Ist das ein Sozialstaat?
15.02.2020 um 19:17Der Mindestlohn beträgt 6,40€
Der Mindesturlaub 20 Tage.
Wenn man arbeitslos wird, wird durch das Sozialamt geprüft durch was man arbeitslos geworden ist. Ist man durch Eigenverschulden gekündigt worden, ist Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist man durch Krankheit oder anderen Dingen gekündigt worden, ist die Arbeitsunfähigkeit zu beantragen.
Arbeitslosengeld:
Das Arbeitslosengeld muss man bei der Bundesagentur beantragen, mit Unterstützung des Sozialamts. Man kann Arbeitslosengeld erst nach 14 Tagen nach Kündigung beantragen.
Im Vordergrund steht ein Gespräch wie es zur Kündigung kam, woran es lag, psychische Gründe, falsche Berufswahl. Es wird geprüft ob die Person Kinder hat oder verheiratet ist. Ist alles geprüft worden. Wird die Person offiziell als arbeitslos gemeldet worden.
In den ersten 5 Monaten 788€ monatlich +500€ Wohngeld.
Pflicht ist es wöchentlich an Pflichtgesprächen teil zu nehmen.
Nach den 5 Monaten wird geprüft ob es positive Fortschritte gibt usw.
Nach 5 Jahren 644€ +400€ Wohngeld. Das Wohngeld kann nur beantragt werden, wenn es nötig ist! Hat man Kinder werden monatlich 200€ zu der Summe dazugegeben. Wer nach 10 immer noch arbeitslos ist!? Ihm werden das Wohngeld entzogen, dazu gibt es drei Wege. Übergang in die Arbeitsunfähigkeit, Obdachlosenhilfe, Psychiatrie. Darüber entscheidet das staatliche Gericht mit Unterstützung des Sozialministeriums.
Arbeitsunfähigkeit:
Ist man arbeitslos/Arbeitsunfähig beantragt man dies bei einem zuständigen Sozialamt. Die Hilfe beträgt in den meisten Fällen 980€ monatlich, Wohngeld flexibel.
Obdachlosenhilfe:
Wer obdachlos ist, kann Wohngeld beantragen, es ist nicht höher als 600€ im Monat. Wohngeld kann aber auch abgelehnt werden. Man bekommt eine Registered Card und hat kostenlosen Zugang zu Tafelläden, staatlichen Internetcafés. Eine Unterstützung beträgt 300€ monatlich. Jeder kann einen psychologischen Betreuer beim Sozialamt beantragen. Auch kann geprüft werden, ob diese Person eine Behindertenhilfe zu beantragen hat.
Behindertenhilfe:
Wer entweder behindert oder Einschränkungen im Leben hat mitunter obdachlose. kann diese beim Integrationsfachdienst beantragen. 10 € enthält man ab Crad 10, ab Crad 30 50€, ab crad 50 100€. Es gibt kostenlose ärztliche Hilfen und einen Betreuer zur Verfügung gestellt. Bei Obdachlosen entscheidet darüber wie die Regenerationsrate ist. Öffentlicher Nahverkehr ist ab 50% frei.
Schularbeitsstellen sind in Schulen, um Schüler zu helfen, analysieren um sie zu fördern. Um einen individuellen Bildungsgang zu ermöglichen. Un später Perspektiven für einen Arbeitszugang zu ermöglichen.
Schulstufenempfehlungen der Lehrer und Schulleitung nach der Sekundarstufe müssen eingehalten werden. Es entscheidet sich in Volksschule: Allgemein bildende und grundlegende Schulbildung (5-10 Klassen)
Mittelschule: Erweiterte Schulbildung (5-10 Klassen)
Gymnasium, (5-13 Klassen)
Sonderschule, individuelle Bildung im Spektrum von Gymnasium bis zur Bildung für Eingeschränkte (Behindertenbildung) (5-12 Klassen)
Der Mindesturlaub 20 Tage.
Wenn man arbeitslos wird, wird durch das Sozialamt geprüft durch was man arbeitslos geworden ist. Ist man durch Eigenverschulden gekündigt worden, ist Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist man durch Krankheit oder anderen Dingen gekündigt worden, ist die Arbeitsunfähigkeit zu beantragen.
Arbeitslosengeld:
Das Arbeitslosengeld muss man bei der Bundesagentur beantragen, mit Unterstützung des Sozialamts. Man kann Arbeitslosengeld erst nach 14 Tagen nach Kündigung beantragen.
Im Vordergrund steht ein Gespräch wie es zur Kündigung kam, woran es lag, psychische Gründe, falsche Berufswahl. Es wird geprüft ob die Person Kinder hat oder verheiratet ist. Ist alles geprüft worden. Wird die Person offiziell als arbeitslos gemeldet worden.
In den ersten 5 Monaten 788€ monatlich +500€ Wohngeld.
Pflicht ist es wöchentlich an Pflichtgesprächen teil zu nehmen.
Nach den 5 Monaten wird geprüft ob es positive Fortschritte gibt usw.
Nach 5 Jahren 644€ +400€ Wohngeld. Das Wohngeld kann nur beantragt werden, wenn es nötig ist! Hat man Kinder werden monatlich 200€ zu der Summe dazugegeben. Wer nach 10 immer noch arbeitslos ist!? Ihm werden das Wohngeld entzogen, dazu gibt es drei Wege. Übergang in die Arbeitsunfähigkeit, Obdachlosenhilfe, Psychiatrie. Darüber entscheidet das staatliche Gericht mit Unterstützung des Sozialministeriums.
Arbeitsunfähigkeit:
Ist man arbeitslos/Arbeitsunfähig beantragt man dies bei einem zuständigen Sozialamt. Die Hilfe beträgt in den meisten Fällen 980€ monatlich, Wohngeld flexibel.
Obdachlosenhilfe:
Wer obdachlos ist, kann Wohngeld beantragen, es ist nicht höher als 600€ im Monat. Wohngeld kann aber auch abgelehnt werden. Man bekommt eine Registered Card und hat kostenlosen Zugang zu Tafelläden, staatlichen Internetcafés. Eine Unterstützung beträgt 300€ monatlich. Jeder kann einen psychologischen Betreuer beim Sozialamt beantragen. Auch kann geprüft werden, ob diese Person eine Behindertenhilfe zu beantragen hat.
Behindertenhilfe:
Wer entweder behindert oder Einschränkungen im Leben hat mitunter obdachlose. kann diese beim Integrationsfachdienst beantragen. 10 € enthält man ab Crad 10, ab Crad 30 50€, ab crad 50 100€. Es gibt kostenlose ärztliche Hilfen und einen Betreuer zur Verfügung gestellt. Bei Obdachlosen entscheidet darüber wie die Regenerationsrate ist. Öffentlicher Nahverkehr ist ab 50% frei.
Schularbeitsstellen sind in Schulen, um Schüler zu helfen, analysieren um sie zu fördern. Um einen individuellen Bildungsgang zu ermöglichen. Un später Perspektiven für einen Arbeitszugang zu ermöglichen.
Schulstufenempfehlungen der Lehrer und Schulleitung nach der Sekundarstufe müssen eingehalten werden. Es entscheidet sich in Volksschule: Allgemein bildende und grundlegende Schulbildung (5-10 Klassen)
Mittelschule: Erweiterte Schulbildung (5-10 Klassen)
Gymnasium, (5-13 Klassen)
Sonderschule, individuelle Bildung im Spektrum von Gymnasium bis zur Bildung für Eingeschränkte (Behindertenbildung) (5-12 Klassen)