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Schulunfall oder nicht

36 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schulunfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schulunfall oder nicht

26.07.2018 um 20:31
@cassiopeia1977
Ich denke bei euch wird das auch erst später klassifiziert. Bei der erstanmeldung wird hier ebenfalls nur grob eingeteilt, damit man im falle eines arbeitsunfalles beim richtigen arzt landet, der die geschichte auch behandeln darf. Unfallmeldung und unfallbericht gehen erst später an die unfallkasse und ich denke erst dann wird überhaupt geklärt, ob die unfallkasse zahlt oder die krankenkasse.


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26.07.2018 um 20:40
@gastric
aber das hier wäre in deutschland kein arbeitsunfall, wenn ich euch richtig verstanden hab:

beispiel von unserer wirtschaftskammerseite:

Beispiel:
Die Verätzung der Speiseröhre durch Trinken eines Spülmittels aus einer im Betrieb herumstehenden Flasche gilt als Arbeitsunfall.
Der Unfall, den ein Dienstnehmer durch Trunkenheit oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz erleidet, ist nicht als Arbeitsunfall anzusehen.

quelle: www.wko.at


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Schulunfall oder nicht

27.07.2018 um 05:25
@cassiopeia1977
Zitat von cassiopeia1977cassiopeia1977 schrieb:Die Verätzung der Speiseröhre durch Trinken eines Spülmittels aus einer im Betrieb herumstehenden Flasche gilt als Arbeitsunfall.
Hängt von den umständen ab. Ist das spülmittel in einer flasche, die als trinkflasche durchgeht, nicht gekennzeichnet und zudem trinken in diesem raum erlaubt (bzw nicht explizit verboten), gilt das als arbeitsunfall. Trinke ich in einem raum, in dem es wissentlich nicht erlaubt ist (nach vorheriger belehrung) und die flasche ist eindeutig beschriftet und nicht als trinkflasche zu erkennen, dann nicht. Im letzteren fall muss ich von grober missachtung der sicherheitsvorschiften ausgehen und dann ist es schuld eigene, im ersten fall hat der betrieb ganz simpel nachlässig gehandelt und es wäre ein arbeitsunfall.

Ich kann ja nicht alles als arbeitsunfall durchgehen lassen, was sich ein arbeitnehmer evlt mit voller absicht selbst zufügt bzw nach eingehender belehrung irgendwelche sicherheitsvorschriften missachtet. Nach dem motto "ich trink mal fix ne flasche spüli und feier nen paar wochen auf kosten der unfallkasse krank".

Bei mir im betrieb ist bspw in den laboren offiziell absolutes ess- und trinkverbot. In den wenigsten laboren wird sich dran gehalten. Im grunde nur in denen, in denen wirklich mit fiesen chemikalien gearbeitet wird. Passiert deswegen etwas, sind wir selbst schuld, wir werden alle jedes jahr belehrt.


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Schulunfall oder nicht

27.07.2018 um 08:32
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich habe bei der Krankenkasse angerufen. Es ist tatsächlich so, dass es nicht als Schulunfall gilt, weil zwischen inneren und äußeren Einflüssen unterschieden wird.
Übelkeit/ Schwindel gilt als innerer Einfluss- ergo kein Schulunfall.
Wenn der Junge nun bleibende Schäden am Knie hätte (was wir natürlich nicht hoffen), hat er schlicht Pech gehabt.

Scheinbar ist aber doch bei der Schule ein Unfallbericht ausgefüllt worden.


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Schulunfall oder nicht

27.07.2018 um 15:52
Zitat von EscodiaEscodia schrieb:Wenn der Junge nun bleibende Schäden am Knie hätte (was wir natürlich nicht hoffen), hat er schlicht Pech gehabt.
Aber wäre das zuhause passiert, wäre es ja nicht anders. Es ist ja nichts, was typischerweise das Risiko in einer Schule ist.


