Jens Söring vs Elizabeth Haysom
08.04.2018 um 21:33Jens Söring wurde als Sohn eines deutschen Diplomaten in Thailand geboren. 1984 begann er, an der Universität von Virginia zu studieren und verliebte sich in die zwei Jahre ältere Studentin Elizabeth Haysom. Am 30. März 1985 wurden deren Eltern, Derek und Nancy Haysom, in ihrem Haus ermordet. Ein Nachbar fand die Eltern Haysom einige Tage später. Nancy Haysom lag in der Küche, ihr Mann Derek zwischen Ess- und Wohnzimmer. Beiden war beinahe der Kopf vom Rumpf getrennt worden. Sie hatten mit ihrem Mörder oder ihren Mördern zuvor offenbar gegessen und getrunken.
Als die Polizei ihre Ermittlungen auf Söring ausdehnte, flüchtete er im Oktober mit Elizabeth aus den USA. Am 30. April 1986 wurde das Paar in London wegen Scheckbetrugs verhaftet. Zunächst behaupteten beide, des Mordes schuldig zu sein, später zogen sie ihre Geständnisse zurück.
Nach der Auslieferung an die USA beschuldigte Elizabeth Haysom in ihrem Prozess 1987 Jens des Mordes und bekannte sich selbst der Anstiftung zum Mord für schuldig; dafür wurde sie in Virginia zu 90 Jahren Haft verurteilt. Jens Söring, der seine Unschuld beteuerte, wurde 1990 nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unter der Voraussetzung, nicht zum Tode verurteilt zu werden, von Großbritannien an die USA ausgeliefert und dort zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt.
Vor Gericht sagte Jens Söring aus, er habe seine Freundin, die die Morde verübt habe, mit seinem Geständnis vor der Todesstrafe bewahren wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er wie sein Vater diplomatische Immunität genieße und schlimmstenfalls nach einer Auslieferung in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden würde. Für die Staatsanwaltschaft kam auf Grundlage einer langen Indizienkette nur Söring als Täter in Frage. Seine Freundin Elizabeth Haysom sei allenfalls Anstifterin. Mit dieser Version überzeugte die Staatsanwaltschaft am Ende eines emotional aufgeladenen und im Fernsehen live übertragenen Prozesses die Jury.
Einige Kritiker bezeichnen die Indizienkette als zweifelhaft, nach öffentlicher Aussage eines Mitglieds der Jury einige Tage nach dem Urteil war das ausschlaggebende Indiz ein am Tatort gefundener Sockenabdruck, der den ermittelnden Beamten nach von Söring stammte.
Der Richter im Prozess erklärte Söring bereits vor Prozessbeginn in einem Interview für schuldig. Und war zudem mit der Familie der Opfer persönlich bekannt. Das Verhalten des Richters war nach Auffassung eines übergeordneten Gerichtes aber rechtskonform (Urteil vom 9. Oktober 1991, The Court of Appeals of Virginia).
Seit dem 30. April 1986 sitzt Jens Söring ununterbrochen in Haft. Er ist derzeit im „Buckingham Correctional Center“ in Dillwyn, Virginia inhaftiert. Im Jahr 2001 lehnte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten seine Revision endgültig ab. Söring überwarf sich mit seinem Vater, der ihn bis dahin unterstützt hatte, und fand zeitweise zum katholischen Glauben.
Anfang August 2010 lehnte die Bewährungskommission von Virginia zum sechsten Mal ein Bewährungsgesuch von Söring ab.
Ende Juli 2011 wurde sein Bewährungsgesuch zum siebten Mal abgelehnt, trotz einiger DNA-Tests und der Aussage eines neuen Zeugen, der ihn nach 26 Jahren entlastet.
Im Juni 2012 wandten sich 54 Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf Initiative des Sprechers für Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, an den Gouverneur von Virginia, Robert McDonnell, mit der Bitte, Söring in deutsche Haft zu überführen. Eine Antwort erhielten sie von McDonnell nicht. Von der US-Botschaft in Berlin, die eine Kopie erhalten hatte, erging nicht einmal eine Empfangsbestätigung.
