DB-Security unter Rassismus Vorwurf!
30.10.2013 um 16:46@losdenno
@cejar
Eigentlich finde ich nicht, dass hier das Thema ,,Gewaltmonopol des Staates'' angesprochen werden müsste.
Die Sicherheitsleute der DB laufen ja nicht einfach irgendwo auf der Straße rum und machen auf Polizei.
Sondern sie haben das Recht und die Aufgabe, in einem bestimmten Bereich für Sicherheit zu sorgen und für Ordnung.
Da müsste es eigentlich auch entsprechende Definitionen geben, was erlaubt ist und was nicht, im Rahmen dieser Tätigkeit, davon gehe ich mal aus.
Das Anlegen von Handschellen bei einer Person nach einem Fluchtversuch halte ich für legitim und angemessen in diesem Rahmen.
Denn man muss davon ausgehen, dass ein erneuter Fluchtversuch durchgeführt wird oder sich körperlich zur Wehr gesetzt wird.
Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben wurden nicht nur einmal schon verletzt von sich widersetzenden Schwarzfahrern oder Personen, die sonst irgendwie austickten.
Dass da ein Sicherheitsbedürfnis besteht, finde ich nachvollziehbar.
Der Mann hätte sich auch - diese Gedankenspielchen werden ja immer gerne gespielt - kooperativ verhalten und sagen können:,,Ja, sorry, ich hab keine Karte gekauft, mein Name lautet soundso, ich wohn da und da, kommt nicht mehr vor, der Fehler."
Dann wäre die Sache schnell und problemlos abgehandelt gewesen.
Hat er aber nicht.
Nicht berechtigt war zweifellos der Einsatz eines Schlagstockes, das sollte entsprechende Konsequenzen haben, ebenso, wie die Beschimpfung durch den Security-Mitarbeiter.
Klare Sache.
@Tussinelda
Während ,,Nigger" eine rassistische Beleidigung ist, ist ,,Scheißdeutscher" oder ,,Nazi" keine rassistische Beleidigung, sondern ,,nur" eine Beleidigung.
Zweierlei Maß? ;)
@cejar
Eigentlich finde ich nicht, dass hier das Thema ,,Gewaltmonopol des Staates'' angesprochen werden müsste.
Die Sicherheitsleute der DB laufen ja nicht einfach irgendwo auf der Straße rum und machen auf Polizei.
Sondern sie haben das Recht und die Aufgabe, in einem bestimmten Bereich für Sicherheit zu sorgen und für Ordnung.
Da müsste es eigentlich auch entsprechende Definitionen geben, was erlaubt ist und was nicht, im Rahmen dieser Tätigkeit, davon gehe ich mal aus.
Das Anlegen von Handschellen bei einer Person nach einem Fluchtversuch halte ich für legitim und angemessen in diesem Rahmen.
Denn man muss davon ausgehen, dass ein erneuter Fluchtversuch durchgeführt wird oder sich körperlich zur Wehr gesetzt wird.
Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben wurden nicht nur einmal schon verletzt von sich widersetzenden Schwarzfahrern oder Personen, die sonst irgendwie austickten.
Dass da ein Sicherheitsbedürfnis besteht, finde ich nachvollziehbar.
Der Mann hätte sich auch - diese Gedankenspielchen werden ja immer gerne gespielt - kooperativ verhalten und sagen können:,,Ja, sorry, ich hab keine Karte gekauft, mein Name lautet soundso, ich wohn da und da, kommt nicht mehr vor, der Fehler."
Dann wäre die Sache schnell und problemlos abgehandelt gewesen.
Hat er aber nicht.
Nicht berechtigt war zweifellos der Einsatz eines Schlagstockes, das sollte entsprechende Konsequenzen haben, ebenso, wie die Beschimpfung durch den Security-Mitarbeiter.
Klare Sache.
@Tussinelda
Tussinelda schrieb:ist in keinem Fall "nur" eine Beleidigung, sondern eine rassistische, dazu gibt es ausreichend UrteileTja, ist schon seltsam, nicht wahr?
Während ,,Nigger" eine rassistische Beleidigung ist, ist ,,Scheißdeutscher" oder ,,Nazi" keine rassistische Beleidigung, sondern ,,nur" eine Beleidigung.
Zweierlei Maß? ;)