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27.07.2018 um 19:22
Zitat von gastricgastric schrieb:Im letzteren fall muss ich von grober missachtung der sicherheitsvorschiften ausgehen und dann ist es schuld eigene
Bei grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung trotzdem zahlen, halt mit Leistungskürzungen. Nur bei Vorsatz geht man leer aus. In deinem Beispiel (mit striktem Verbot + Belehrungen) wäre das Verhalten aber vllt. sogar als vorsätzlich einzustufen, denk ich.
... Zwar ist auch hier das "Alles-oder-Nichts- Prinzip" bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall abgeschafft worden und das Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Kürzung des Leistungsanspruchs um einen bestimmten, dem Verschuldensgrad angemessenen Prozentsatz vor. Auch hier gilt: Der Versicherer ist bei Vorsatz vollständig leistungsfrei und bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig zur Leistung verpflichtet.
https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/versicherung-grobe-fahrlaessigkeit/


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Schulunfall oder nicht

28.07.2018 um 20:38
Alle Unfälle die auf dem Schulweg oder auf dem Gelände der Schule passieren sind ein Schulunfall. Nur weil deinem Sohn vorher schwindelig war gibt es keinen Grund die Verletzung am Knie nicht als Schulunfall anzuerkennen .


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28.07.2018 um 22:01
Zitat von MrsEvilParasitMrsEvilParasit schrieb:Alle Unfälle die auf dem Schulweg oder auf dem Gelände der Schule passieren sind ein Schulunfall. Nur weil deinem Sohn vorher schwindelig war gibt es keinen Grund die Verletzung am Knie nicht als Schulunfall anzuerkennen .
Hast du mal den Thread gelesen? Vermutlich nicht, denn dann hättest du diese Fehlinfo nicht geschrieben...


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Schulunfall oder nicht

27.09.2018 um 22:00
Zitat von MrsEvilParasitMrsEvilParasit schrieb am 28.07.2018:Alle Unfälle die auf dem Schulweg oder auf dem Gelände der Schule passieren sind ein Schulunfall.
das ist richtig, aber nur, wenn der direkte Weg zur Schile genommen wird. Macht der Schüler an einer Pommes Bude, abseits des Schulwegs einen Halt, und fällt an der Budeunglücklich hin, dann ist das nicht versichert.
Zitat von MrsEvilParasitMrsEvilParasit schrieb am 28.07.2018:Nur weil deinem Sohn vorher schwindelig war gibt es keinen Grund die Verletzung am Knie nicht als Schulunfall anzuerkennen .
Nein, das ist nicht durch die Unfallversicherung der Schule abgedeckt. Wenn einem schwindelig wird, und das war der Auslöser, iund der Schüler stürzt, dann ist das kein Schulunfall.

Aber ich verstehe die Diskussion nicht. Jeder ist doch wohl krankenversichert.


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28.09.2018 um 07:02
Zitat von wolke7wolke7 schrieb:Aber ich verstehe die Diskussion nicht. Jeder ist doch wohl krankenversichert.
Die Krankenversicherung möchte aber in aller Regel wissen, ob sie zahlen müssen oder ein anderer Kostenträger dafür aufkommen muss.
Und nein, es ist nicht jeder immer krankenversichert. Gerade Schüler bringen den Kassen nichts ein und kosten nur, weil sie über die Eltern mitversichert sind, und da kann es Konstellationen geben, bei denen Kinder auch mal ne Zeit bis zur Klärung mit der Versicherung faktisch unversichert unterwegs sind.


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28.09.2018 um 08:27
Sorry das seh ich jetzt erst.
Zitat von SchlagsahneSchlagsahne schrieb am 27.07.2018:Bei grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung trotzdem zahlen, halt mit Leistungskürzungen.
Du hast ne kfz kaskoversicherung verlinkt. Irgendwie wiederstrebt es mir, dass diese bei einem arbeitsunfall überhaupt zahlt :D Bei der unfallversicherung gibt es aber keine leistungskürzungen. Der schaden wird entweder voll bezahlt oder aber gar nicht übernommen und an die eigene krankenversicherung übertragen. Je nach fall, je nach ursache. Bei vorsatz des verunfallten ist die unfallversicherung fein raus. Geht der arbeitgeber nicht seinen pflichten zur sicherheit nach, sieht das wieder anders aus.


