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Das deutsche Rechtssystem - wie gut funktionieren Schöffengeric

21 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schöffen Schöffengericht Laienrichter Fehlurteile ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
JaneDoe-01 Diskussionsleiter
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Das deutsche Rechtssystem - wie gut funktionieren Schöffengeric

09.08.2019 um 10:37
Die vielen Diskussionen in der Rubrik Kriminalfälle haben mir gezeigt, dass immer wieder wenn ein Strafurteil moniert wird, auf das Schöffensystem verwiesen wird, welches das Korrektiv in unserem Rechtssystem darstellt.

Um in den jeweiligen Threads diese Diskussionen, die aufgrund der Komplexität des Themas manchmal ausufern, etwas einzugrenzen, eröffne ich hier eine eigene Diskussion dazu.

Vorab grundlegende Informationen über die Funktion von Schöffen ( Quelle: Wikipedia, Link: siehe unten):
Schöffen (von althochdeutsch sceffino, der Anordnende) sind in Deutschland und Österreich ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.
Ziele
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Durch Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Sie sind ein sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität und sollen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung beitragen und ein Instrument zur Rechtserziehung des Volkes darstellen. Ob diese Ziele noch erreicht werden, wird in der aktuellen Fachliteratur teilweise angezweifelt.[4] Dennoch ist die Beteiligung von Schöffen ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, da sie ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger schaffen können. Dementsprechend erfüllt der Schöffe eine verantwortungsvolle Aufgabe.[5] Es bestehen andererseits Auffassungen, dass eine effiziente Rechtspflege in einer modernen deutschen Gesellschaft keiner Laienbeteiligung an der Strafjustiz bedürfe. Andererseits seien Schöffen – gleich der Nationalhymne oder Bundesflagge – ein Symbol, welches eine Rechtsprechung im Namen des Volkes – durch seine Legitimation getragen – verspricht.
Angesichts der bekannten - und erwiesenen - Fehlurteile wie z.B. in den Fällen de Motgazon, Arnold, Rupp etc. stellt sich immer wieder die Frage, wie solche Urteile passieren können, wenn doch ein Korrektiv , nämlich die Laienrichter, mitwirken?

Hierzu ist ein Bericht aus der SZ erschienen, in dem der Autor - selbst Schöffe - einen Einblick in dieses Amt gewährt:

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/gesellschaft-leben/unfreiwillig-schoeffe-79666

Da stellen sich für mich die Fragen: Wie kann man das Ehrenamt attraktiver gestalten, damit keine "Zwangsrekrutierung" erfolgt ?
Können Fehlurteile zumindest verringert werden, wenn die Laienrichter motivierter sind ?
Muss unserer Rechtssystem vielleicht insgesamt erneuert werden ? Wenn ja, wie ?
Und vorallem: Wer war hier selber bereits Schöffen und kann von seinen Erfahrungen berichten ?

Ich freue mich über einen regen Austausch.

Link Wikipedia:
Wikipedia: Schöffe (ehrenamtlicher Richter)


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Das deutsche Rechtssystem - wie gut funktionieren Schöffengeric

09.08.2019 um 16:22
Ich schlage vor, das Thema auf alle Laienrichter zu erweitern.

Es gibt ehrenamtliche Richter ja nicht nur bei den Strafgerichten (dort Schöffen genannt), sondern ebenso an Sozial- Verwaltungs- und Arbeitsgerichten.

Bei den meisten Urteilen, die in der BRD gesprochen werden, haben ehrenamtliche Richter einen maßgeblichen Anteil. Vielleicht möchten hier auch welche mitdiskutieren, die Erfahrungen als ehrenamtliche Richter in der Sozial- Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit haben. Viele Themen werden ähnlich sein wie bei den Schöffen: Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern, Verständnis der Arbeitgeber für den Arbeitsausfall, der entsteht, wenn die Laienrichter an Verhandlungen teilnehmen, ausreichende Schulungen für Laienrichter, Entschädigungsfragen etc.


