Biggi Reichert
24.09.2019 um 19:03Nochmal zum Thema "Ermittlungen":
im unten geposteten Video ist folgendes zu entnehmen:
a) Thema Suizid
Eine Mail, die BR im Februar 2006, kurz vor ihrer Reise nach Florida schickte (ca. Min 23):
Weswegen war es ihr nicht erlaubt, nach Flag zu reisen?
WER hat es ihr nicht erlaubt?
WAS genau befürchtete BR zu verlieren, wenn man bedenkt, dass sie bereits mehr als mittellos war?
Was genau erhoffte sie sich, in Flag als Hilfe erhalten zu können?
b) Äußerst interessante Aspekte zur Ermittlung
Nach rechtsmedizinischer Untersuchung beantragte die Pol + RM Durchsuchungsbeschlüsse. In der Begründung heißt es:
Dass ihre (Ermittlungs-) Zielrichtung eine Andere gewesen sein dürfte, als die, die sie in ihrer Begründung angaben, zeigt sich m.E. in folgendem Satz: "Da vor dem Hintergrund Scientology die Betroffenen sehr wahrscheinlich in die Maßnahmen nicht freiwillig einwilligen werden, wird erbeten, vier Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken..."
Deutlich wird auch, dass die Kripo hier anscheinend einer ganz anderen Verdachtslage nachzugehen schien, als der offiziellen Suizidhypothese, denn die RM verortete die Kopfwunden in die Zeit, als BR in Florida war.
Warum also versucht man das Gerät, mit dem diese Wunden zugefügt worden sein dürften, an folgenden Orten zu finden:
a) in den privaten sowie Geschäftsräumen ihres Ehemannes?
b) auf dem Pferdehof, inkl. "Stallungen und Spint"?
c) in der ehemaligen Tierarztpraxis?
c) Interessante Begründung des ehemaligen Oberstaatsanwalts
Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden abgelehnt.
Interessant, wenn man bedenkt, dass die Pol ja offiziell wegen des Verdachts auf Körperverletzung und nicht beispielsweise auf KV mit Todesfolge oder Totschlag ermittelte. Mal abgesehen davon, dass der offizielle Ermittlungsgrund der Antrags-Begründung widerspricht und somit aus meiner Sicht ein weites Indiz dafür ist, dass die Kripo hier ganz anderen Verdachtslagen nachgehen wollte, stellt sich doch schon die Frage, warum eine Polizei Hinweisen auf ein mögliches vorheriges Verbrechen an dem Opfer nicht nachgehen konnte/ durfte. Egal, weil sie bereits tot war?
Die Begründung des Staatsanwalts zur Ablehnung des Antrags ist interessant, denn in der Berliner Zeitung erwähnt er einen zusätzlich Satz, der aufhorchen lässt:
Spannend ist der unterstrichene Satz insofern, als dass die Pressestelle von Scientology (!) einem Doku-Team mitteilte, BR habe eine Hauterkrankung gehabt und die Wunden stünden damit in Zusammenhang. Warum macht der Oberstaatsanwalt also eine Angabe, die sich nicht auf den Obduktionsbefund stützt, sondern die sich mit einer Angabe der SC-Oberen deckt?
Insofern wäre es auch nicht mehr verwunderlich, weswegen die Pol vielleicht gemeint haben könnte, eines Kniffs zu bedürfen, um den Antrag durchzukriegen. Vielleicht war auch denen klar, dass ihre Ermittlungen auch aus anderer Richtung problematisch sein könnten.
Nun ja.
Hier das Vid:
im unten geposteten Video ist folgendes zu entnehmen:
a) Thema Suizid
Eine Mail, die BR im Februar 2006, kurz vor ihrer Reise nach Florida schickte (ca. Min 23):
Liebe Samantha,Frage:
ich verliere die Kontrolle über meine Dynamiken. Mein Mann und ich haben viele Schulden und ich glaube, ich werde ihn verlassen. Ich habe Angst, alles zu verlieren, was mein Leben ausmacht und was mir wichtig ist. Es ist mir nicht erlaubt, nach Flag zu reisen. Ich hab solche Angst. Kannst du mir helfen? Kannst du mich nach Flag rufen?
Weswegen war es ihr nicht erlaubt, nach Flag zu reisen?
WER hat es ihr nicht erlaubt?
WAS genau befürchtete BR zu verlieren, wenn man bedenkt, dass sie bereits mehr als mittellos war?