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Schulunfall oder nicht

28.09.2018 um 08:30
Zitat von wolke7wolke7 schrieb:Aber ich verstehe die Diskussion nicht. Jeder ist doch wohl krankenversichert.
Im Grunde schon.
Oft drücken sich aber Versicherungen mit allen Tricks um die Zahlungen herum. Sind ja keine Wohltätigkeitsorganisationen.

Da wird dann gerne nach allerhand Gründen gesucht, weshalb nicht gezahlt werden muss.


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Schulunfall oder nicht

28.09.2018 um 08:53
Das Ganze war eh eine komische Sache, weil im Unfallbericht der Schule völlig anders dargestellt, als mein Stiefsohn es erzählt hat.
Aber da das Schuljahr inzwischen neu begonnen hat, wird man da wohl nix mehr ändern können. Und außerdem hat mein Stiefsohn eh inzwischen die Schule gewechselt.

Mein Stiefsohn erzählt, er hätte im Werkunterricht Holzstücke mit Farblack besprüht und dazu sei er aus dem Fenster des Werkraumes gestiegen. Dieser Werkraum befindet sich im Keller und vor den Fenstern ist eine Böschung. Es klingelte zur Pause und mein Stiefsohn wollte die Böschung hochklettern. Dies untersagte ihm die Lehrerin. Also kletterte er durch das Fenster wieder rein und dabei wurde ihm (wohl auch wegen der Farblacke) schwarz vor Augen und er stürzte etwa 1 Meter tief und fiel aufs Knie und hatte danach starke Schmerzen.

Im Unfallbericht der Schule heißt es nur, der Schüler hat für kurze Zeit den Werkraum verlassen und als er zurück kam stürzte er aufs Knie. Er hatte danach keine Beschwerden.

Die Lehrerin gab zu, dass die Direktorin ihr dazu geraten hätte, den Bericht so zu schreiben.


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Schulunfall oder nicht

28.09.2018 um 09:16
Wenn die Schule behauptet, er hatte keine Beschwerden, wird der Arzt das anders attestiert haben.
Klar, die wollen das jetzt so drehen, wie die das gerne hätten.
Eigentlich ist es ja auch egal. Ihr wart beim Arzt, dieser hat es als Unfall protokoliert und schickt es an die KK weiter. Vermutlich wirst du noch ein Fragebogen bekommen. Diesen füllst du aus und alles weitere klären die dann untereinander.

Gute Besserung deinem Sohn.


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28.09.2018 um 09:22
Zitat von EscodiaEscodia schrieb:aus dem Fenster des Werkraumes gestiegen
Oh, na das wird schwierig... Fenster sind nun mal nicht zum raussteigen gedacht. Es müsste geklärt werden, ob das da gang und gäbe war, statt der Tür ein Fenster zu benutzen. Dann wäre es sehr wohl ein Schulunfall, weil die Schule nicht das Nötigste getan hat, um Unfälle zu verhindern (etwa eine Tür mit einer Treppe ins Freigelände). Wurde das Fenster stattdessen eigenwillig genutzt, ist es eigenes Verschulden.
Zitat von EscodiaEscodia schrieb:wohl auch wegen der Farblacke
Wäre auch ein Schulunfall, durch Fahrlässigkeit verursacht. Wo schädliche Dämpfe vorhanden sind, muss zwingend eine Abzugsanlage oder andere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein. Man denke an den Lackierer, der im Vollschutzanzug mit Fremdluft arbeitet.
Zitat von EscodiaEscodia schrieb:Die Lehrerin gab zu, dass die Direktorin ihr dazu geraten hätte, den Bericht so zu schreiben.
Hier wäre zu prüfen, ob die Direktorin nur eine Formulierungshilfe gab, oder ob ein konkreter Sachverhalt falsch dargestellt werden sollte. Der Unfallbericht ist ein Dokument und darf nicht verfälscht werden. Sollte sich letzteres herausstellen, würde ich mich an einen Anwalt wenden.


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28.09.2018 um 11:47
@Escodia
Ich wuerde mir darueber gar nicht den Kopf zerbrechen! Wenn die Krankenkasse hoert, dass es in der Schule passiert ist, wird sie sowieso genau nachhaken, was vorgefallen ist und danach entscheiden, ob sie zahlt oder ob es als Schulunfall gilt. Die zahlen ganz sicher nicht, wenn sie es nicht muessen!


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