Am 31. August 2012, elf Tage bevor das Parole Board tagte, um zum achten Mal über eine Bewährung Sörings zu entscheiden, erhielt Strässer von dem Vorsitzenden der Bewährungskommission, William Muse, eine Absage auf die vorgetragene Bitte, der Bewährung und Auslieferung Sörings zuzustimmen. Am 3. Oktober 2012 lehnte die Bewährungskommission Sörings achtes Gesuch ab.
Im Sommer 2014 wandten sich erneut über 160 Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einem Brief an den amtierenden Gouverneur von Virginia, Terry McAuliffe, und sprachen sich für Sörings Überstellung nach Deutschland aus.
Im August 2016 startete Söring einen weiteren Versuch. Sörings 12. Antrag auf Bewährung wurde trotz neuer Erkenntnisse im Dezember 2016 durch die zuständige Kommission abgelehnt. Am 22. August 2016 reichte Söring einen Antrag auf ein "absolute pardon" beim Gouverneur des Bundesstaates Virginia, Terry McAuliffe, ein. Über den Antrag ist bisher noch nicht entschieden worden.
Chuck Reid, einer der ursprünglichen Ermittler, ist inzwischen von Sörings Unschuld überzeugt.
Am 3. Mai 2017 rief der amtierende republikanische Sheriff von Albemarle County, J. E. „Chip“ Harding Gouverneur McAuliffe in einem öffentlichen, 19-seitigen Brief dazu auf, Söring umgehend freizulassen. Harding hatte über 200 Stunden damit verbracht, den Fall nachzuprüfen und kam zu dem Schluss, dass Söring unschuldig ist. Am 27. September 2017 hielt Harding eine Pressekonferenz im Fall Söring, welche live im Internet zu sehen war. In dieser Pressekonferenz präsentierte Harding weitere Ergebnisse seiner laufenden Ermittlungen. In seinem zweiten öffentlichen Brief an den Gouverneur stellte er fest, dass er „überzeugt davon ist, dass Herr Söring Derek und Nancy Haysom nicht ermordet hat und sich zum Zeitpunkt der Morde nicht am Tatort befand.“ Detective Sergeant (a. D.) Richard L. Hudson, Jr., der Sheriff Harding in seinen Ermittlungen unterstützt, präsentierte auf der Pressekonferenz seine eigenen Ermittlungsergebnisse. In seinem Brief an den Gouverneur schrieb Hudson, dass „die Beweise zu der Schlussfolgerung führen, dass Herr Söring unschuldig an den Morden der Haysoms ist.“ J. Thomas McClintock, einer der in den USA als Top 15 anerkannten Experten für Serologie und DNA, hatte sämtliche forensischen Daten und Akten überprüft. Er war bei der Pressekonferenz anwesend und teilte die Ergebnisse seiner Nachforschungen mit. Diese stimmen mit den Ergebnissen, zu denen Moses Schanfield, ein Professor der Forensik und Gerichtsexperte, der ebenfalls die forensischen Daten und Akten überprüft hatte, bereits im Mai 2017 gekommen war, überein. Schanfield hatte mit Gutachten vom Mai 2017 festgestellt, dass „Söring als Träger der nicht identifizierten Blutspuren, die am Tatort gefunden worden waren, ausgeschlossen werden muss“ und dass „die DNA anzeigt, dass zwei unbekannte Männer ihr Blut am Tatort hinterlassen haben.“ Professor Schanfield schrieb einen Nachtrag zu diesem Gutachten, welcher auf der Pressekonferenz präsentiert wurde. Seiner Aussage nach beinhaltet dieser Nachtrag zusätzliche Beobachtungen, welche seine vorherigen Forschungsergebnisse erheblich bestärken.
