Formulierung "sich selbst richten" im Auge des Presserats
10.10.2022 um 22:15Gutan Abend, ich weiß nicht, ob das Thema hier gut her passt, versuche es aber trotzdem.
Ist eine Formulierung wie "... der Täter richtete sich mit einer Pistole selbst" zulässig bei einem öffentlich rechtlichen Medium?
Google lieferte kein Ergebnis zu einer Rüge oder Beschwerde. Ich überlege gerade, ob der Täter das überhaupt gekonnt hat. War er zufällig richter? Oder dürfen sich Täter immer selbst richten, wenn damit erschießen gemeint ist. Trägt eine Berichterstattung mit der Formulierung nicht dazu bei, dass es nacharmer geben könnte, die sich nach einer schweren Straftat ebenfalls selbst erschießen? Ist das nciht eine durch die Medien rechtfertigende Erklärung einer Selbsttötung?
Ist eine Formulierung wie "... der Täter richtete sich mit einer Pistole selbst" zulässig bei einem öffentlich rechtlichen Medium?
Google lieferte kein Ergebnis zu einer Rüge oder Beschwerde. Ich überlege gerade, ob der Täter das überhaupt gekonnt hat. War er zufällig richter? Oder dürfen sich Täter immer selbst richten, wenn damit erschießen gemeint ist. Trägt eine Berichterstattung mit der Formulierung nicht dazu bei, dass es nacharmer geben könnte, die sich nach einer schweren Straftat ebenfalls selbst erschießen? Ist das nciht eine durch die Medien rechtfertigende Erklärung einer Selbsttötung?