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Aldi & Co drücken sich um die gesetzl. Gewährleistung

24 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Reklamation ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aldi & Co drücken sich um die gesetzl. Gewährleistung

18.06.2007 um 09:55
Hallo liebe Gemeinde.

Mir ist neulich so ein elektrischer Messerschleifgerät von Aldi durchgebrannt. Im Januar erst für 9,90€ gekauft, ich genervt weil mir öfter Sachen von Aldi kaputtgehen also Rechnung rausgesucht und zu Aldi hin. Dort meinte man zu mir, das Aldi nur 4 Wochen Garantie bietet, ich solle mich an den Hersteller wenden. Ich spreche die gesetzlichen 24 Monate an, ist egal sagt man mir, geht nur über den Händler.

Nun mal im Web gewühlt und siehe und lese da:

Gewährleistung bei Discounter: Häufig Fehlanzeige!
Fernseher, Computer, Bügeleisen, Kinderkleidung: Mindestens zweimal pro Woche locken die Discounter mit Waren, die früher im Fachhandel oder Kaufhaus gekauft wurden. Bei Produkttests schneiden beispielsweise die Computer von Aldi, Lidl und Co. recht gut ab. Aber wie sieht es mit der Gewährleistung der Discounter aus, wenn die Geräte vorzeitig den Geist aufgeben? Das wollte die Zeitschrift Verbraucher Aktuell wissen - und versuchte 20 Mal, die Waren im Geschäft zu reklamieren. Mit einem ernüchternden Ergebnis: In fast jedem dritten Fall behaupteten die Marktleiter, sie seien nicht für die Reklamation zuständig. Der Kunde solle sich doch bitte an den Hersteller wenden. Wobei es keinen Unterschied machte, ob die Ware bei Plus, Norma oder Aldi Süd gekauft wurde. Ein Irrtum, so die Verbraucherschützer. Denn egal, ob Einkauf beim Fachhandel oder Discounter: Geht die Ware innerhalb von zwei Jahren kaputt, muss sich der Händler und nicht der Hersteller um Reparatur oder Ersatz kümmern. Was sich laut Stichprobe aber offensichtlich nur in den getesteten Lidl-Filialen herum gesprochen hatte. Sie kümmerten sich anstandslos um die bemängelten Geräte.

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/323959.phtml

Und:
.
Was Gewährleistung, Garantie und Herstellergarantie bedeuten Gewährleistung - Garantie - Herstellergarantie: Begriffe, die manchen durcheinander bringen können. Folglich wird nicht jedem sofort klar, warum ein Support von Herstellerseite abgelehnt wird - wie es einem Händler mit einer knapp drei Jahre alten, 8 GB großen Festplatte von Fujitsu widerfahren ist. Im Folgenden sollen mithilfe von Johann Schuhbauer, Rechtsanwalt bei der Fujitsu Deutschland GmbH, die drei Begriffe erläutert werden.

Gewährleistung

Die Gewährleistung - seit dem 1. Januar dieses Jahres auf 24 Monate festgelegt und in § 437 BGB verankert - betrifft immer nur die direkt miteinander in Kontakt tretenden Partner in einer Vertriebskette, erklärt Schuhbauer, also zum Beispiel Hersteller-Distributor, DistributorHändler oder Händler-Endkunde.

Der Verkäufer steht bei der Gewährleistung dafür ein, dass die gehandelte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Was zunächst heißt, dass die Sache die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss, aber auch bedeuten kann, dass Werbeaussagen zutreffen müssen, Montageanleitungen fehlerfrei und Lieferungen mengenmäßig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Garantie
Aussagen zur Garantie finden sich seit Anfang des Jahres im neuen § 443 BGB. Bei ihr handelt es sich um eine zusätzliche, freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Kaufvertrags, durch die der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr übernimmt, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie). Eine Garantie kann der Käufer von irgend jemandem ausgestellt bekommen.

Insbesondere vom direkten Verkäufer oder dem Hersteller, aber auch von einem Dritten, zum Beispiel von einem Grossisten, einem Importeur oder einer Vertriebstochter, hebt der Fujitsu-Anwalt hervor. Wichtig sei dabei, dass der Inhalt der Garantieleistung freigestellt, also nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Zwingend ist § 443 BGB nur beim so genannten Verbrauchsgüterkauf, bei dem ein Unternehmer eine bewegliche Sache verkauft.

Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer gerügte Mangel bei Gefahrübergang noch nicht bestand. Abgewickelt wird eine Garantie in der Regel über Garantiescheine.

"Bei Fujitsu beinhaltet die Garantie zum Beispiel neben der Beseitigung der Sachmängel durch Reparatur oder Austausch auch die Übernahme der Transportkosten von Fujitsu an den garantieberechtigten Partner", stellt Schuhbauer klar. Versand- und Transportkosten zu Fujitsu sowie Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten bei Dritten gehörten aber nicht dazu. "Um es zu verdeutlichen: Neben der Gewährleistung für 24 Monate (früher: 6 Monate) geben wir auf 2,5-Zoll-Notebook-Festplatten drei Jahre und auf 3,5-Zoll-SCSI-Festplatten für Desktop-PCs fünf Jahre Garantie", fügt der Anwalt hinzu. Fujitsu erwartet von seinen Partnern, dass sie diese Garantie an ihre Kunden weitergeben.

