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Klinische HRQ der 60er Jahre erzeugte ein Non-Hodgkin-Lymphom.

2 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strahlenquellen Neutronenquellen Non-hodgkin-lymphom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Klinische HRQ der 60er Jahre erzeugte ein Non-Hodgkin-Lymphom.

25.04.2019 um 17:44
https://nhlinfo.de/exec/start?site=/non_hodgkin_lymphome/44.htm&check=0 (Archiv-Version vom 11.05.2021)
-> "Die Entartung der Erbsubstanz kommt aufgrund äußerer Einflüsse zustande."
Das Tatinstrument war zwecks 2 Minuten Fußeinwirkung bei Nagelmykose in kleinen Deckengeräten mit Verschlusskappen versteckt:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Teletherapy_Capsule.jpg
Ein Arzt lachte und meinte, das waren die wilden 60er.

Bundesamt für Strahlenschutz: "Ra-226 Neutronenquellen (Ra/Be) früher Medizin", "Das äußere Erscheinungsbild einer HRQ entspricht daher im Allgemeinen dem eines kleinen „unverdächtig aussehenden“ Metallstücks.", Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch". Es mauert.
Bayerische Gesundheitsministerin: „Neutronenquellen, wie sie von dem Petenten beschrieben werden, wurden in der Medizin nie eingesetzt. Sie hätten aus Strahlenschutzgründen auch nicht manuell bedient werden können. Nach den noch vollständig vorliegenden amtlichen Unterlagen hat das Klinikum Amberg im Jahr 1968 lediglich eine Kobaltbestrahlungsanlage betrieben. Darüber hinaus bestanden Genehmigungen zum Umgang mit Radium-226-Strahlenquellen, Strontium-90-Strahlenquellen und Yttrium-90-Strahlenquellen.“
Die ersten Sätze sind falsch, was Klinik, Gesundheitsamt, Staatsanwälte, Gerichte, Gewerbeaufsicht Regensburg, Regierung der Oberpfalz sowie die bayerische Staatsregierung wissen. Der Arzt bewirkte in mir die Chromosomentranslokation des Zentrozyt, ein peripherer Lymphozyt.
Weiterhin unbehandelt wäre ich 2006 gestorben. Seither 6 mal Chemo, 26 mal Rituximab.
Experten bestätigten mir 38 Jahre Befallsaufbau des Subtyps bis zu dem Höchststadium IV a.
Das Sozialgericht schreibt 2013: "Im Frühstadium der lokal begrenzten Krankheitsformen können etwa 50 % der Patienten geheilt werden. - Das Gericht geht daher von einer schweren Krankheitsform aus, die das Leben des Klägers bedroht. - In Anbetracht des Behandlungsverlaufs geht auch das Gericht davon aus, dass eine Weiterführung der Therapie notwendig ist, eine Umstellung auf längere Applikationsintervalle würde dementsprechend das Risiko einer weiteren Progression der Erkrankung erhöhen. -Therapiealternativen sieht das Gericht hier nicht. - Es gilt die Schutzpflicht des Staates für das Leben aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG." Ein medizinisches Gutachten in 2014: regelmäßig tödlicher Verlauf, höchstes Stadium überhaupt, höchste Risikogruppe.

Bei dem Hersteller hat es Tote gegeben, wurde mir gesagt.
Ich suche Kontakte, die den Sachverhalt offenlegen helfen.


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Klinische HRQ der 60er Jahre erzeugte ein Non-Hodgkin-Lymphom.

25.04.2019 um 17:56
Okay?


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