Harry_Haller schrieb:Wenn mir jemand Angst einjagen möchte kann ich nicht dsa Feuer auf ihn eröffnen.
Es gibt aber immern och einen Utnerschied zwischen Angst einjagen UNd mit Messer, Macheten, Pistolen etc. auf einen Zu stürmen, aber den Punkt ist "angst einjagen" geschichte und Bedrohung von Menschen der Anfang. Vor allem WEIL diese Waffen echt sind udn keine Attrappen. Das dann Selbstverteidigung in diesem falle gerechtfertig ist, bleibt legitim.
Dafür exitiern halt selbstverteidigung Kurse. Um sich in Notsituationen zu verteidigen und dies gilt halt AUCH wenn jemand dich bedroht, mit ECHTEN Waffen.
Harry_Haller schrieb:Es muss einfach in einem zivilisierten Rahmen stattfinden und den Überprüft nach solchen Handlungen die Staatsanwaltschaft anhand der polizeilichen Ermittlungsergebnisse.
Die, wie wir wissen, SEHR lange braucht und bis dato haben wieder dutzende Menschen bedroht ,weil sie nicht mehr spaß und bedrohung differenzieren können.
Harry_Haller schrieb:Die Chance dass es dann auch Notwehr war ist aber recht hoch, die Leute haben also im Normalfall nichts zu befürchten.
Das sagst du ,aber es gibt nun einmal auch fälle wo der jenige der sich halt verteidigt hatte oder auch der Hund ,dann die konsequnzen tragen musste. Trotz notsituation.