Am 10. Oktober 2017 fand Sörings 13. Anhörung vor dem Bewährungsausschuss statt. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und der deutsche Botschafter Peter Wittig reisten für diese Anhörung nach Virginia, um für die Entlassung Sörings zu kämpfen. Direkt nach der Anhörung teilte Wittig der versammelten Presse mit „Wir sind fest von der Unschuld Jens Sörings überzeugt. Wir möchten, dass er nach Deutschland rückgeführt wird und wir übernehmen die volle Verantwortung für seine Zukunft.
Entscheidungen über Sörings Antragsverfahren auf Bewährung sowie den Antrag auf Begnadigung stehen derzeit noch aus.
Am 12. Januar 2010, vier Tage bevor seine Amtszeit endete, sandte Gouverneur Timothy M. Kaine einen Brief an den Generalstaatsanwalt (United States Attorney General) Eric Holder, in dem er um die Haftüberstellung von Jens Söring nach Deutschland bat. Söring würde in Deutschland noch zwei Jahre in einem Gefängnis verbringen müssen, bevor er ggf. auf Bewährung freikäme − nach dann 26 Jahren in Haft. Deutschland hatte zuvor eine entsprechende Zusicherung abgegeben.
Allerdings sandte der neue Gouverneur Robert F. McDonnell am 19. Januar 2010 ebenfalls einen Brief an Generalstaatsanwalt Holder, in dem er die Bitte auf Haftüberstellung zurückzog. In den folgenden 6 Monaten kam es zu einem Tauziehen um den Fortgang des Verfahrens, in dessen Verlauf sich das Parlament von Virginia in einem einstimmigen Beschluss gegen die Haftüberstellung aussprach und Holder sich einer Anhörung durch den US-Kongress stellen musste.
Am 7. Juli 2010 gab Holder bekannt, dass das Justizministerium die Überstellung nicht weiterverfolgen werde, solange sich nicht ein amtierender Gouverneur dafür ausspreche oder ein Gericht festlege, dass die Entscheidung für eine Haftüberstellung durch Ex-Gouverneur Kaine für seine Nachfolger bindend sei.
Am 18. Januar 2011 reichte Sörings neuer Haftüberstellungsanwalt Steven D. Rosenfield eine Klage bei Gericht ein. So soll sein Transfer nach Deutschland auf juristischem Wege durchgesetzt werden.
Im Februar 2011 besuchte ihn Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe.
Anfang 2012 schrieb der damalige Präsident des Europäischen Parlamentes Jerzy Buzek an den Gouverneur von Virginia und bat um die Auslieferung von Söring in die Bundesrepublik. Ende Juni 2012 lehnte ein US-Gericht Sörings Haftüberstellungsklage ab.
Am 24. September 2009 gab das gerichtsmedizinische Institut Virginias das Testergebnis („Certificate of Analysis“) bekannt, demzufolge 42 Blutspuren in Sörings Fall gefunden und getestet wurden. Von diesen konnte keine einzige ihm bzw. Elizabeth Haysom zugeordnet werden.
Am 19. Januar 2011 reichte Sörings Anwältin Gail A. Ball ein Gnadengesuch an Gouverneur McDonnell ein, welches auf diesen DNA-Testergebnissen basiert.
Am 27. Oktober 2016 startete der Dokumentarfilm Das Versprechen von Marcus Vetter und Karin Steinberger (Süddeutsche Zeitung) in den deutschen Kinos. Die Premiere des Films in den Vereinigten Staaten fand am 5. November 2016 auf dem Virginia Film Festival statt.
Im März 2017 wurde der Film auf dem 22. Filmfest Türkei/Deutschland in Nürnberg mit dem "Öngören Preis für Demokratie und Menschenrechte" ausgezeichnet. Er erhielt weiterhin im Mai 2017 eine Nominierung für den Deutschen Dokumentarfilmpreis.
