Verliebt in die amtlich bestellte Betreuerin
17.03.2014 um 20:29@WrongTurn
Grundsätzlich sollte man Beruf und private Interessen und Liebeshändel von einander trennen. Zumal im Verhältnis Betreuer/Betreuter, ähnlich wie in der Konstellation Therapeut/Klient, Arzt/Patient etc. immer ein Machtgefälle oder damit auch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ich arbeite für eine psychiatrische Einrichtung und habe mich verpflichtet, mit Patienten/Klienten keine privaten bzw. sexuellen Kontakte innerhalb und ausserhalb der Einrichtung einzugehen, auch über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Das scheint mir vernünftig, wenngleich ich für die Zeit danach Probleme mit der Kontrollierbarkeit dessen durch Dritte sehe.
Grundsätzlich sollte man Beruf und private Interessen und Liebeshändel von einander trennen. Zumal im Verhältnis Betreuer/Betreuter, ähnlich wie in der Konstellation Therapeut/Klient, Arzt/Patient etc. immer ein Machtgefälle oder damit auch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ich arbeite für eine psychiatrische Einrichtung und habe mich verpflichtet, mit Patienten/Klienten keine privaten bzw. sexuellen Kontakte innerhalb und ausserhalb der Einrichtung einzugehen, auch über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Das scheint mir vernünftig, wenngleich ich für die Zeit danach Probleme mit der Kontrollierbarkeit dessen durch Dritte sehe.