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JaneDoe-01 Diskussionsleiter
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09.08.2019 um 16:26
@Andante
Gute Idee. Ich würde auch gerne entsprechend die Überschrift ändern. Weisst du an wen ich mich wenden muss ? Ist mein erster eigener Thread.


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09.08.2019 um 17:01
@JaneDoe-01

Weiß ich leider nicht. Ich würde es bei der Verwaltung versuchen.....


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10.08.2019 um 08:36
Ich bin seit diesem Jahr Schöffin an einem Amtsgericht in NRW, was genau möchtest du denn wissen?


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JaneDoe-01 Diskussionsleiter
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10.08.2019 um 10:48
@Cassandra71
Mich würde z.B. interessieren, ob oder wie ein Schöffe auf sein Amt vorbereitet wird ?


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10.08.2019 um 11:30
Im Prinzip gar nicht.

Manche Volkshochschulen bieten entsprechende Fortbildungen an, das sind aber keine Pflichtveranstaltungen.


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11.08.2019 um 15:24
Das stimmt, dass es generell keine Pflichtschulungen für ehrenamtliche Richter gibt. Manche Gerichte bieten zu Beginn der Amtsperioden von ehrenamtlichen Richtern Einführungsveranstaltungen an.

Aus der Arbeitsgerichtsbarkeit weiß ich, dass die, die die ehrenamtlichen Richter vorgeschlagen haben und die dann berufen werden, nämlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, eigene Schulungen anbieten.

Es gibt übrigens einen Bundesverband der Laienrichter, wo man sich Informationen holen kann:

https://www.schoeffen.de/


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11.08.2019 um 21:22
Ja, wir hatten eine so genannte Unterweisung...aber das kann man imho nicht als umfassende Vorbereitung bezeichnen.


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11.08.2019 um 22:30
@Cassandra71

Ich glaube, es gibt gar keine adäquate Vorbereitung auf das Schöffenamt, genau so wenig, wie es eine solche für junge Berufsrichter gibt. Da muss man reinwachsen, der Praxisschock kommt sowieso, und eine noch so gute Vorbereitung nützt wenig, wenn sich der Fall in der Verhandlung plötzlich ganz anders entwickelt als vermutet.

Da ich mich in dem Bereich etwas auskenne, kann ich sagen, das eigentlich das Wichtigste die geistige Flexibilität ist. Die ist viel mehr wert als theoretisches Wissen. Man muss sofort umschalten können, wenn etwas Unerwartetes in der Verhandlung kommt, muss bereit sein, vorgefasste Meinungen über Bord zu werfen, immer wieder sich selbst hinterfragen, stets aufmerksam und präsent sein, damit einem nichts entgeht.


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11.08.2019 um 23:00
nun, um als ehrenamtliche/r richter/in zumindest bei arbeitsgerichten vorgeschlagen werden zu können, muss man einige voraussetzungen erfüllen. entweder ist man arbeitgeber, selbstständiger, hat prokura o. ä. in der regel sind das personen, die einiges an berufserfahrung vorweisen können. häufig handelt es sich um juristen, die personalabteilungen leiten, syndikusrechtsanwälten, geschäftsführern etc. was ich sagen möchte ist, so ganz grün hinter den ohren sind sie nicht und sie werden auch nicht ins kalte wasser geschmissen, denn, es wurde schon erwähnt, zumindest die arbeitgeberverbände bieten regelmäßig schulungen an.

bei sozialgerichten sind die hürden für eine berufung nicht ganz so hoch, denn es findet sich kaum jemand, der das machen möchte.

für alle bereiche gilt, lebens- und berufserfahrung mit einer guten portion menschenverstand reichen aus.


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Das deutsche Rechtssystem - wie gut funktionieren Schöffengeric

12.08.2019 um 00:55
Bei Arbeitsgerichten sind die Laienrichter paritätisch besetzt: Je einer aus Kreisen der Arbeitgeber (von den Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen) und je einer aus Kreisen der Arbeitnehmer (von den Gewerkschaften vorgeschlagen), plus ein Berufsrichter.

