@mynameisearlWillkommen in der Welt des Rechnungswesens.
Nicht nur Akademiker haben etwas in der Birne.
;)In so einigen Fällen machen sogar Diplom-Kaufleute oder Bachelors mit Schwerpunkt Finanzwesen, Steuern und wirtschaftliches Prüfungswesen den Bilanzbuchhalter, um eine weitere Spitzenqualifikation vorzuweisen.
Ein Studium ist wesentlich breiter gefächert. Der Geprüfte Bilanzbuchhalter/IHK oder auch der Gepr. Controller/ IHK sehr spezialisiert und setzen zudem zum Zeitpunkt der Zulassung zur Prüfung eine kaufmännische Ausbildung (2 - 3 Jahre) und im Anschluss hieran eine mindestens 3jährige Tätigkeit im betrieblichen Rechnungswesen voraus.
Fallquote im Erstanlauf: 60 - 70%.
Und wenn Du mir die Gehaltsangaben nicht abnimmst, dann google mal danach. Oder bestelle Dir beim BVBC (Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller) eine entgeltliche Gehaltsanalyse.
Statistisch gesehen, verdienen Kaufmannsgehilfen, welche sich zum Bilanzbuchhalter/ IHK weiterqualifiziert haben am schlechtesten in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, weil dort das Angebot an solch kompetenten Kräften größer und der finanzielle Background der Freiberufler-Sozietäten schmaler ist, als in der gewerblichen Wirtschaft ist (ca. 40.000 - 45.000 EUR), Gehaltsspitzenreiter sind sie im Groß- und Einzelhandel mit 95.000 - 105.000 EUR. Wie in jeder Berufsgruppe (auch unter Akademikern) gibt es branchenspezifische und regionale Unterschiede, die angeführten Gehaltsangaben gelten - übrigens ebenso wie für Akademiker im Segment Steuern und Rechnungswesen - auch für eine drei- bis fünfjährige Berufserfahrung als "fertiger" Bilanzbuchhalter.
Wer mag, kann später auch noch die jeweils andere Qualifikation (zum Bilanzbuchhalter + Controller) hinzuerwerben, Teile werden angerechnet. Oder belegt einen Kurs "Bilanzbuchhaltung international" mit Schwerpunkt IFRS und internationales Steuerrecht.
Oftmals gehen auch Steuerfachgehilfen (neudeutsch: Steuerfachassistenten) diese Zwischenstation, wenn Sie den Praxisweg zum Steuerberaterexamen einschlagen oder gehen müssen (nach Ausbildung 10 Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet der bundes- und landesverwalteten Steuern). Wer die die Qualifikation Bilanzbuchhalter erworben hat und weitere 5 Jahre Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- und landesverwalteten Steuern nachweisen kann, darf zudem am Steuerberaterexamen teilnehmen.