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Erbschleicherei

35 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wort 6, Wort 4, Wort 5 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Erbschleicherei

13.11.2013 um 17:06
@AgathaChristo

In dem Link steht, daß die jetzt dreijährige Verjährungsfrist mit dem 1.1.2010 in Kraft getreten ist, also da erst beginnt!


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13.11.2013 um 17:08
Also 2013 abgeschlossen, oder da beginnt die 27 jährige Verjährungsfrist? Entschuldige, knacke ich jetzt nicht, muß mir erst den Link anschauen.
@Thalassa


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Erbschleicherei

13.11.2013 um 17:09
@Thalassa

Das bedeutet, dass ich ein Testament von 2007 noch bis 2037 anfechten kann, oder?


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13.11.2013 um 17:10
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:oder da beginnt die 27 jährige Verjährungsfrist?
Hast Du eine Lese- oder eine Verständnisschwäche?


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13.11.2013 um 17:12
@kleinundgrün


Hahahahahahaha xD


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13.11.2013 um 17:12
@AgathaChristo
@ramisha

Neiennnnnnnnnn!!! :D Ab 1.1.2010 gilt nur noch eine dreijährige Verjährungsfrist!!!

Auch für Testamente, die vorher gemacht wurden - die haben keine 30 Jhre mehr, sondern ab ab/seit 1.1.2010 nur noch drei Jahre, wenn es früher 30 Jahre waren ... herrjeeeeeeeh :D


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13.11.2013 um 17:13
Für die, die es nicht verstehen -> 30-27 Jahre= 3!!!
Nicht 30-3 Jahre xD


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13.11.2013 um 17:14
@Thalassa
Jetzt stand ich auch auf dem Schlauch und sehe - es ist vorbei! :-(


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13.11.2013 um 17:15
@Thalassa
Oh, danke. Hat sich ja denn erübrigt. "Lach". Dann ist das Thema ja beendet. Schiet auf Erschleicher.


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13.11.2013 um 17:18
@AgathaChristo

... geh zu einem Anwalt und laß die beraten. Vielleicht zählt ja das Jahr 2013 noch ganz mit - gerade bei Rechtsangelegenheiten gibts 1000 Schlupflöcher, wenn man einen cleveren Anwalt findet!


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13.11.2013 um 17:27
Irgendwie fällt mir ein Sack von der Schulter. Habe es hier bekannt gegeben und war mir ein Bedürfnis. Leide zwar wirklich manchmal unter einer Begriffsstutzigkeit, dafür bin ich eine Gerechtigkeitsphantastin. "Lach".
Danke für Eure Antworten
LG


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13.11.2013 um 19:21
Gültig ist halt das letzte Testament. Da kann man es in einhundert Testamenten festlegen, dass ein Krankenhaus das Vermögen erben soll. Wenn aber im 101. Testament steht, dass Familie XY alles erben soll und das auch noch notariell beglaubigt wurde, dann sieht es ganz schlecht aus.

Außer Möglichkeit 1: Du hättest als Blutsverwandte dein Pflichtteil eingeklagt.
Möglichkeit 2: Du hättest deine Tante für unzurechnungsfähig erklären lassen, z.B. wegen der Suizidversuche.


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Erbschleicherei

13.11.2013 um 23:24
@AgathaChristo
fürchte ich stehe auch auf 'nem Schlauch...
Dir war klar, dass Du nichts erben würdest und das war für Dich auch ok.
Das Krankenhaus stand bis zum Schluß an erster Stelle, den Rest bekam die befreundete Familie.
Oder war das Krankenhaus am Ende ganz raus?
Was stört Dich daran, dass die befreundete Familie bedacht wurde?
Waren die suspekt? Selbst kennen gelernt hast Du sie glaube ich nicht. Hat Deine Tante irgendwas erzählt, das Deinen Argwohn geweckt hat?
Die Suizidversuche halte ich vor dem Hintergrund, was sie alles erleben musste für nicht so überraschend/ unwahrscheinlich. Was in diesen Zeiten passiert ist, hat genug Menschen in die Verzeweiflung getrieben. Der Wunsch muss sich nicht immer auch deutlich für die Umwelt zeigen und ist dennoch da. Wer weiß, was sie vielleicht viele Jahre aufrecht gehalten hat.


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14.11.2013 um 00:43
@AgathaChristo

Ganz ehrliche Meinung von mir: Schließ damit ab.

Was geschehen ist, ist geschehen.


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14.11.2013 um 11:20
@amerasu
also Krankenhaus ist leer ausgegangen. Ich habe 2000 DM bekommen, also quasi eine Abfindung. @SallySpectra
Ein Pflichtteil als Nichte? Habe ja was bekommen, somit war ich raus.
Vor Jahren kam mal ein Gesetz, das alle Juden, die damals in der Nazizeit ihr Vermögen an den Staat verloren haben, dieses von den rechtmäßigen Erben wieder eingefordert werden kann.

Also ganz ehrlich, ich hätte es mehr dem Krankenhaus gegönnt, als dieser Familie. Die sich, wie ich schon erwähnt habe, auf kein Gespräch mit mir eingelassen hat, was ihre Suizidversuche ausgelöst haben. Ich weiß noch nicht mal, ob sie an einen Suizid verstorben ist.
Hat sich auch wohl erledigt, da die Verjährungsfrist eh abgelaufen ist.
Für mich beruhigend, da ich es abschließen muß.
LG


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