Diese Besetzung (zwei Laien- und ein Berufsrichter gilt fürs Arbeitsgericht (erste Instanz) und auch fürs Landesarbeitsgericht (zweite Instanz). In der dritten Instanz beim Bundesarbeitsgericht gibt es dann drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Zitat von flüchtigflüchtig schrieb:für alle bereiche gilt, lebens- und berufserfahrung mit einer guten portion menschenverstand reichen aus.
Egal wo man Schöffe oder ehrenamtlicher Richter ist: Genau das wird gebraucht.


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12.08.2019 um 04:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Egal wo man Schöffe oder ehrenamtlicher Richter ist: Genau das wird gebraucht.
Und darum geht es auch. Die Idee hinter dem ehrenamtlichen Richter ist ja nicht, dass der Staat gewissermassen einen Berufsrichter bekommt, den er nicht bezahlen braucht. Die Idee war vielmehr, dass neben ausführlich ausgebildeten Volljuristen, die nach vielen Prüfungen zur Ausübung des Richteramts zugelassen wurden, auch "ganz normale" Menschen auf der Richterbank sitzen sollten, die Lebens- und Berufserfahrung ausserhalb der juristischen Welt und gesunden Menschenverstand einbringen sollten.

Daher wäre eine intensive juristische Schulung der ehrenamtlichen Richter vom Konzept her eher kontraproduktiv. In Österreich oder Italien zum Beispiel sind Berufsjuristen ausdrücklich ausgenommen.

Die Auswahl der ehrenamtlichen Richter ist in den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt, in Deutschland zum Beispiel werden sie fast ausnahmslos durch "gesellschaftlich wichtige Gruppen" wie Parteien, Verbände und Gewerkschaften vorgeschlagen, im Gegensatz dazu werden sie in den USA ganz einfach aus der Meldedatei (bzw. in Ermangelung einer solchen aus dem Wählerverzeichnis oder dem Führerscheinverzeichnis) ausgelost. So ist in Deutschland zumindest praktisch eigentlich immer sichergestellt, dass die Person das Amt bekleiden möchte und meist auch ein gewisses Interesse am Sachgebiet gezeigt hat.


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12.08.2019 um 08:33
Ich halte wenig von Laienrichtern.

Die Idee dahinter ist durchaus plausibel. Es sollen eben auch "normale Leute" bei der Rechtspflege mitgestalten können, um so zu verhindern, dass Urteile zumindest dem Schein nach in einem weltfremden Elfenbeinturm entstehen.

Die Realität ist jedoch eine andere. Die ganze Sache ist komplex und Laien sind in aller Regel damit überfordert.
Wenn ich operiert werde, möchte ich auch nicht einen Laien dabei haben, sondern möglicht Profis. Nichts anderes gilt für jeden anderen komplexen Bereich.
Bei Jura - und das merkt man hier immer wieder extrem deutlich - meinen viele, mitreden zu können, übersehen aber grundlegende Aspekte. Die Folge ist, dass das Rechtsgefühl auf Bauchentscheidungen basiert und nicht rational begründet ist.
Das trifft zwar auch auf Berufsrichter zu, jedoch in geringerem Maße.
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Angesichts der bekannten - und erwiesenen - Fehlurteile
Fehlurteile passieren. Leider.
Jedoch haben in den genannten Fällen Laienrichter wenig dazu beizutragen. Schöffen werden maximal bis zum Landgericht - also bei solchen Fällen in der ersten Instanz - eingesetzt. Das Korrektiv findet dann aber eher in der Berufung und Revision statt.

Schöffen sind sicherlich ein Mittel, die Rechtspflege bürgernäher zu gestalten. Aber zur Qualität der Rechtsprechung tragen sie meiner Meinung nach nichts bei.


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12.08.2019 um 23:27
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Schöffen sind sicherlich ein Mittel, die Rechtspflege bürgernäher zu gestalten. Aber zur Qualität der Rechtsprechung tragen sie meiner Meinung nach nichts bei.
Gerade in der ersten Instanz, bei den sog. „Frontschweinen“ der Justiz, wo die große Woge der Fälle anbrandet, wovon die erste Instanz schon mal viele wegfiltert, weil erledigt, so dass nur noch kleine Teile davon in die Berufung und noch weniger in die Revision gehen, halte ich Laienrichter für wertvoll.

