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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

42 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betreutes Wohnen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doors ehemaliges Mitglied

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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:29
@WrongTurn

Grundsätzlich sollte man Beruf und private Interessen und Liebeshändel von einander trennen. Zumal im Verhältnis Betreuer/Betreuter, ähnlich wie in der Konstellation Therapeut/Klient, Arzt/Patient etc. immer ein Machtgefälle oder damit auch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ich arbeite für eine psychiatrische Einrichtung und habe mich verpflichtet, mit Patienten/Klienten keine privaten bzw. sexuellen Kontakte innerhalb und ausserhalb der Einrichtung einzugehen, auch über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Das scheint mir vernünftig, wenngleich ich für die Zeit danach Probleme mit der Kontrollierbarkeit dessen durch Dritte sehe.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:30
Zitat von DoorsDoors schrieb:Grundsätzlich sollte man Beruf und private Interessen und Liebeshändel von einander trennen.
außer man kann sie zu seinem vorteil nutzen..


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:32
Zitat von WrongTurnWrongTurn schrieb:erstmal er will ja nix von ihr beide mögen sich halt und wieso soll daraus keine freundschaft entstehen !??
Wie jetzt?
Warum lautet der threadtitel dann ganz anders?


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Doors ehemaliges Mitglied

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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:32
@25h.nox

Ein Betreuer, der Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzt, bewegt sich meiner Meinung nach in der Grauzone zur Vergewaltigung/ zum Missbrauch.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:33
Ja aber wenn sie Ihn doch gar net mehr betreut und er kennt ja auch den chef der einrichtig so wie ich es weiss oder soll er mal den chef davon fragen da er mit dem auch befreundet ist !? und wer will des den verbeiten


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:39
@Doors ich meinte jetzt eher die betreuten rolle.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:41
@25h.nox

Dass Betreute/Klienten/Patienten etc. sich in ihre HelferInnen verlieben können, kommt sicher oft vor, sollte aber von diesen klar und deutlich zurück gewiesen werden.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 20:42
Zitat von WrongTurnWrongTurn schrieb: Sie ist in einer Beziehung / Und da Sie Ihn ja beruflich betreut können Sie nix zusammen Privat unternehmen weil des so wie ich weiss verboten ist !
Und wenn sie bald mit dem betreuten eine glüückliche beziehung führt..
Kann sie einer weitere beziehung mit dem nächsten betreuten anfangen!

Klingelst !? ;)

@WrongTurn


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 21:42
@WrongTurn

Sag ihm, dass es nichts bringt, sich in eine Frau zu verlieben. Sei es die Betreuerin, die Lehrerin, die Anwältin, die Verkäuferin, die Kassiererin, oder die Erzieherin!

Und bezüglich der Freundschaft...Freundschaft zwischen Mann und Frau ist eh nicht möglich! Zumindest nicht, wenn auf einer Seite Gefühle mit im Spiel sind.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 22:21
Als Betreuer sollte sie sowas nicht machen.
Wie Doors schon ausgeführt hat gibt es immer ein Machtgefälle in dieser Beziehung, und dadurch können beide sehr verletzt werden.

Was als professionelle Beziehung dieser Art anfängt, das kann durchaus Zuneigung beinhalten oder auch, dass man sich auf der Straße grüßt und mal redet.

Aber eine Freundschaft unter diesen umständen, auch danach, ist ziemlich gefährlich und meiner Meinung nach auch nicht wirklich möglich.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

17.03.2014 um 22:59
@WrongTurn
Sie hat einen Partner. Also sollte dein Kumpel sich das ganze Gedusel mal aus dem Kopf schlagen.

Abendprogramm: Naja je nach dem würde ich mal sagen. Beispielsweise ist es bei der Betreuung von behinderten Erwachsenen (die in der Lage sind in einer eigenen Wohnung zu leben und nur begleitend betreut werden) kein Problem in der Gruppe auch mal Veranstaltungen zu besuchen/ Essen zu gehen/ ins Kino zu gehen, etc.
Ein gemeinsam gekochtes Abendessen in der Wohnung des zu Betreuuenden ist da durchaus auch noch im Rahmen des Machbaren. Ein Betreuungsverhältnis kann durchaus auch freundschaftliche Züge annehmen. Man freut sich füreinander, interessiert sich ehrlich für dieses oder jenes im Leben des anderen, freut sich einander zu sehen, verbringt gerne die Zeit miteinander,.... aber eine innige Freundschaft (vielleicht sogar mit mehr) ist nicht drin.

