@andreasko:
Pepsi-Carola ist zulässig!
Kurze Einführung zum Thema Namensrecht:
Studiert man die aktuelle Liste der 100 beliebtesten
Vornamen, so lassen sich drei große Trends ausmachen:
a) Traditionelle Vornamen stehen wieder hoch im Kurs: So
befanden sich 2007 bei den Mädchen die Vornamen Marie,
Maria, Anna, Lena, Johanna, Charlotte, Hannah/Hanna, Sofia,
Emma, Mia, Katharina/Catharina und Elisabeth unter den
beliebtesten Vornamen – alles Namen, die auch schon die
Groß- und Urgroßmütter dieser Mädchen hätten tragen
können. Bei den Jungen stehen Maximilian, Alexander, Paul
und Max ganz oben.
b) Biblische Vornamen sind beliebt. Bei den Mädchen sind
Hannah/Hanna, Sarah und Lea unter den Top 20, bei den
Jungen ist dieser Trend noch auffälliger: Hier gehören die
Namen Lukas, Elias, David, Jonas, Noah, Ben zu den 20
beliebtesten Vornamen.
c) Auch nordische Vornamen sind populär – in Norddeutschland
ist dieser Trend naturgemäß auffälliger als in Bayern. So
finden sich bei den Mädchen Mia, Annika, Finja, Lotta, Linn -
bei den Jungen gehörten Finn, Niklas, Erik, Nils, Lasse, Jannik,
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Lennart, Malte, Lars, Henrik und Bjarne zu den 100
beliebtesten Vornamen 2007.
Welche Vornamen zulässig sind
Die Wahl des Vornamens ist zwar frei, doch dürfen dabei keine
Sachbegriffe, „normale“ Wörter, Produkt- oder Markennamen
sowie Familiennamen gewählt werden. Häufige Streitfälle sind
Pflanzennamen. Bei Mädchen sind zum Beispiel Jasmin, Rose
oder Holly zulässig, nicht aber Seerose oder Pfefferminze, da
diese nicht als Vornamen etabliert sind. Auch sollte aus dem
Vornamen eindeutig das Geschlecht des Kindes hervorgehen.
Bei Namen wie Kai oder Toni, die nicht eindeutig verraten, ob
das Kind nun männlich oder weiblich ist, muss daher ein
eindeutiger Vorname als Zweitname gegeben werden, damit
es später nicht zu Verwechslungen kommt. Die beliebten
weiblichen Vornamen Gabriele, Simone und Andrea dürfen in
Deutschland ohne Zweitnamen vergeben werden. In der
Schweiz dagegen ist ein solcher Name nur in Kombination mit
einem eindeutig weiblichen oder männlichen Vornamen
zulässig.
Beispiele: Die folgenden Vornamen wurden von verschiedenen
Gerichten zugelassen:
Pepsi-Carola, Sonne, Rapunzel, Bavaria, Cheyenne, Sunshine,
Robinson, Birkenfeld, Napoleon, Che (als Zweitname), Juri,
Pumuckl (als Zweitname), Jesus.
Beispiele: Diese Namen wurden vom Gericht abgelehnt:
Pfefferminze, Woodstock, McDonald, Princess, Grammophon,
Baron, Borussia, Januar, Navajo, Atomfried, Rasputin, Agfa,
Störenfried, Omo, Crazy Horse, Möhre, Schnuck, Pan, Lenin,
Tiger, Seerose, Karl der Große junior, Möwe, Millenium,
Cezanne, Porsche, Champagna, Gastritis, Schröder, Sputnik,
Schanett, Ogino, Moon, Beauregard, Hemingway, Traktora,
Pillula.
