Wie verhalten?
06.01.2019 um 17:15Nach 4 Tagen und einer Impulsflucht gleich zu einem Rechtsanwalt raten halte ich ebenfalls für maßlos übertrieben. Was geht nur in manchen Köpfen vor? Da läuft mal etwas nicht nach der eigenen Nase und die erste Klageschrift wird schon ausformuliert.
Ich würde der Freundin einfach mal etwas Zeit geben sich gedanklich zu sortieren. Vielleicht dauert es in ihrem Fall einfach etwas länger und sie sieht sich noch nicht im Stande die Angelegenheit zu klären. Wir wissen auch nicht ob verletzende Dinge gesagt oder getan wurden, die sie zur längeren Nachdenkphase bewegen.
Nach 4 Tagen bereits ihr Hab und Gut aus der gemeinsamen Wohnung zu verbannen ist ganz weit weg von erwachsenem Handeln.
Ich würde der Freundin einfach mal etwas Zeit geben sich gedanklich zu sortieren. Vielleicht dauert es in ihrem Fall einfach etwas länger und sie sieht sich noch nicht im Stande die Angelegenheit zu klären. Wir wissen auch nicht ob verletzende Dinge gesagt oder getan wurden, die sie zur längeren Nachdenkphase bewegen.
Nach 4 Tagen bereits ihr Hab und Gut aus der gemeinsamen Wohnung zu verbannen ist ganz weit weg von erwachsenem Handeln.