Herstellergarantie

Knifflig wird es für manche Käufer und Verkäufer, wenn der Begriff "Herstellergarantie" ins Spiel kommt. "Dieses Wort wird oftmals falsch verwendet, wenn zum Beispiel Aldi mit ,24 Monaten Herstellergarantie‘ wirbt", sagt Schuhbauer. "Viel schlimmer ist es aber, dass auch manche Juristen von Distributoren mit der Einschätzung dieses Wortes falsch liegen." Fakt ist, dass eine Herstellergarantie - wie der Name es sagt - nur der Hersteller selbst geben kann. Und, juristisch gesehen, nur an das letzte Glied in der Vertriebskette, also an den Endanwender.
Bei der Herstellergarantie handelt es sich ebenfalls um einen inhaltlich freigestellten Vertrag zusätzlich zur Gewährleistung. Da sie ab der Auslieferung gilt, könnte sie theoretisch schon abgelaufen sein, bevor der Anwender das Gerät in Betrieb nimmt.

Mit einer Herstellergarantie dürfte ein Wiederverkäufer in der Regel nichts zu tun bekommen - es sei denn, er ist selbst Endanwender eines Produkts. "Fujitsu gibt nur in einem Bereich Herstellergarantie", betont Schuhbauer. "Und zwar beim Verkauf unserer magnetooptischen Produkte über das Internet, denn nur da treten wir direkt mit dem Endkunden in Kontakt."

Fazit: Als Händler muss man sich genau überlegen, was man dem Kunden sagt, und sich mit seinen Lieferanten absprechen. Was aber, wenn der zuständige Händler beziehungsweise Distributor in der Zwischenzeit nicht mehr existiert? "Beim ,wirtschaftlichen Tod‘ eines Verkäufers hat der Käufer bei uns keinen Anspruch auf Garantie, wir nehmen uns der Sache aber im Rahmen der Kulanz an", verdeutlicht der Fujitsu-Anwalt.

Ganz anders sieht die Sache im OEM-Bereich aus. Schuhbauer: "Dort ist es üblich, dass die Kunden weniger oder teilweise gar keine Garantie und/oder Gewährleistung haben wollen. Dafür müssen sie für die bestellten Festplatten weniger zahlen oder bekommen einen Ausgleich in Form einer Überlieferung." (tö)

http://www.channelpartner.de/sonstiges/626022/index.html


Ich werde also wieder zu Aldi fahren und den mal klar machen das es um die gesetzliche Gewährleistung geht und ich darauf bestehe das ich diese bekomme, mal sehen was passiert, ich habe einen guten Anwalt an der Hand, und werde das mal wegen 9,90€ durchziehen.

Was meint Ihr dazu, jemand noch ein Tipp?

In ca. 10 Tagen schreibe ich dann was Aldi sagt, vorher komme ich leider nicht dazu dort vorbei zu schauen.



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Aldi & Co drücken sich um die gesetzl. Gewährleistung

18.06.2007 um 09:57
hm ich kenne das auch so:)!


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18.06.2007 um 10:01
"Was meint Ihr dazu, jemand noch ein Tipp?"
Technik hat ihren Preis...nicht geizigsein da.


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18.06.2007 um 10:03
Also ehrlich gesagt würde ich mir den Stress wegen lumpigen 10 Euro nicht machen, aberwäre es ein größeres Gerät würde ich auf mein Recht bestehen, würde mich aber freiwilligan den Händler wenden, da geht das Ganze viel fixer:)


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18.06.2007 um 10:06
http://www.manufactum.de/group/172046/product/751735/Produktdetail.1773.0.html

Guckst du hier das ist nice. :P


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18.06.2007 um 10:08
„würde mich aber freiwillig an den Händler wenden“

Darauf spekulieren die doch.Mir geht es um das Prinzip, ich habe schon eine defekte Heißklebepistole, eineTaschenlampe mit defekten Akku, und noch so einigen anderen Schrott. Ich ärger mich auch,das ich solchen Mist immer wieder bei Aldi kaufe, man denkt immer, ach nur 10€ da kannman ja nicht viel falsch machen, aber ich werde in Zukunft kein Kram mehr bei Aldikaufen.


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18.06.2007 um 10:10
nocheinPoet

ja ich weiß, aus diesem Grund kaufe ich Geräte nie bei Discountern,sondern bei Fachgeschäften:)


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18.06.2007 um 10:13
Meine bei ALDI gekaufte portable Satellitenempfangsanlage und mein DVBT-Empfängerfunktionieren fehlerfrei!;)


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18.06.2007 um 10:14
Ich hab sowieso noch nie verstanden wie man sich zb. n PC bei Aldi kaufen kann....


