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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

11 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sonderleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

13.05.2019 um 18:47
Liebe Community,

Diese Frage richtet sich an diejenigen, die sich mit dem Arbeitgeber/- Arbeitnehmerrecht auskennen.

Folgende Situation:
Ich habe bei meinem Arbeitgeber nach dem Zeitpunkt für die Auszahlung meines Urlaubsgeldes nachgefragt. Als Antwort erhielt ich, dass aufgrund meines "hohen Gehaltes", kein Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Das dies bereits im monatlichen Gehalt verrechnet sei.

Nun habe ich einen Blick in den Arbeitsvertrag geworfen und dort wird folgende Klausel bzgl dieser Leistung vermerkt:

"Der Arbeitnehmer hat gem. § 8 Manteltarifvertrag iGZ Anspruch auf die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Der Anspruch auf diese Sonderzahlungen entsteht erstmals nach Ablauf von 6 Monaten des ununterbrochenen
Bestehens des Arbeitsverhältnisses."


Frage:
Ich bin mit dem Arbeitgeber durchaus zufrieden und mit dem Gehalt ebenso. Dennoch möchte ich schon bekommen was mir zusteht und die Antwort hat mich doch schon etwas überrascht. Besagt die Klausel nicht, dass ich Anspruch darauf habe, ganz gleich, welches Gehalt mir gezahlt wird?

Und wenn ja: ist es eine gute Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu diskutieren (wie gesagt ich bin sehr glücklich im Job) oder sollte man es lieber dabei belassen, selbst wenn die vertragliche Regelung den Anspruch besagt?
Wie würdet ihr damit umgehen?

Liebe Grüße


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

13.05.2019 um 19:11
@EinLebewesen
wirst Du Außertariflich bezahlt?


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

13.05.2019 um 19:21
@EinLebewesen
Ist es dieses §8 Manteltarifvertrag Zeitarbeit? dann steht es ja drin...
§8 Jahressonderzahlungen
Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungs- verhältnisses (vgl. PN 5;6) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.
Zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit, berechnet auf die Stichtage 30. Juni und 30. November.
Das zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld beträgt, abhängig von der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses (vgl. PN 5;6)
 nach dem sechsten Monat jeweils 150 Euro brutto,
 im dritten und vierten Jahr jeweils 200 Euro brutto,
 ab dem fünften Jahr jeweils 300 Euro brutto.
Voraussetzung für den Anspruch auf Auszahlung der Sonderzahlungen ist das Be- stehen eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend der verein- barten regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.
Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folgejahres aus dem Arbeitgeberbetrieb ausscheiden, haben das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Dies gilt nicht im Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber.

Zitat von EinLebewesenEinLebewesen schrieb:Und wenn ja: ist es eine gute Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu diskutieren (wie gesagt ich bin sehr glücklich im Job) oder sollte man es lieber dabei belassen, selbst wenn die vertragliche Regelung den Anspruch besagt?
Wie würdet ihr damit umgehen?
Wenn Du so offen und freundlich nachfragst, mit der Bitte um eine genauere Erklärung wüsste ich nicht wo das Problem sein sollte.


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

14.05.2019 um 23:49
Sei froh, wenn du n genehmes Gehalt bekommst.
Mein Chef zieht für jede Woche krank 100 Euro von maximal 400 Euro Weihnachtsgeld ab :D


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

14.05.2019 um 23:59
@Gruselschinken
was ist denn das für ein Laden?


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

15.05.2019 um 00:01
@Tussinelda

Mir ist's eh egal.
Würde sonst nur die Sache mit dem Kinderzuschlag verkomplizieren.


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

17.05.2019 um 12:18
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Mein Chef zieht für jede Woche krank 100 Euro von maximal 400 Euro Weihnachtsgeld ab :D
Weihnachtsgeld abziehen wenn man krank ist? das hab ich auch noch nie gehört.
wir bekommen weder ein 13. Monatsgehalt noch Weihnachtsgeld, lediglich 200€ Urlaubsgeld/Jahr. ...
Zitat von EinLebewesenEinLebewesen schrieb am 13.05.2019:"Der Arbeitnehmer hat gem. § 8 Manteltarifvertrag iGZ Anspruch auf die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Der Anspruch auf diese Sonderzahlungen entsteht erstmals nach Ablauf von 6 Monaten des ununterbrochenen
Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Ich finde diesen Satz aus dem kontext gerissen wenig hilfreich ohne den Bezug zu §8 zu kennen oder etwaige andere Bezüge. Generell denke ich sollte man bekommen was einem Zusteht und (eigentlich) darf dir daraus auch kein nachteil gereichen. Ich wäre bei meinem Arbeitgeber jedenfalls vorsichtig sowas zu äußern oder gar drauf zu beharren. aber das muss denke ich jeder selbst wissen.


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

17.05.2019 um 16:10
@krachbummente
Offiziell
Ist es Weihnachtsgeld.
Wir nennen es bereits Anwesenheitsprämie, auf die ich aber gerne verzichte.

Das ist aber noch gar nichts.
Im Edeka in dem ich Mal gearbeitet habe, wurde das Weihnachtsgeld abgeschafft und durch einen Einkaufsgutschein in Höhe von 1000 Euro (im eigenen Laden versteht sich...) ersetzt...


Wenn man auf nen Teil des urlaubs verzichtet.


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

18.05.2019 um 04:13
@EinLebewesen


Der erste Anlaufpunkt in solchen Problemlagen, wäre für mich der Betriebsrat. Wenn du den im Rücken hast, kannst du gegenüber der Firmenführung gelassen und selbstbewusst mit deiner Forderung auftreten.


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

18.05.2019 um 05:01
Naja, Betriebsräte arbeiten aber meist selbst gegen die Arbeitnehmer. Wenn man da keinen guten Kumpel oder Verwandten drin hat ist es auch sinnlos. Die sehen doch alle nur selbst zu wie sie mit dem Arsch an die Wand kommen...

So sind meine Erfahrungen in den letzen Jahren.


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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

20.05.2019 um 12:10
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb am 14.05.2019:Sei froh, wenn du n genehmes Gehalt bekommst.
Mein Chef zieht für jede Woche krank 100 Euro von maximal 400 Euro Weihnachtsgeld ab
Na ja, bei einer freiwilligen Leistung kann man diese letztlich auch an eine Bedingung knüpfen, sofern diese Bedingung selbst nicht gegen übliche Grundsätze verstößt (Gleichbehandlung etc.).
Abzug bei Krankheit soll da letztlich motivieren, nicht krank zu machen - ob das tatsächlich eine sinnvolle Vorgehensweise ist, sei mal dahin gestellt.
Zitat von EinLebewesenEinLebewesen schrieb am 13.05.2019:Und wenn ja: ist es eine gute Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu diskutieren
Absolut. Höfliche Nachfragen schadet nicht. Die Frage ist allerdings, ob das Beharren auf einem Recht perspektivisch eher schadet oder nutzt. Freiwillige Zuschläge, Beförderungen etc. sind durchaus Dinge, die Du nicht zwingend erstreiten kannst und die Dein AG u.U. danach bemisst, wie er Dich wahr nimmt.


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