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Formulierung "sich selbst richten" im Auge des Presserats

4 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Presserat, sich selbst Richten, Werther Effekt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Formulierung "sich selbst richten" im Auge des Presserats

10.10.2022 um 22:15
Gutan Abend, ich weiß nicht, ob das Thema hier gut her passt, versuche es aber trotzdem.
Ist eine Formulierung wie "... der Täter richtete sich mit einer Pistole selbst" zulässig bei einem öffentlich rechtlichen Medium?
Google lieferte kein Ergebnis zu einer Rüge oder Beschwerde. Ich überlege gerade, ob der Täter das überhaupt gekonnt hat. War er zufällig richter? Oder dürfen sich Täter immer selbst richten, wenn damit erschießen gemeint ist. Trägt eine Berichterstattung mit der Formulierung nicht dazu bei, dass es nacharmer geben könnte, die sich nach einer schweren Straftat ebenfalls selbst erschießen? Ist das nciht eine durch die Medien rechtfertigende Erklärung einer Selbsttötung?


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Formulierung "sich selbst richten" im Auge des Presserats

10.10.2022 um 22:30
Laut Duden ist das eine veraltete Bezeichnung für hinrichten. Inzwischen wird in der Berichterstattung ja eher "tötete sich selbst" oder "beging Suizid" verwendet. Die Aussage bleibt aber dieselbe. Zumindest wird im Rahmen der Berichterstattung aufs Hilfsangebote für Suizidgefährdete und Menschen mit Depressionen hingewiesen.


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Formulierung "sich selbst richten" im Auge des Presserats

10.10.2022 um 22:33
Zitat von SchatzzuguckerSchatzzugucker schrieb:Ich überlege gerade, ob der Täter das überhaupt gekonnt hat. War er zufällig richter?
Da es zumindest in Deutschland keine Todesstrafe mehr gibt, hätte der Täter auch als Richter nicht die Möglichkeit "sich selbst zu richten", da dies durch unseren Rechtsstaat nicht als Strafmaß anerkannt ist.

Ist aber tatsächlich eine interessante Frage, die du hier aufwirfst. Ich denke, dass der Satz als eine Art Redewendung sicherlich verwendet werden darf.


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Formulierung "sich selbst richten" im Auge des Presserats

11.10.2022 um 14:35
Passt vielleicht sogar eher in den Bereich Philosophie als hierhin, wobei hier natürlich sicher auch Leute sind, die es interessiert. Formulierungen machen jedenfalls definitiv einen Unterschied und sagen oft auch viel darüber, wie der Formulierende die Sache beurteilt (wobei sich viele allerdings auch kaum Gedanken über sowas machen und einfach eben die Formulierungen übernehmen, die ihnen geläufig sind).
Im von dir genannten Beispiel könnte man z.B. ja auch sagen : Er entzog sich der Rechtssprechung/seiner Strafe durch Suizid. Viele empfinden den Suizid eines Tätersesicherlich auch so. Oft wird ein solches Verhalten ja auch als "feige" beschrieben" .

Ich denke öffentlich rechtliche Medien sollten möglichst neutral formulieren (beging Suizid, erhängte sich in seiner Zelle etc.) oder aber das gesagte als Meinung/Wertung kenntlich machen.
Zitat von SchatzzuguckerSchatzzugucker schrieb:Trägt eine Berichterstattung mit der Formulierung nicht dazu bei, dass es nacharmer geben könnte, die sich nach einer schweren Straftat ebenfalls selbst erschießen?
Ich denke, dass sowas immer eine individuelle Entscheidung ist. Dieses Nachahmer-Ding ist wohl ziemlich überbewertet, bzw. greift ,wenn überhaupt, dann eher bei Stars, Seriencharakteren etc. . Es kommt auch noch darauf an, wie der Suizid geschildert wird, ob detailreich und irgendwie als "erlösend" oder halt nur kurz erwähnt.
Genauer beschrieben wird das alles z.B. hier:

Wikipedia: Werther-Effekt

Davon mal abgesehen bin ich absolut "pro Choice" . Jeder sollte selbst entscheiden dürfen, ob und ggf. wann er sein Leben beenden möchte. Das gilt auch für Straftäter. Verwerflich finde ich da nur, solchen einen Suizid "nahezulegen". Wie z.B. durch lautstarkes öffentliches "Bedauern", dass es bei uns ja keine Todesstrafe mehr gibt. Das geschieht ja aber nicht in den Medien selbst, sondern, wenn, dann eher in den Kommentarspalten.


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