Allderdings greift grundsätzlich aber folgendes:
Durch das Betreuungsverhältnis besteht ein gewisser nötiger Abstand zwischen den beiden beteiligten Personen. Dieser Abstand ist nötig um den Betreuungsjob objektiv, sachlich genug durchführen zu können. Eine engere Freundschaft wäre dem recht hinderlich.

"Einfach mal den Betreuer wechseln" um evtl eine Chance zu haben dann doch gemeinsam eine richtige Freundschaft aufbauen zu können?
Tut mir leid, aber das wird sehr wahrscheinlich nichts.
Selbst als Exbetreuer hat man (innerlich) noch die jobgegebene Hemmschwelle im Kopf. Zudem wäre man ja noch immer Betreuuer, wenn auch kein Bezugsbetreuer mehr für diese einzelne Person. Im Endeffekt käme man (im schlimmsten Fall) in Teufels Küche beim Arbeitgeber. Es reicht schon wenn der Arbeitgeber annimmt das man nicht mehr objektiv und professionell den Betreuerjob durchführen kann.

Edit


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 07:12
@WrongTurn
Bin mir nicht sicher, aber Betreuer dürfen doch nichts mit ihren Schutzbefohlenen anfangen, oder?


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tic ehemaliges Mitglied

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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 07:25
Ich würd die Sache "negativ, Realistisch" sehen...

Würd eine Frau die Menschen betreut die selber nicht klar kommen in ihrem Leben Ihren Freund der höchst wahrscheinlich einen guten Job hat und "normal" ist sitzen lassen um eine Beziehung mit jemandem ein zu gehen der wohl möglich immer ein Handikap haben wird?
Folgen wären zb das immer eine mehr oder weniger Finanzieller Engpass herscht da dieser wohl möglich nie Arbeitet oder wenn nur irgend nen Scheiß machen kann der schlecht bezahlt wird weshalb die Lebensqualität sinken würde, mögliche andere Probleme die aufkommen können gibts auch zu hauf..
schätze die wenigsten würden dies tun.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 07:25
@Miss_Hippie

Nein, dürfen sie nicht. Ein glück, denn
Zitat von DoorsDoors schrieb:Ein Betreuer, der Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzt, bewegt sich meiner Meinung nach in der Grauzone zur Vergewaltigung/ zum Missbrauch.
Aus meiner Praxis als ehemalige Betreuerin weiss ich auch, dass manche Klienten schnell dazu neigen sich in einen zu verlieben. Da kommt aber eben auch durch dieses Macht bzw. Abhängigkeitsverhältnis. Darauf eingehen sollte man definitiv nicht.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 11:59
Ich kenne mich da net aus er geht arbeiten ! das weiss ich ich denke es kommt auch immer drauf an ! und ausserdem wer will des den verbieten !??


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 14:55
@WrongTurn
oh moment! "betreutes wohnen" heisst das er hat immern farradhelm auf und spucklatz um? da wird das wascheinlich nix mit der betreuerin wenn die ihm auch den popo abwischen muss und so :-(


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 15:37
@annana95


oh man da sieht man des man gar net weiss was betreutes wohnen ist ist schon gut ! war nen fehler hier nachzufragen !


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 16:15
...also wenn sie jetzt Single wäre und ihn auch ganz, ganz toll finden würde, dann könnte ich mir vielleicht da etwas vorstellen...

...aber ich habe hier auch noch nicht gehört, dass die Betreuerin ähnlich denkt... außerdem... wenn der Typ nur ne Freundschaft will, dann ist er ja auch ganz sicher nicht verliebt.

...der Thread ist irgendwie verwirrend... auf jeden Fall hat er die Finger von ihr zu lassen und ich kann mir im übrigen beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Betreuerin Interesse an ihm hat... und auch eine spätere Freundschaft nach der Betreuung kann man eigentlich ausschließen... das die beiden sich gut miteinander verstehen, ist ja auch schön, aber bestimmt kein Anzeichen dafür, dass hier die Betreuerin ein weitergehendes Interesse über das berufliche hinaus hat.


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 16:21
@annana95

Du solltest nich soviel fernsehen schauen


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Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin

18.03.2014 um 16:28
Zitat von AlanoAlano schrieb:sollte doch klar sein: wenn sie ihn nicht mehr betreut, dann können beide machen, was sie wollen.

Und selbst wenn sie ihn betreut, können sie machen, was sie wollen.
Machen kann man was man will, aber sie darf es nicht. Ich glaub sie müsste sogar ein Jahr warten, mit ihm was anzufangen, wenn sie nicht mehr seine Betreuerin wäre. Sonst StGB § 174a.
Oder keiner merkt's oder keinen stört's :D


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