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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kriminalität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zerox ehemaliges Mitglied

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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

12.04.2019 um 12:22
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und deswegen ist der fahrlässige Besitz auch gar nicht strafbar
Aber gegen alle wurde Strafanzeige gestellt.
Aber gut, wenn der Sachverhalt noch geklärt werden muss, wird die sicherlich wieder zurück gezogen werden.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

12.04.2019 um 12:35
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Aber gegen alle wurde Strafanzeige gestellt.
Das bedeutet ja erst mal nur, dass ermittelt wird. Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Ermittlungsverfahren, es werden Geräte beschlagnahmt und Verdächtige und Zeugen vernommen.

Und um genau zu sein, wird nicht gegen eine Person Strafanzeige erstattet, sondern ein Sachverhalt wird angezeigt. Sicherlich werden im Rahmen dieser Anzeige in aller Regel auch Personen benannt - aber ob und ggf. was sie mit der Sache zu tun haben, wird im Laufe des Ermittlungsverfahrens und ggf. in einem anschließenden Strafverfahren (sofern die Ermittlungen hinreichende Verdachtsmomente ergeben haben), geklärt.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

12.04.2019 um 12:50
@Berodas
In der von dir geschilderten Sache bist du deshalb gespeichert worden, weil du Beschuldigter warst, wenn die Burschen dich angezeigt haben.

Daten von Zeugen werden nicht gespeichert, wozu auch?
Es hätte dann ja zum Beispiel jeder Dekra-Sachverständige, der mal an Ermittlungen zu einem tödlichen Unfall beteiligt war, einen Eintrag wegen fahrlässiger Tötung.

Zum eigentlichen Thema:
In der neunten Klasse ist man so um die 15 Jahre alt. Mit 15 weiß man, was erlaubt ist und was verboten. Wer sowas über den Klassenchat geschickt bekommt, sollte eigentlich solches Material nicht speichern bzw löschen, sofern es automatisch gespeichert wurde, zweitens sich aus diesem Chat umgehend verabschieden und drittens mit einem Erwachsenen drüber sprechen. Da sehe ich jetzt auch keine besonders hohen Hürden, so zu handeln. Wer anderer Meinung ist, der muss mit den Konsequenzen leben. In Bezug auf den Besitz von solchen Material geht genug durch die Medien, mit einem „wusste ich nicht“ kommt man da meines Erachtens nicht raus.

Nun gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen alle, und das ist auch richtig so, denn da ist etwas Strafbares passiert, und nein, das ist auch kein Jugendstreich. Was dabei raus kommt, wird sich zeigen. Ein fahrlässiges Begehen dieses Delikts ist nicht strafbar. Aber löschen wäre dem einzelnen meines Erachtens schon zuzumuten.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

12.04.2019 um 13:46
Zitat von BerodasBerodas schrieb:Der Hinweis kam aus den USA. "
Ich frage mich eher wie die Amis dahinter gekommen sind.
Es wurde doch über WhatsApp kommuniziert, es gibt doch keinen Filter der solch Videos erkennt?
Soviel zur Privatsphäre


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12.04.2019 um 13:58
Zitat von googlemegoogleme schrieb:Ich frage mich eher wie die Amis dahinter gekommen sind.
Es wurde doch über WhatsApp kommuniziert, es gibt doch keinen Filter der solch Videos erkennt?
Soviel zur Privatsphäre
Im Juni 2015 wurde erstmals offiziell bekannt, dass amerikanische Behörden die Möglichkeit haben, WhatsApp-Nachrichten mitzulesen. Vorangegangen waren Razzien der belgischen Polizei gegen mutmaßliche Terrorverdächtige, die mit Hilfe der US-Behörden abgehört worden waren.

Wikipedia: WhatsApp#Sicherheit und Kritik

und und und...



whatsapp und privatsphaere;)


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12.04.2019 um 15:29
Zitat von BerodasBerodas schrieb:Und was ist, wenn die Polizisten sagen "Kinderpornografie, was war denn da?"
Nein, das fällt unter Datenschutz und würde nicht auf offener Strasse vor anderen angesprochen werden. Man bekommt nicht bei jeder Polizeikontrolle seine gesamte Strafakte vorgelesen.
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Daten von Zeugen werden nicht gespeichert, wozu auch?
Natürlich werden auch Zeugen gespeichert, es wird alles dokumentiert.


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12.04.2019 um 16:46
@Aniara
Für das jeweils Verfahren, ja, aber nur weil man Zeuge ist, bekommt man doch keine Akte bei der Polizei.


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12.04.2019 um 22:03
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:ja, aber nur weil man Zeuge ist, bekommt man doch keine Akte bei der Polizei.
Das hat auch niemand behauptet.


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12.04.2019 um 23:29
Warum hat jetzt auf einmal jeder einen Eintrag? ...kapiere ich nicht Muss man nicht vorher erstmal rechtskräftig verurteilt sein, bevor sowas erfolgen kann?