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18.06.2007 um 10:18
Na ja so ists ja auch nicht, Aldi hatte da schon oft gute Auswahl dabei....ist wohl neEinstellungssache:)


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18.06.2007 um 10:58
Also, ich hab einen Bekannten der bei Lidl arbeitet, und die nehmen so gut wie alleszurück!


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Sidhe ehemaliges Mitglied

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18.06.2007 um 14:17
Bei so einem Vorfall würde ich, wenn es sich schon öfters ereignet hat, auch nicht kleinbeigeben.
Allerdings muß ich fairerweise sagen, daß ich schon öfters etwas umtauschenoder nach verfrühtem Defekt dort zurückgeben konnte, da waren die Leute eigentlich immerrecht anständig.


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18.06.2007 um 14:18
also ich hab hier nen aldi PC von 2000 und da is mir vor nem halben jahr nur mal dasmotheboard durchgebrannt weil da irgendwie eisenspäne drauf gekommen sind. dann habe icheinmal neuen arbeitsspeicher reingebaut und der rest is immer noch von aldi und läufteinwandfrei :)


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Doors ehemaliges Mitglied

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18.06.2007 um 15:59
Bislang hatte ich noch keine Probleme mit "Billigramsch" vom Discounter. Entweder esfunktionierte alles, oder es wurde innerhalb der Gewährleistungsfrist bei den in denGarantie-Unterlagen genannten Firmen repariert bzw. umgetauscht.


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18.06.2007 um 17:50
@ Sidhe

Allerdings muss ich Fairerweise sagen, dass ich schon öftersetwas umtauschen oder nach verfrühtem Defekt dort zurückgeben konnte, da waren die Leuteeigentlich immer recht anständig.

Ja die sind dort im Grunde auch recht nett,aber dennoch müssen sie sich an die Gesetze halten. Ich hatte mal einen anderen Fall, dahat der Mann einer ehemaligen Jugendlichen im Internet sich mit deren Namen unde-Mailadresse sich bei Usenet registriert und später als er dann ausgezogen war(Scheidung) bekam seine Frau dann ständig Mahnungen.

Sie machte deutlich, dass siedamit nichts zu tun habe, und der Ihr Account von ihrem Ex missbraucht worden war.

Das war Usenet voll egal, die sagten mir dann sogar auch persönlich am Telefon,sie müsste dann Ihren Ex wegen Betruges anzeigen.

Ich habe den erklärt, dass siedas nicht verlangen können, und sie sollen doch mal beweisen, dass ein gültiger Vertragmit der ehemaligen Jugendlichen vorlege. Man haben die rumgezickt, und immer von IhrenAGB’s gesprochen.

Die wollte mir echt nicht glauben, das die AGB’s nichtbeinhalten können was sie sich so denken, sondern eben auch dem Gesetz entsprechenmüssen.

Ruhe gab es erst, nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe, der denLeuten freundlich eine Klage wegen versuchter Nötigung und Nötigung anbot.

Macheglauben echt, mit den Verbrauchern kann man es ja machen, deswegen werde ich da auchweiter bohren, und nicht einfach klein bei geben.



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Sidhe ehemaliges Mitglied

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18.06.2007 um 18:17
@poet

Ich sagte ja, daß ich mich in so einem Fall auch nicht abwehren lassenwürde.
Wie viele Probleme es mit angepriesenen Schnäppchen gibt, merkt man oft ersthinterher, wenn plötzlich Reperaturkosten o.Ä. anfallen, mit denen niemand gerechnet hat.Und dein Beispiel zeigt ja, wie "gerne" dafür letztlich Verantwortung übernommen wird :|


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18.06.2007 um 18:31
Kleines Gedöns (Mixer, Sandwichtoaster, etc) würde ich immer bei Aldi kaufen, kann maneigenltich nix falsch machen. Natürlich kann man sich auch für den 16-fachen Preis einenMesserschleifer bei Manufactum kaufen wenn man das Geld hat. Aber auch von Fachgeschäftensind mir schon Sachen kaputt gegangen.

Bei teureren Geräten wie Computer,Fernseher, Notebooks würde ich von einem Kauf bei Aldi eher abraten. Die Qualität istmeist ok - aber der Preis völlig überteuert!


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18.06.2007 um 19:28
Kann ich nicht bestätigen. Normalerweise gehen Aldi-Artikel erst 1-3 Monate nach demGarantieende kaputt. Es kommt mir wirklich fast so vor als sei da ein Timer drin. Nunja,bei Aldi werde ich keine Elektroartikel mehr kaufen. Billig heißt nicht preiswert..


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18.06.2007 um 19:31
Das beste ist ja auch, dass Aldi Elektroartikel mit gefälschtem Tüv-Siegel verkauft undimmernoch munter weiter macht. Ja ehrlich. Ich habe mir mal eine explodierteHeißklebepistole angeschaut und von innen war gar keine Isolierung. Jede Schraube hätte230V führen können.


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18.06.2007 um 19:36
bei steht man doch eh immer unter strom! :D


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18.06.2007 um 20:21
nocheinPoet :

Geh' künftig bei Lidl einkaufen , die haben meist noch im selbenMonat Ähnliches im Angebot und nehmen ihren Schrott anstandslos zurück.


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