Die erste Instanz ist, wenn man ehrlich ist, nach den Personalschlüsseln der Finanzminister weniger dazu da, die Qualität der Rechtsprechung zu sichern. Die erste Instanz soll die Fälle weghauen, je mehr, desto besser. Masse statt Klasse scheint manchem Finanzminister vorzuschweben.

Oft ist es ja auch wirklich so, dass die Rechtsuchenden, jedenfalls was Sozial- oder Arbeitsrecht betrifft, keine Streithanseln sind. Die haben ein Problem und möchten, wenn möglich, eine schnelle und lebensnahe Lösung. So ein erstinstanzliches Gericht ist dann oft mehr Moderator und Mediator. Da ist oft kein rechtswissenschaftlich einwandfreies Urteil gewünscht, sondern eine für beide Seiten akzeptable Lösung, die den Prozess (möglichst ohne weitere Gerichtskosten) zu Ende bringt. Dabei können Laienrichter eine wertvolle Hilfe sein.


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12.08.2019 um 23:30
Oder, um es mal mit den Worten eines altgedienten Praktikers auszudrücken: „Ein guter Arbeitsrichter erster Instanz ist eine Mischung aus Pfarrer, Psychologe und Viehhändler mit juristischen Grundkenntnissen“.

(Bitte nicht wörtlich nehmen, nur sinngemäß ;-))

Und manchmal haben erstinstanzliche Richter ja wirklich rechtlich Anspruchsvolles zu machen. Sie sind nämlich die ersten, die sich mit neuen Gesetzen befassen und diese auslegen müssen. Das ist manchmal eine Hammeraufgabe.


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13.08.2019 um 01:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und manchmal haben erstinstanzliche Richter ja wirklich rechtlich Anspruchsvolles zu machen. Sie sind nämlich die ersten, die sich mit neuen Gesetzen befassen und diese auslegen müssen. Das ist manchmal eine Hammeraufgabe.
Natürlich sind in solchen Fällen die Laienrichter dem Fachwissen des Berufsrichters gnadenlos ausgeliefert. Der Berufsrichter kennt die alte Fassung des betreffenden Gesetzes und die dazu ergangene Rechtsprechung, bei neuen Gesetzen die entsprechende Bundestagsdrucksache, wo der Wille des Gesetzgebers niedergelegt ist, die Meinung des Europäischen Gerichtshofs und, und, und.

Und trotzdem: die Rechtsuchenden wollen oft kein juristisch super ausgefeiltes Urteil. Die wollen eine schnelle Einigung, wo beide Prozessparteien nicht das Gesicht verlieren, nicht zuviel Geld an Gerichts- und Anwaltskosten verlieren, sich womöglich auch nachher noch in die Augen sehen können.

Und wenn dazu der Laienrichter sein Wissen aus der Praxis beiträgt: Besser geht es nicht.

Ist natürlich nicht auf Schöffen beim Amtsgericht übertragbar, aber ansatzweise schon.


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13.08.2019 um 01:46
Finde die Besetzung von Gerichten mit Schöffen (Laienrichtern) gut und sinnvoll.

Mir ist nur bekannt geworden, dass Fehlurteile gerade da geurteilt wurden, wo man mit Schöffen tätig war. Im Übrigen ist es auch gerade die Aufgabe des Berufsrichters, bei der Besetzung mit Laienrichtern darauf zu achten, dass diese nicht evtl falsch urteilen. Eigentlich ist es wahrscheinlicher, dass ein Einzelrichter, auch wenn berufsrichter ein Fehlurteil fällt, als es bei einem Schöffengericht mit 3 Richterpersonen sein könnte.