In Zweifelsfällen liegt das Ermessen beim zuständigen
Standesbeamten, der sich nach dem „Internationalen Buch
der Vornamen“ richtet, das in jedem Standesamt ausliegt. Wer
mit seiner Entscheidung nicht einverstanden ist, kann
Einspruch dagegen einlegen. Auskünfte zur Zulässigkeit von
Vornamen erteilt auch die Gesellschaft für deutsche Sprache
(GfdS). Auf ihrer Internetseite ist eine Vielzahl von außergewöhnlichen
Vornamen einzusehen, zu denen die GfdS
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Auskünfte eingeholt hat. Eine förmliche Bestätigung für das
Standesamt stellt die GfdS für 15,- Euro aus.
Die Zahl der Vornamen
Wie viele Vornamen ein Kind tragen darf, ist gesetzlich nicht
geregelt. Hier haben Standesämter und Gerichte sehr
unterschiedliche Auffassungen. Während das Amtsgericht
Hamburg sieben Vornamen bereits als nicht mehr tragbar
ansieht, dürfen diese in Berlin jedoch problemlos eingetragen
werden. Auch wenn ein Fußballfan seinem Kind am liebsten
alle elf Vornamen seiner Lieblingsmannschaft geben möchten,
sollte er dennoch im Auge behalten, dass dies für den
Sprössling sehr unangenehm werden kann. Beim Umgang mit
Ämtern und Behörden müssen nämlich stets alle Vornamen
angegeben werden – und auf den wenigsten Formularen ist
genug Platz, um elf Vornamen einzutragen. Die Regel sind
heute ein bis maximal drei Vornamen
Häufige Falschschreibungen
Vor allem bei Vornamen fremder Herkunft treten immer wieder
Fehler auf. Grundsätzlich gilt: Fremde Vornamen werden so
geschrieben wie in ihrer ursprünglichen Schreibung, also z.B.
André, Jacqueline, Jeannette, Mike, Jennifer, Marco oder
Bianca. Die Schreibweise „Schanett“ für Jeannette wurde von
einem deutschen Gericht abgelehnt, obwohl sie der
Aussprache des Namens entspricht.
Akzente, die für die korrekte Aussprache notwenig sind, z.B.
bei André oder René, dürfen nicht weggelassen werden.
Umgekehrt dürfen aber auch keine falschen Akzente eingefügt
werden, nur um die Aussprache festzulegen, die Schreibweise
Michél ist daher unzulässig.
Bei russischen Vornamen sollte die deutsche Transkription
gewählt werden, nicht die englische oder französische (also
z.B. Natascha und nicht Natasha).
Tipps zur Vornamenwahl
Der Wunsch vieler Eltern ist es, ihrem Kind einen Vornamen zu
geben, den nicht jeder hat. Und auch Kinder fühlen sich
wohler, wenn es in ihrer Schulklasse nicht noch drei andere
Julias oder Maximilians gibt. Doch bei allem Verständnis für
den Wunsch nach Außergewöhnlichkeit: Eltern sollten niemals
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außer Acht lassen, dass es bei der Wahl des Namens in erster
Linie um das Wohl des Kindes geht – denn das Kind muss
diesen Namen schließlich sein ganzes Leben tragen.
Problematisch könnten alle Vornamen werden, die sofort eine
Frage nach sich ziehen, etwa nach der Schreibweise oder
Herkunft.
Eltern sollten bei der Wahl des Vornamens auch ihren
Familiennamen im Auge behalten. Natürlich kann sich dieser
bei einer späteren Heirat ändern (auch bei Jungen), aber bis
dahin gehört der Familienname fest zum Vornamen des
Kindes. Alliterationen wie Sarah Seibold oder Max Meier sind
Geschmackssache, Reime wie Peter Grether können leicht
albern wirken. Zu einem sehr langen, mehrsilbigen Nachnamen,
wie zum Beispiel Obermeier, passen kurze Vornamen
besser als lange, umgekehrt klingt auch ein kurzer Nachname
besser mit einem langen Vornamen.
Nützliche Website zur Zulässigkeit von Vornamen und zu den
aktuellen und historischen Hitlisten:
Gesellschaft für deutsche Sprache:
http://www.gfds.deoder unter
http://www.beliebte-vornamen.de(WDR)