Schuldfrage bei Scheidung!
24.09.2007 um 15:44@lonestar
Ein vor einem Notar unterzeichneter Vertrag, sagt nichts über eine Rechtsgültigkeit der vereinbarten Inhalte ab. Ein Notar beglaubigt nur den Sachverhalt (Ort und Zeitpunkt) , den Vorgang und die Vertragspartner. Damit ist man nur geschützt gegen Vertragsveränderungen oder gegen die Anfechtung überhaupt einen Vertrag geschlossen zu haben! Mehr aber auch nicht!
lonestar schrieb:@krungtWieder einer dieser weitverbreitetenden Rechtsirrtümmer.
Das mit dem Sittenwidrig ist auch eine sache ! das kommt ja darauf an , was man festsetzt ! Und der Ehevertrag wird zur Gültigkeit bei einem Notar unterschrieben!
Ein vor einem Notar unterzeichneter Vertrag, sagt nichts über eine Rechtsgültigkeit der vereinbarten Inhalte ab. Ein Notar beglaubigt nur den Sachverhalt (Ort und Zeitpunkt) , den Vorgang und die Vertragspartner. Damit ist man nur geschützt gegen Vertragsveränderungen oder gegen die Anfechtung überhaupt einen Vertrag geschlossen zu haben! Mehr aber auch nicht!