Hatte schon vor ein paar Jahren als die Besetzung in den einzelnen Städten bzw. Kreisen in der Zeitung bei uns standen, gedacht, da würde ich auch gern mitmachen.. Nun kann man hier lesen, dass diese Schöffen von Parteien oder anderen Organisaionen vorgeschlagen werden, und es oft bekannte Personen sind, die schon einige Aufgaben oder Ämter wahrgenommen haben.
Dann war aber auch zu lesen, dass zu wenig Freiwillige gäbe und man deshalb einfach auf irgendwelche durch das Einwohnerverzeichnis zufällig ausgewälte zurück greift. Meine auch, dass grundsätzlich jeder dazu verpflichtet ist, das zu machen. Wie auch als Wahlhelfer tätig zu sein.
Vor ein paar Jahren hatte ich mich bei der Stadt gemeldet, dass ich wohl als Wahlhelfer am Wahltag im Wahllokal tätig sein wolle. Man bedankte sich am Telefon, dass ich das freiwilig übenehmen wolle und erhielt dann ein paar Wochen später einen Brief "Sie werden verpflichtet am 18.05.1995 ab 9 Uhr 30 als Wahlhelfer in der Marienschule an der Schillerstrasse 50 tätig zu werden. Wenn ich das nicht einhalten würde, werde ich bestraft und es könnten Gefängnisstraffen bis 2 Jahre vehängt werden.
Tja, hatte dann den nachmittagsDienst mit 3 Jahren Leute, von denne zwei Lehrer waren und ein Angestellter bei der Stadt. Ich hatte die Aufgabe des Wahlscheinabreissers. Also die Wahlscheine waren in einem Block und ich musste dann bei jedem Wähler ein Blatt abreisessen.Das gab ich an die links von mir sitzende Person, die das Blatt zusammen mit den Umschlag, die dieser vor sich liegen hatte, an den Wähler abgab, nachdem die Dame links von ihm, im Wählerverzeichnis diese speziellen Wähler abgeglichen hatte. Die 50 Euro wurden bar ausgezahlt und keiner sagte , wie es mit der steuerichen Behandlung ist.


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13.08.2019 um 01:53
Korrektur:

Mir ist NIE bekannt geworden, dass Fehlurteile gerade da geurteilt wurden, wo man mit Schöffen tätig war


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13.08.2019 um 08:06
Na ja, diese Diskussion nun auf Fehlurteile zu reduzieren geht wohl von falschen Voraussetzungen aus. Auf dem Papier und in netten Sonntagsreden ist es leicht, vom Korrektiv der Laienrichter zu reden.

Zum einen wird hier unterstellt, dass Laienrichter "mehr gesunden Menschenverstand" aufweisen als ein Berufsrichter. Das kann manchmal durchaus sein. Dann aber muss man ehrlicherweise noch eine ganze Menge Psychologie heranziehen und z.B. die Dynamik innerhalb eines Gerichts beachten. Zum Beispiel die Frage, ob ein Laienrichter sich wirklich, seiner Überzeugung gemäss gegen einen Berufsrichter stellt. Ich habe da schon hanebüchene Erfahrungen gemacht, z.B. das Laienrichter am Ende der Meinung sind, der Berufsrichter wird's eh schon besser wissen. Dann ist der Laienrichter eigentlich überflüssig.

Umgekehrt kenne ich Fälle, in welchen gerade der Vorsitzende, ein Berufsrichter, hanebüchene Meinungen vertreten hat, wie der "normale Mensch" in bestimmten Situationen reagiert, welche Emotionen er verspürt und so weiter (wer mich kennt weiss, welchen berühmten Richter ich meine :) ). Und obwohl dieser Richter bei seinen berüchtigten Urteilen immer Schöffen an seiner Seite hatte, haben die immer brav genickt.

Was tatsächlich passiert, wenn es heisst "das Gericht zieht sich zur Beratung zurück" - darüber könnte man vermutlich ein Buch schreiben.

So werden wir die Frage auch nicht abschliessend beurteilen können, ob das Justizsystem nun ohne jeden Laienrichter genauso oder besser oder schlechter funktionieren würde.

Eine andere Frage wäre, wie es funktionieren würde, wenn es ausschliesslich Laienrichter wären, die Urteile bzw. die Kernpunkte eines Urteils entscheiden, wie in Deutschland vor 1924 oder heute noch in den USA oder England... das ist ein ganz anderes Thema. Und dazu könnte man noch viel mehr sagen oder schreiben :)


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