Ich seh schon, einigen hätte FKK gut getan. Ich kam bereits als Kind in den Genuss (oder auch nicht) von FKK und mich schockt nichts mehr. Ist alles nur die ungeschönte Natur, die uns präsentiert wird.
Bzgl. Gesetzeslage sind wir zum Glück nicht so verklemmt wie die Amerikaner.
Allerdings kann es unter gewissen Umständen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sollte sich durch durch zu viel nacktes Präsentieren die Allgemeinheit belästigt fühlen. Gilt aber nur für Garten und Balkon und ist tatsächlich von der Lage, Einsehbarkeit abhängig, in welchem Ausmaß die Allgemeinheit etwas sehen und sich dadurch belästigt fühlen könnte.
borabora schrieb:Schon, aber wenn man, weil es die Bautechnik der Häuser zulässt, von Nachbarn gesehen werden kann, gelten andere Spielregeln, mein ich.
Damit hast du recht! Kommt halt auf die baulichen Gegebenheiten sowie auch darauf an wie man sich präsentiert und was alles zu sehen ist.
Ps.
Ob die Frau psychische Probleme hat, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Kann auch nur eine Art Hippiedame sein, die es möglichst freizügig und unbeschwert liebt und einen Scheiß darauf gibt, was andere über sie denken.
Sollte allerdings der Verdacht auf Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter (Andere Mieter im Haus beispielsweise) bestehen, dann lieber einmal zu viel die Polizei informieren als einmal zu wenig.
Gilt auch bei Verdacht auf Vernachlässigung von Haustieren und bei Kindern sowieso. Auch dann lieber einmal zu viel als zu wenig die Behörden informieren