SHU - Extremste Folter die alles aus dem Mittelalter übertrifft...
04.11.2017 um 22:08Für Kinderschänder, Kindermörder ist die Strafe mE völlig in Ordnung. Finde nicht, dass solche Menschen noch Recht auf Wunschäußerungen im Strafmaß haben.
Und ebenso sollte es ihnen untersagt sein, ein angenehmes Leben hinter Gittern zu führen, denn schließlich haben sie anderen Menschen (Kindern) das Recht auf ein angenehmes Leben untersagt indem sie sie getötet haben.
Da ich im Grunde gegen die Todesstrafe bin, finde ich diese Methode als HÖCHSTMAß an Bestrafung völlig in Ordnung.
Allerdings sollten da die vollsten Beweise der Schuld auch gegeben sein.
Und ebenso sollte es ihnen untersagt sein, ein angenehmes Leben hinter Gittern zu führen, denn schließlich haben sie anderen Menschen (Kindern) das Recht auf ein angenehmes Leben untersagt indem sie sie getötet haben.
Da ich im Grunde gegen die Todesstrafe bin, finde ich diese Methode als HÖCHSTMAß an Bestrafung völlig in Ordnung.
Allerdings sollten da die vollsten Beweise der Schuld auch gegeben sein.