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Bürgschaft! Hilfe

14 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bürgschaft Wohnen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 20:49
Hallo
Ich hoffe, dass ich von euch vielleicht Hilfe bekomme.

Und zwar geht es um einen Bekannten. Dieser war mit seiner ex (als sie noch zusammen waren) in eine Wohnung gezogen, wo die Mutter von ihr die Bürgschaft übernahm. Diese wird jetzt von ihr gekündigt.
Unsere Frage ist nun, ob er fristlos gekündigt werden kann/ halt relativ schnell gekündigt werden kann. Ihm wurde das von der Vermietung angedroht.

Ich hoffe ihr wisst Bescheid und könnt mir da helfen.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 20:55
@Emynwk
Am besten stellst du deine Frage in einem Mietrechtsforum.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 20:56
Zitat von EmynwkEmynwk schrieb:Unsere Frage ist nun, ob er fristlos gekündigt werden kann/ halt relativ schnell gekündigt werden kann.
Ich kenne das nur mit ordentlicher Kündigung...egal was wer droht.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 20:57
@Emynwk
wozu kündigen?
die Bürgschaft (wieso auch immer die akzeptiert wurde...) dient der Sicherung etwaiger ungedeckter Ansprüche.
Mit eienr Kündigung ergäbe sich ein erhöhtes risiko diese gerichtlich durchsetzen zu müssen und damit evtl. eben ungedeckte Kosten auflaufen zu lassen worst case.
Abwarten würde also die Situation für den Vermieter nicht verschlechtern, bei Ausfall kann er ja immer noch...

Sobald eine Kaution hinterlegt wäre sollte sich die Sache erledigen, zumal ja inzwischen vermutlich ein wenig Erfahrung mit der Zuverlässigkeit gesammelt werden konnte.
-> Kaution anbieten.

AUßer es gab rückstände/Probleme bisher oder der Vermieter spekuliert auf eine höhere Miete.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 20:58
@Emynwk
Wäre mir neu, dass man einfach so einseitig seine Bürgschaft kündigen kann. Die ist ja Bestandteil des Vertrages. Eigentlich endet eine Mietbürgschaft mit dem Ende des Mietverhältnisses.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 20:59
Schonmal was von gutefrage.net gehört?


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:02
Ich habe auch keine Ahnung wie, aber sie hat es geschafft, dass die Bürgschaft gekündigt wird.
Mal ganz nebenbei, ich hätte auch keine Lust für den ex meiner Tocher den Bürgen zu spielen.

Ihm wurde jetzt jedenfalls gesagt, wenn die Bürgschaft gekündigt ist, kann er auch seine Sachen packen.

Jetzt war auch viel los exfreundin ist halt auch im Mietvertrag und hat sich da raus geholt. Die neue Freundin sollte dann mit rein. Meinten die Vermieter ne ist nicht. Dann hat es auf drängen doch funktioniert. Jetzt ist mit der Schluss und sie will halt auch raus aus dem Mietverhältnis. Sprich für den Vermieter eine nennte Menge Stress.

Wäre das vielleicht ein Punkt ?
Er hatte den Vermietern angeboten eine höhere Kaution nochmal zu geben


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:03
@Amicus
Nichts im Internet gefunden. So ein Problem ist entweder einmalig oder schlichtweg leicht zu lösen 😂


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:06
@Emynwk
Also, ich sag mal so: für ne fristlose Kündigung muss schon mehr vorliegen als „Stress für den Vermieter“. Für eine fristgerechte Kündigung kommt es drauf an, wie lange dein Kumpel da schon wohnt, daran bestimmt sich die Länge der Frist. So einfach wird man einen Mieter nicht los.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:10
@Ilvareth
Ich denke jetzt knapp Ein Jahr
Bin mir aber unsicher.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:14
@Emynwk
nein das Problem ist sowas von häufig und es sollte eigentlich recht eindeutig sein, aber dafür wäre kein Forum sondern ein RA zuständig.

In vielen Verträgen ist eine Klausel daß er auf den verbleibenden zurückfällt, damit könnte man es eigentlich belassen.
Dumm die neue da reinschreiben zu lassen bzw. reinzuschreiben vom Vermieter, sehe eigentlich keinerlei Vorteil oder Grund.
Wie gesagt eine Bürgschaft mag sich theoretisch gut anhören aber in der Praxis ist nur bares wahres. Daher kann ich auch nichts weiter dazu beitragen weil ich auf so einen schwachsinn in so einer Konstellation niemals eingehen würde.
Vielleicht kein Vermieter sondern Verwaltungsgesellschaft?
Zitat von EmynwkEmynwk schrieb:Ich denke jetzt knapp Ein Jahr
gut, dann ist zumindest die Miethöhe nicht der Grund.
Wenn Dich ein Vertragspartner aus Angst oder Überdrüssigkeit nicht mehr haben möchte...


@Ilvareth
die möglichen Beweggründe zu ergründen ist eiegntlich nicht verkehrt, also wenn der lästig und unstet war kann man davon ausgehen daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Nun bleibt der Gang zum RA.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:17
@d.fense
Da bin ich dann Zum Glück raus.
Dankeschön 😊


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:18
Zitat von EmynwkEmynwk schrieb:Jetzt war auch viel los exfreundin ist halt auch im Mietvertrag und hat sich da raus geholt. Die neue Freundin sollte dann mit rein. Meinten die Vermieter ne ist nicht. Dann hat es auf drängen doch funktioniert. Jetzt ist mit der Schluss und sie will halt auch raus aus dem Mietverhältnis. Sprich für den Vermieter eine nennte Menge Stress.
Joa..das würde ich mir auch als Vermieter nicht lange bieten lassen.

Und nurmal nebenbei: Wenn mehr als 1 Mieter im Mietvertrag stehen muss sobald einer raus will der Mietvertrag komplett gekündigt und ein neuer Aufgesetzt werden.

Hatte das erst letztes Jahr in einer WG.

Wenn der Kerl zugestimmt hat das die neue Freundin jetzt auch raus will muss der Vermieter keinem neuen Mietverhältnis mit ihm zustimmen da der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde.


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Bürgschaft! Hilfe

05.01.2018 um 21:30
Zitat von EmynwkEmynwk schrieb:Nichts im Internet gefunden.
Merkwürdig, denn ich finde zB dies:
Ein Bürge, der sich zugunsten des Vermieters auf unbestimmte Zeit für die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag verbürgt hat, kann den Bürgschaftsvertrag kündigen, jedoch erst zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Mietvertrag – nach Ablauf einer Überlegungsfrist – ordentlich kündigen kann. Die Möglichkeit des Vermieters, zum Beispiel wegen Zahlungsverzugs des Mieters diesen außerordentlich zu kündigen, reicht nicht aus.

Mit diesen Grundsätzen hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 24 U 264/97) eine Abwägung der Belange des Bürgen einerseits, nämlich seine Haftung für die Zukunft beenden zu können, und des Vermieters andererseits, die Haftungsgrundlage, aufgrund derer er einen Mietvertrag eingegangen war, zu erhalten, vorgenommen. Die Düsseldorfer Richter weisen in ihren Entscheidungsgründen zunächst darauf hin, dass das Bürgerliche Gesetzbuch keine unkündbaren schuldrechtlichen Verträge kennt. Nach einer gewissen Zeit sei zur Wiederherstellung der Freiheit des Vertragsschließenden in jedem Falle eine ordentliche Kündigung möglich. Allerdings seien bei der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen der Bürge kündigen kann, die Belange des Gläubigers (Vermieters) zu berücksichtigen.
(Quelle: Mietbürgschaft )


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