nachbarin hat mich angezeigt
19.06.2015 um 00:15@Aniara
So einen Strafbefehl gibt es, weil sich die Gerichte Arbeit ersparen wollen. Wenn du dagegen allerdings Einspruch einlegst, dann wird das vor Gericht verhandelt.
Allerdings ist hierfür Voraussetzung, dass der Staatsanwalt es als Offizialdelikt sieht.
So einen Strafbefehl gibt es, weil sich die Gerichte Arbeit ersparen wollen. Wenn du dagegen allerdings Einspruch einlegst, dann wird das vor Gericht verhandelt.
Allerdings ist hierfür Voraussetzung, dass der Staatsanwalt es als Offizialdelikt sieht.