt, keine frage, aber hier ist das wichtig.
sorry, aber die "rechtliche herrschaft über eine sache" ist der BESITZ und nicht das eigentum.Officer schrieb:das eigentum, also die rechtliche herschafft über eine sache, wird im anschluss entzogen, wenn das entsprechende gerichtsurteil gefällt wurde.
wird gerne verwechselt, keine frage, aber hier ist das wichtig.