So geht es ja nun nicht, bzw. glaube ich auch nicht daran. Der Rechtsstaat gilt für jedes Vergehen!

Des Weiteren finde ich es fragwürdig das hier offensichtlich eine Verschlüsselung geknackt wurde von Seiten der Behörden. Das wäre jetzt in ungefähr so als wenn ich bei jemandn in die Wohnung einbreche, da auch was strafbares finde, aber für den Einbruch nicht belangt werde da dass strafbare was gefunden wurde schlimmer ist.

Geht so nicht...


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 00:13
Zitat von knopperknopper schrieb:Warum hat jetzt auf einmal jeder einen Eintrag? ...kapiere ich nicht Muss man nicht vorher erstmal rechtskräftig verurteilt sein, bevor sowas erfolgen kann?
Dann bekommst du einen Eintrag ins Bundeszentralregister.
Bei der Polizei wirst du schon im Ermittlungsverfahren gespeichert.
Sofern du wegen der jeweiligen Sache aber freigesprochen wirst, kannst du das löschen lassen.
Zitat von knopperknopper schrieb:Des Weiteren finde ich es fragwürdig das hier offensichtlich eine Verschlüsselung geknackt wurde von Seiten der Behörden.
Tja, das Ergebnis ist zwar lobenswert, aber man fragt sich ja schon, wie in den USA eine Ermittlungsbehörde dazu kommt, in Deutschland einen Klassenchat mitzulesen.


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13.04.2019 um 00:15
Der gesamte Vorgang ist meiner Meinung nach Seitens der Staatsanwaltschaft äußerst fragwürdig angegangen wurden. Selbst wenn es sich um Kinderpornografische Werke handeln würde, ist die Reaktion übertrieben.
Der weitaus bessere Weg wäre gewesen, die Schüler vorzuladen oder dies eben vor Ort in der Schule vorzunehmen, und dann zu klären, wer die Fotos eingestellt hat. Bei denjenigen, die die Fotos eben nicht eingestellt haben und auch nicht auf die Fotos reagiert haben, hätte es dann auch einfach ausgereicht die Fotos dann zu löschen inklusive eines Beratungsgespräches.
So hat man jetzt unter Umständen 23 unschuldige Kinder, die jetzt wochenlang auf ihr Handy verzichten müssen und auch noch ohne eigenes Verschulden an den Pranger gestellt werden (Die Anonymisierung kann man wohl getrost vergessen, es fällt schon auf, wer jetzt nicht mehr kommuniziert.).
Wie gesagt. Man kann es auch anders lösen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/01/10/risiko-whats-app-gruppe/

Und die Stigmatisierung wird sogar von den Medien betrieben: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schueler-tauschen-kinderpornos-wie-eltern-die-handys-ihrer-kinder-kontrollieren-koennen.00c21031-abde-4445-a4f3-8e154b2eeffe.html

In dem Artikel behauptet die Journalistin nun, dass sich alle 24 Schüler gegenseitig Kinderpornos zugeschickt haben, was nicht mal die Staatsanwaltschaft behauptet. Unschuldsvermutung ade.
Es ist zu hoffen, dass es der Staatsanwaltschaft noch auffällt, dass sie sich auf einem Irrweg befindet und sie schnell reagiert und den Irrsinn stoppt.


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13.04.2019 um 00:17
Zitat von simiesimie schrieb:So hat man jetzt unter Umständen 23 unschuldige Kinder, die jetzt wochenlang auf ihr Handy verzichten müssen
Oh Gott, das ist ja ein Skandal, die armen Kinder, was sollen die nur solange ohne Handy machen? :D


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 00:22
Zitat von AniaraAniara schrieb:Oh Gott, das ist ja ein Skandal, die armen Kinder, was sollen die nur solange ohne Handy machen?
Ob du das auch so locker siehst, wenn dein Handy eingezogen wird, weil irgendein Idiot in einem Gruppenchat etwas strafbares postet und du davon nichts mitkriegst bis die Polizei vor dir steht?

Aber eigentlich sollte durch meinen Beitrag deutlich geworden sein, dass ich das größere Problem in den anderen Punkten sehe.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 00:23
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Tja, das Ergebnis ist zwar lobenswert, aber man fragt sich ja schon, wie in den USA eine Ermittlungsbehörde dazu kommt, in Deutschland einen Klassenchat mitzulesen.
ja mit Rechtsstaat hat das nicht mehr viel zu tun. Aber gut hier wird wohl nicht so viel passieren....mit Ermittlungsbehörden der USA legt man sich lieber hierzulande nicht an...sind ja unsere Freunde.

Siehe NSA-Skandal, welcher ja noch viel größer war. Son paar Schüler + Whatsapp-Verschlüsselung knacken is also bei denen höchstens n Frühstück….


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13.04.2019 um 00:31
Also wenn es um die Eindämmung/Verfolgung von Kinderpornografie geht, dann kann man nicht hart genug durchgreifen. Weis nicht, welche Art von Leuten das anders sehen...