In Großbritannien wurde der Film im März 2017 als Teil der BBC-Dokumentarreihe Storyville ausgestrahlt.
Dieser Blog dient der Diskussion dieses Falles: Alles was ihr wisst, alles was ihr dazu beitragen könnt, diesen Fall in rechte Licht zu führen.
Also los gehts,------Wilkommen sind: Indizien, Videos, Bilder, Aussagen, Verhöre, u.s.w.
Als die Polizei ihre Ermittlungen auf Söring ausdehnte, flüchtete er im Oktober mit Elizabeth aus den USA. Am 30. April 1986 wurde das Paar in London wegen Scheckbetrugs verhaftet. Zunächst behaupteten beide, des Mordes schuldig zu sein, später zogen sie ihre Geständnisse zurück.
Nach der Auslieferung an die USA beschuldigte Elizabeth Haysom in ihrem Prozess 1987 Jens des Mordes und bekannte sich selbst der Anstiftung zum Mord für schuldig; dafür wurde sie in Virginia zu 90 Jahren Haft verurteilt. Jens Söring, der seine Unschuld beteuerte, wurde 1990 nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unter der Voraussetzung, nicht zum Tode verurteilt zu werden, von Großbritannien an die USA ausgeliefert und dort zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt.
Vor Gericht sagte Jens Söring aus, er habe seine Freundin, die die Morde verübt habe, mit seinem Geständnis vor der Todesstrafe bewahren wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er wie sein Vater diplomatische Immunität genieße und schlimmstenfalls nach einer Auslieferung in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden würde. Für die Staatsanwaltschaft kam auf Grundlage einer langen Indizienkette nur Söring als Täter in Frage. Seine Freundin Elizabeth Haysom sei allenfalls Anstifterin. Mit dieser Version überzeugte die Staatsanwaltschaft am Ende eines emotional aufgeladenen und im Fernsehen live übertragenen Prozesses die Jury.
Einige Kritiker bezeichnen die Indizienkette als zweifelhaft, nach öffentlicher Aussage eines Mitglieds der Jury einige Tage nach dem Urteil war das ausschlaggebende Indiz ein am Tatort gefundener Sockenabdruck, der den ermittelnden Beamten nach von Söring stammte.
Der Richter im Prozess erklärte Söring bereits vor Prozessbeginn in einem Interview für schuldig. Und war zudem mit der Familie der Opfer persönlich bekannt. Das Verhalten des Richters war nach Auffassung eines übergeordneten Gerichtes aber rechtskonform (Urteil vom 9. Oktober 1991, The Court of Appeals of Virginia).
Seit dem 30. April 1986 sitzt Jens Söring ununterbrochen in Haft. Er ist derzeit im „Buckingham Correctional Center“ in Dillwyn, Virginia inhaftiert. Im Jahr 2001 lehnte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten seine Revision endgültig ab. Söring überwarf sich mit seinem Vater, der ihn bis dahin unterstützt hatte, und fand zeitweise zum katholischen Glauben.
Anfang August 2010 lehnte die Bewährungskommission von Virginia zum sechsten Mal ein Bewährungsgesuch von Söring ab.
Ende Juli 2011 wurde sein Bewährungsgesuch zum siebten Mal abgelehnt, trotz einiger DNA-Tests und der Aussage eines neuen Zeugen, der ihn nach 26 Jahren entlastet.
Im Juni 2012 wandten sich 54 Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf Initiative des Sprechers für Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, an den Gouverneur von Virginia, Robert McDonnell, mit der Bitte, Söring in deutsche Haft zu überführen. Eine Antwort erhielten sie von McDonnell nicht. Von der US-Botschaft in Berlin, die eine Kopie erhalten hatte, erging nicht einmal eine Empfangsbestätigung.
