@Sombra84 Im Arbeitsrecht scheint ja eindeutig definiert zu sein, was alles zur Arbeitszeit gehört. Ruhepausen zu denen man un-/regelmäßige Raucherpausen durchaus zählen kann, sind keine Arbeitszeit. Wobei diese Frage scheinbar juristisch etwas unklar zu sein scheint.
Arbeitet man während des Rauchens?
Eine strittige Frage. Seit in immer mehr Unternehmen die Zigarette am Arbeitsplatz verboten ist, müssen die Raucher ihrer Sucht im Freien oder in speziell dafür ausgewiesenen Räumen nachgehen. Viele Arbeitnehmer sind dann zwangsläufig nicht produktiv für ihr Unternehmen tätig.
"Es gibt immer mehr Firmen, die von ihren Mitarbeitern daher einfordern, dass sie ausstempeln, bevor sie zum Rauchen gehen", weiß Regina Steiner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steiner Mittländer in Frankfurt am Main.
Andererseits darf laut Arbeitszeitgesetz eine Pause höchstens in 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden. "Da für eine Zigarette meistens weniger Zeit erforderlich ist, macht der Mitarbeiter also streng genommen beim Rauchen keine Pause", so Steiner.
"Doch wenn er keine Pause macht, müsste er auch nicht ausstempeln." Verweist man jedoch auf diesen Umstand, verbietet der Arbeitgeber womöglich das Rauchen während der Arbeitszeit ganz.
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1985711_0_9223_-arbeitsrecht-was-zur-arbeitszeit-gehoert.html (Archiv-Version vom 18.01.2012)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.htmlHier wird ja auch der Terminus "im voraus feststehende Ruhepausen" verwendet, und das erscheint mir etwas anderes zu sein, als einmal pro 60-120 Minuten einfach so für 10 Minuten zu verschwinden.
Im Arbeitsvertrag ist ja festgelegt wie viele Stunden man jeden Tag arbeitend zu erbringen hat.
Wenn(!) der Arbeitgeber also nachweisen kann, dass Raucher weniger Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz verbringten als Nichtraucher, so erscheint mir diese Regelung durchaus legitim, denn die Alternative wäre, dass man Überstunden als Ersatz für die verrauchte Zeit schiebt.
Ich vermute der Arbeitgeber hat jederzeit das Recht seinen Angestellten anzuordnen sich an die vorgegebenen Pausenzeiten zu halten, sonst folgen Sanktionen.
Sofern die Einschätzung deiner Firmenleitung mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch sein sollte, so würde ich dagegen vorgehen, Beschwerde einreichen oder zumindest erst einmal eine offizielle Begründung für diese Neuregelung einholen, die es dann von euch zu überprüfen gilt.
Aber so wie ich das herauslese, scheint da nur schwer etwas zu machen zu sein.
Da sitzt der Arbeitgeber offenbar immer am längeren Hebel.