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13.04.2019 um 00:39
Zitat von AniaraAniara schrieb:Also wenn es um die Eindämmung/Verfolgung von Kinderpornografie geht, dann kann man nicht hart genug durchgreifen. Weis nicht, welche Art von Leuten das anders sehen...
Ja. Gegen die Hersteller und Verbreiter solcher Werke muss man vorgehen.
Was jedoch nicht bedeutet, dass man jetzt gegen Kinder so vorgehen muss, die übersehen haben, was ein Idiot oder eine Idiotin in einem Gruppenchat eingestellt haben. Vielleicht (eher wahrscheinlich) haben einige der jetzt Betroffenen das Bild auch längst gelöscht, was sie jetzt aber nicht davor schützt, ebenfalls kriminalisiert zu werden.
Im übrigen. Nicht jedes kinderpornografische Werk ist sofort bei nur flüchtigem Blick als ein solches zu erkennen.


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 00:43
Bei Kinderpornographie muss man hart durchgreifen, das steht ausser Frage! Aber wie kommt ne US Behörde auf nen deutschen Klassenchat? Und warum sind jetzt die Kids auf der Anklagebank? Man kann das Humaner angehen... Will jetzt keine Kinderpornos verharmlosen oder sowas, aber das sind wohl Jugendliche gewesen... in dem Video waren hoffentlich keine Kleinkinder sondern auch Jugendliche in derem Alter^^ Wenn sich das der "Jörg" mit über 30 auf seiner Platte speichert ist das wohl eindeutig, aber wenn das gleichaltrige geschickt bekommen, dann sollte man doch der Quelle nachgehen und nicht gleich alle anprangern^^ das zieht nen gewaltigen Rattenschwanz für alle betroffenen hinterher^^ was wenn der Lehrer auch noch im Klassenchat war? Geht der dann für lange Zeit in Knast und muss dort zusehen wie er mit dem Arsch an die Wand kommt? Man sollte diese Sache diskret behandeln bis klarheit geschaffen ist. Und die Kids die jetzt nicht erreichbar sind, sind dann also mitgehangen - mitgefangen und total böse... ich weiß nicht^^


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 00:46
Zitat von simiesimie schrieb:Der gesamte Vorgang ist meiner Meinung nach Seitens der Staatsanwaltschaft äußerst fragwürdig angegangen wurden. Selbst wenn es sich um Kinderpornografische Werke handeln würde, ist die Reaktion übertrieben.
Der weitaus bessere Weg wäre gewesen, die Schüler vorzuladen oder dies eben vor Ort in der Schule vorzunehmen, und dann zu klären, wer die Fotos eingestellt hat. Bei denjenigen, die die Fotos eben nicht eingestellt haben und auch nicht auf die Fotos reagiert haben, hätte es dann auch einfach ausgereicht die Fotos dann zu löschen inklusive eines Beratungsgespräches.
Äh....nein. Die Handys sind als Datenträger erstmal Beweismittel, allesamt. Bis zu einer entsprechenden Auswertung wird man sie zwingend brauchen.
Hier einmal der entsprechende Straftatbestand:

§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
(5) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen:
1. staatliche Aufgaben,
2. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder
3. dienstliche oder berufliche Pflichten.
(6) 1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. 2§ 74a ist anzuwenden.

Da steht es sogar explizit drin, die Handys unterliegen in diesem Fall der Einziehung, so denn von mehreren geschickt wurde, eben die Handys derjenigen. Würde die Staatsanwaltschaft anders handeln, würde sie schlicht ihre Arbeit nicht machen.
Jedem stand es frei, sein Handy rechtzeitig von diesen Dateien zu befreien.

§ 74
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

Wikipedia: Einziehung (StGB-D)

Mit der Einziehung soll bewirkt werden, dass sich die Tatmittel nicht mehr im Besitz des Täters befinden, damit mit diesen Gegenständen keine Straftaten mehr begangen werden können.


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13.04.2019 um 00:46
ich hab auch dieses Amok Video aus Neuseeland in einem Gruppenchat aufgeschnappt, wusste nicht was es war, nach 10 sek abgebrochen. Und wenn jetzt jemand mein Handy inspiziert dann hab ich das Video in seinen Augen angeschaut und für toll befunden?


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Kinderpornos im Klassenchat verbreitet

13.04.2019 um 00:50
Zitat von AniaraAniara schrieb:Also wenn es um die Eindämmung/Verfolgung von Kinderpornografie geht, dann kann man nicht hart genug durchgreifen. Weis nicht, welche Art von Leuten das anders sehen...
der Rechtsstaat bzw. das hohe Gut der Unschuldsvermutung steht aber auch darüber. Lynchjustiz gibt es nun mal in Deutschland nicht...

Mir scheint hier wird mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen, nur um bei den US-Kollegen nicht in Ungnade zu fallen.


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