Ungeklärter Mord an Sabrina Steinmetz
29.12.2011 um 13:05@ sweetgwen Da wurde schon niemand zu Unrecht verurteilt.
Der Satz galt nicht Dir , das war eine nüchterne Feststellung ;-)
Sicher muss man zur Einschätzung eines Tatablaufes sowohl Täter, als auch Opfer sehen , aber , völlig egal um welchen Fall es geht , - gleichgültig wie das Opfer war, es gibt KEINEM Täter das Recht, sich an jemandem zu vergreifen . Jeder der zum Täter wurde, hatte die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie weit er geht .
Nimm Dich selbst - ohne zu wissen wer und wie Du bist und was genau bei Dir war - "er" hat(te) / hätte nicht das Recht Dir dafür etwas zu tun !
Nehmen wir doch einfach mal Vergewaltigung als Beispiel ( bevor Gerüchte aufkommen, nein Sabrina wurde nicht vergewaltigt. Das Beispiel soll mir nur beim Erklären meiner persönlichen Sichtweise helfen ! ) : Macht es einen Täter weniger schuldig, weil sei Opfer einen kurzen Rock trug ? Oder dass er Drogen nahm und sein Opfer auch ?
Hätte irgend jemand ein besseres Bild von einem Vergewaltiger, der sagen würde : Ich konnte nicht anders, ich stand unter Drogen und sie hatte nen kurzen Rock an und sie nahm auch Drogen .
Alkohol und Drogen mögen manchmal eine Erklärung dafür sein , dass es zu einer Tat kam , eine Entschuldigung dafür sind sie niemals !
Und in diese speziellen Fall sprechen , wie bereits erwähnt , die Blutwerte von A. in Relation zu seinem üblichen Konsumverhalten eine deutliche Sprache.
Das gilt auch für die Werte von Sabrina .
Ich finde es fast schade, dass der Revisionsantrag abgelehnt wurde , denn eigentlich hätte er in einer neuen Verhandlung gleich ne höhere Strafe bekommen müssen , weil da ja wohl jeder Ansatz von Reue fehlt.
Der Satz galt nicht Dir , das war eine nüchterne Feststellung ;-)
Sicher muss man zur Einschätzung eines Tatablaufes sowohl Täter, als auch Opfer sehen , aber , völlig egal um welchen Fall es geht , - gleichgültig wie das Opfer war, es gibt KEINEM Täter das Recht, sich an jemandem zu vergreifen . Jeder der zum Täter wurde, hatte die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie weit er geht .
Nimm Dich selbst - ohne zu wissen wer und wie Du bist und was genau bei Dir war - "er" hat(te) / hätte nicht das Recht Dir dafür etwas zu tun !
Nehmen wir doch einfach mal Vergewaltigung als Beispiel ( bevor Gerüchte aufkommen, nein Sabrina wurde nicht vergewaltigt. Das Beispiel soll mir nur beim Erklären meiner persönlichen Sichtweise helfen ! ) : Macht es einen Täter weniger schuldig, weil sei Opfer einen kurzen Rock trug ? Oder dass er Drogen nahm und sein Opfer auch ?
Hätte irgend jemand ein besseres Bild von einem Vergewaltiger, der sagen würde : Ich konnte nicht anders, ich stand unter Drogen und sie hatte nen kurzen Rock an und sie nahm auch Drogen .
Alkohol und Drogen mögen manchmal eine Erklärung dafür sein , dass es zu einer Tat kam , eine Entschuldigung dafür sind sie niemals !
Und in diese speziellen Fall sprechen , wie bereits erwähnt , die Blutwerte von A. in Relation zu seinem üblichen Konsumverhalten eine deutliche Sprache.
Das gilt auch für die Werte von Sabrina .
Ich finde es fast schade, dass der Revisionsantrag abgelehnt wurde , denn eigentlich hätte er in einer neuen Verhandlung gleich ne höhere Strafe bekommen müssen , weil da ja wohl jeder Ansatz von Reue fehlt.