EinLebewesen
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Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
13.05.2019 um 18:47Liebe Community,
Diese Frage richtet sich an diejenigen, die sich mit dem Arbeitgeber/- Arbeitnehmerrecht auskennen.
Folgende Situation:
Ich habe bei meinem Arbeitgeber nach dem Zeitpunkt für die Auszahlung meines Urlaubsgeldes nachgefragt. Als Antwort erhielt ich, dass aufgrund meines "hohen Gehaltes", kein Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Das dies bereits im monatlichen Gehalt verrechnet sei.
Nun habe ich einen Blick in den Arbeitsvertrag geworfen und dort wird folgende Klausel bzgl dieser Leistung vermerkt:
"Der Arbeitnehmer hat gem. § 8 Manteltarifvertrag iGZ Anspruch auf die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Der Anspruch auf diese Sonderzahlungen entsteht erstmals nach Ablauf von 6 Monaten des ununterbrochenen
Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Frage:
Ich bin mit dem Arbeitgeber durchaus zufrieden und mit dem Gehalt ebenso. Dennoch möchte ich schon bekommen was mir zusteht und die Antwort hat mich doch schon etwas überrascht. Besagt die Klausel nicht, dass ich Anspruch darauf habe, ganz gleich, welches Gehalt mir gezahlt wird?
Und wenn ja: ist es eine gute Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu diskutieren (wie gesagt ich bin sehr glücklich im Job) oder sollte man es lieber dabei belassen, selbst wenn die vertragliche Regelung den Anspruch besagt?
Wie würdet ihr damit umgehen?
Liebe Grüße
Diese Frage richtet sich an diejenigen, die sich mit dem Arbeitgeber/- Arbeitnehmerrecht auskennen.
Folgende Situation:
Ich habe bei meinem Arbeitgeber nach dem Zeitpunkt für die Auszahlung meines Urlaubsgeldes nachgefragt. Als Antwort erhielt ich, dass aufgrund meines "hohen Gehaltes", kein Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Das dies bereits im monatlichen Gehalt verrechnet sei.
Nun habe ich einen Blick in den Arbeitsvertrag geworfen und dort wird folgende Klausel bzgl dieser Leistung vermerkt:
"Der Arbeitnehmer hat gem. § 8 Manteltarifvertrag iGZ Anspruch auf die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Der Anspruch auf diese Sonderzahlungen entsteht erstmals nach Ablauf von 6 Monaten des ununterbrochenen
Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Frage:
Ich bin mit dem Arbeitgeber durchaus zufrieden und mit dem Gehalt ebenso. Dennoch möchte ich schon bekommen was mir zusteht und die Antwort hat mich doch schon etwas überrascht. Besagt die Klausel nicht, dass ich Anspruch darauf habe, ganz gleich, welches Gehalt mir gezahlt wird?
Und wenn ja: ist es eine gute Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu diskutieren (wie gesagt ich bin sehr glücklich im Job) oder sollte man es lieber dabei belassen, selbst wenn die vertragliche Regelung den Anspruch besagt?
Wie würdet ihr damit umgehen?
Liebe Grüße