Am 31. August 2012, elf Tage bevor das Parole Board tagte, um zum achten Mal über eine Bewährung Sörings zu entscheiden, erhielt Strässer von dem Vorsitzenden der Bewährungskommission, William Muse, eine Absage auf die vorgetragene Bitte, der Bewährung und Auslieferung Sörings zuzustimmen. Am 3. Oktober 2012 lehnte die Bewährungskommission Sörings achtes Gesuch ab.
Im Sommer 2014 wandten sich erneut über 160 Abgeordnete des Deutschen Bundestages in einem Brief an den amtierenden Gouverneur von Virginia, Terry McAuliffe, und sprachen sich für Sörings Überstellung nach Deutschland aus.
Im August 2016 startete Söring einen weiteren Versuch. Sörings 12. Antrag auf Bewährung wurde trotz neuer Erkenntnisse im Dezember 2016 durch die zuständige Kommission abgelehnt. Am 22. August 2016 reichte Söring einen Antrag auf ein "absolute pardon" beim Gouverneur des Bundesstaates Virginia, Terry McAuliffe, ein. Über den Antrag ist bisher noch nicht entschieden worden.
Chuck Reid, einer der ursprünglichen Ermittler, ist inzwischen von Sörings Unschuld überzeugt.
Am 3. Mai 2017 rief der amtierende republikanische Sheriff von Albemarle County, J. E. „Chip“ Harding Gouverneur McAuliffe in einem öffentlichen, 19-seitigen Brief dazu auf, Söring umgehend freizulassen. Harding hatte über 200 Stunden damit verbracht, den Fall nachzuprüfen und kam zu dem Schluss, dass Söring unschuldig ist. Am 27. September 2017 hielt Harding eine Pressekonferenz im Fall Söring, welche live im Internet zu sehen war. In dieser Pressekonferenz präsentierte Harding weitere Ergebnisse seiner laufenden Ermittlungen. In seinem zweiten öffentlichen Brief an den Gouverneur stellte er fest, dass er „überzeugt davon ist, dass Herr Söring Derek und Nancy Haysom nicht ermordet hat und sich zum Zeitpunkt der Morde nicht am Tatort befand.“ Detective Sergeant (a. D.) Richard L. Hudson, Jr., der Sheriff Harding in seinen Ermittlungen unterstützt, präsentierte auf der Pressekonferenz seine eigenen Ermittlungsergebnisse. In seinem Brief an den Gouverneur schrieb Hudson, dass „die Beweise zu der Schlussfolgerung führen, dass Herr Söring unschuldig an den Morden der Haysoms ist.“ J. Thomas McClintock, einer der in den USA als Top 15 anerkannten Experten für Serologie und DNA, hatte sämtliche forensischen Daten und Akten überprüft. Er war bei der Pressekonferenz anwesend und teilte die Ergebnisse seiner Nachforschungen mit. Diese stimmen mit den Ergebnissen, zu denen Moses Schanfield, ein Professor der Forensik und Gerichtsexperte, der ebenfalls die forensischen Daten und Akten überprüft hatte, bereits im Mai 2017 gekommen war, überein. Schanfield hatte mit Gutachten vom Mai 2017 festgestellt, dass „Söring als Träger der nicht identifizierten Blutspuren, die am Tatort gefunden worden waren, ausgeschlossen werden muss“ und dass „die DNA anzeigt, dass zwei unbekannte Männer ihr Blut am Tatort hinterlassen haben.“ Professor Schanfield schrieb einen Nachtrag zu diesem Gutachten, welcher auf der Pressekonferenz präsentiert wurde. Seiner Aussage nach beinhaltet dieser Nachtrag zusätzliche Beobachtungen, welche seine vorherigen Forschungsergebnisse erheblich bestärken.
Am 10. Oktober 2017 fand Sörings 13. Anhörung vor dem Bewährungsausschuss statt. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und der deutsche Botschafter Peter Wittig reisten für diese Anhörung nach Virginia, um für die Entlassung Sörings zu kämpfen. Direkt nach der Anhörung teilte Wittig der versammelten Presse mit „Wir sind fest von der Unschuld Jens Sörings überzeugt. Wir möchten, dass er nach Deutschland rückgeführt wird und wir übernehmen die volle Verantwortung für seine Zukunft.