Was genau erhoffte sie sich, in Flag als Hilfe erhalten zu können?
b) Äußerst interessante Aspekte zur Ermittlung
Nach rechtsmedizinischer Untersuchung beantragte die Pol + RM Durchsuchungsbeschlüsse. In der Begründung heißt es:
"...um einen Suizidversuch mit Strom ausschließen zu können."(ca. Min 25). Hier wird meiner Ansicht nach sehr deutlich, dass sowohl Pol als auch Rechtsmedizin mögliche Zweifel am vorliegenden Suizidgeschehen hatten und eine Drittbeteiligung ermitteln wollten. Ich denke, sie haben hier einen Kniff versucht, um diesen Antrag durchzubekommen, denn auch eine Pol weiß, dass vorherige Verletzungen so gut wie irrelevant sind, wenn die Spurenlage keinerlei Hinweis auf ein Fremdverschulden anzeigen.
Dass ihre (Ermittlungs-) Zielrichtung eine Andere gewesen sein dürfte, als die, die sie in ihrer Begründung angaben, zeigt sich m.E. in folgendem Satz: "Da vor dem Hintergrund Scientology die Betroffenen sehr wahrscheinlich in die Maßnahmen nicht freiwillig einwilligen werden, wird erbeten, vier Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken..."
Deutlich wird auch, dass die Kripo hier anscheinend einer ganz anderen Verdachtslage nachzugehen schien, als der offiziellen Suizidhypothese, denn die RM verortete die Kopfwunden in die Zeit, als BR in Florida war.
Warum also versucht man das Gerät, mit dem diese Wunden zugefügt worden sein dürften, an folgenden Orten zu finden:
a) in den privaten sowie Geschäftsräumen ihres Ehemannes?
b) auf dem Pferdehof, inkl. "Stallungen und Spint"?
c) in der ehemaligen Tierarztpraxis?
c) Interessante Begründung des ehemaligen Oberstaatsanwalts
Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden abgelehnt.
Interessant, wenn man bedenkt, dass die Pol ja offiziell wegen des Verdachts auf Körperverletzung und nicht beispielsweise auf KV mit Todesfolge oder Totschlag ermittelte. Mal abgesehen davon, dass der offizielle Ermittlungsgrund der Antrags-Begründung widerspricht und somit aus meiner Sicht ein weites Indiz dafür ist, dass die Kripo hier ganz anderen Verdachtslagen nachgehen wollte, stellt sich doch schon die Frage, warum eine Polizei Hinweisen auf ein mögliches vorheriges Verbrechen an dem Opfer nicht nachgehen konnte/ durfte. Egal, weil sie bereits tot war?
Die Begründung des Staatsanwalts zur Ablehnung des Antrags ist interessant, denn in der Berliner Zeitung erwähnt er einen zusätzlich Satz, der aufhorchen lässt:
„Man könnte die Theorie aufstellen, dass Frau Reichert durch die Scientologen mental in ihren Selbstmord hineingetrieben worden ist“, antwortet der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm-Antonius Möllers. „Aber Selbstmord ist nach deutschem Recht nicht strafbar. Beihilfe und Anstiftung ebenso wenig.“ Und die Kopfverletzungen seien schließlich auch als Hautkrankheit interpretierbar gewesen. Der Leipziger Gerichtsmediziner Carsten Hädrich ist anderer Meinung. Im Obduktionsbericht würden eindeutig „Merkmale von Strommarken“ beschrieben, sagt er. „Also Hautveränderungen, die durch Einwirkung von Hitze von elektrischem Strom entstehen.“https://www.berliner-zeitung.de/panorama/scientology-tod-einer-scientologin-3733254
Spannend ist der unterstrichene Satz insofern, als dass die Pressestelle von Scientology (!) einem Doku-Team mitteilte, BR habe eine Hauterkrankung gehabt und die Wunden stünden damit in Zusammenhang. Warum macht der Oberstaatsanwalt also eine Angabe, die sich nicht auf den Obduktionsbefund stützt, sondern die sich mit einer Angabe der SC-Oberen deckt?
Insofern wäre es auch nicht mehr verwunderlich, weswegen die Pol vielleicht gemeint haben könnte, eines Kniffs zu bedürfen, um den Antrag durchzukriegen. Vielleicht war auch denen klar, dass ihre Ermittlungen auch aus anderer Richtung problematisch sein könnten.
Nun ja.
Hier das Vid:
Scientology - Auf der Spur mysteriöser Todesfälle
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