Spucken
16.09.2009 um 16:21Es scheint darüber hinaus in manchen Gemeinden noch explizit erwähnt zu werden, das es unerwünscht ist, etwa hier:
(1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä. ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen,
5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,
6. das Spucken,<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
7. Gegenstände aller Art, wie z. B. Flaschen, Dosen, Verpackungen, Zigaretten, Papier, Lebensmittelreste und Tüten wegzuwerfen oder abzulagern, ausgenommen in dafür zur Verfügung gestellte Abfallkörbe bzw. -behälter.
http://www.oehringen.de/p/d1.asp?artikel_id=1105&liste=&tmpl_typ=Detail&l=
(1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä. ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen,
5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,
6. das Spucken,<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
7. Gegenstände aller Art, wie z. B. Flaschen, Dosen, Verpackungen, Zigaretten, Papier, Lebensmittelreste und Tüten wegzuwerfen oder abzulagern, ausgenommen in dafür zur Verfügung gestellte Abfallkörbe bzw. -behälter.