Entscheidungen über Sörings Antragsverfahren auf Bewährung sowie den Antrag auf Begnadigung stehen derzeit noch aus.
Am 12. Januar 2010, vier Tage bevor seine Amtszeit endete, sandte Gouverneur Timothy M. Kaine einen Brief an den Generalstaatsanwalt (United States Attorney General) Eric Holder, in dem er um die Haftüberstellung von Jens Söring nach Deutschland bat. Söring würde in Deutschland noch zwei Jahre in einem Gefängnis verbringen müssen, bevor er ggf. auf Bewährung freikäme − nach dann 26 Jahren in Haft. Deutschland hatte zuvor eine entsprechende Zusicherung abgegeben.
Allerdings sandte der neue Gouverneur Robert F. McDonnell am 19. Januar 2010 ebenfalls einen Brief an Generalstaatsanwalt Holder, in dem er die Bitte auf Haftüberstellung zurückzog. In den folgenden 6 Monaten kam es zu einem Tauziehen um den Fortgang des Verfahrens, in dessen Verlauf sich das Parlament von Virginia in einem einstimmigen Beschluss gegen die Haftüberstellung aussprach und Holder sich einer Anhörung durch den US-Kongress stellen musste.
Am 7. Juli 2010 gab Holder bekannt, dass das Justizministerium die Überstellung nicht weiterverfolgen werde, solange sich nicht ein amtierender Gouverneur dafür ausspreche oder ein Gericht festlege, dass die Entscheidung für eine Haftüberstellung durch Ex-Gouverneur Kaine für seine Nachfolger bindend sei.
Am 18. Januar 2011 reichte Sörings neuer Haftüberstellungsanwalt Steven D. Rosenfield eine Klage bei Gericht ein. So soll sein Transfer nach Deutschland auf juristischem Wege durchgesetzt werden.
Im Februar 2011 besuchte ihn Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe.
Anfang 2012 schrieb der damalige Präsident des Europäischen Parlamentes Jerzy Buzek an den Gouverneur von Virginia und bat um die Auslieferung von Söring in die Bundesrepublik. Ende Juni 2012 lehnte ein US-Gericht Sörings Haftüberstellungsklage ab.
Am 24. September 2009 gab das gerichtsmedizinische Institut Virginias das Testergebnis („Certificate of Analysis“) bekannt, demzufolge 42 Blutspuren in Sörings Fall gefunden und getestet wurden. Von diesen konnte keine einzige ihm bzw. Elizabeth Haysom zugeordnet werden.
Am 19. Januar 2011 reichte Sörings Anwältin Gail A. Ball ein Gnadengesuch an Gouverneur McDonnell ein, welches auf diesen DNA-Testergebnissen basiert.
Am 27. Oktober 2016 startete der Dokumentarfilm Das Versprechen von Marcus Vetter und Karin Steinberger (Süddeutsche Zeitung) in den deutschen Kinos. Die Premiere des Films in den Vereinigten Staaten fand am 5. November 2016 auf dem Virginia Film Festival statt.
Im März 2017 wurde der Film auf dem 22. Filmfest Türkei/Deutschland in Nürnberg mit dem "Öngören Preis für Demokratie und Menschenrechte" ausgezeichnet. Er erhielt weiterhin im Mai 2017 eine Nominierung für den Deutschen Dokumentarfilmpreis.
In Großbritannien wurde der Film im März 2017 als Teil der BBC-Dokumentarreihe Storyville ausgestrahlt.
Dieser Blog dient der Diskussion dieses Falles: Alles was ihr wisst, alles was ihr dazu beitragen könnt, diesen Fall in rechte Licht zu führen.
Also los gehts,------Wilkommen sind: Indizien, Videos, Bilder, Aussagen, Verhöre, u.s.w.