handa schrieb:Sie selbst hat doch Zugang zu ihren Konten. Man kann die Lösegeldforderung auch direkt an das Opfer stellen.
Das ist so brillant, dass ich mich frage, warum es nicht immer so gemacht wird. Ohne den Umweg, über einen Angehörigen zu gehen, besteht fürv die Entfüher nicht das Risiko, dass die Polizei eingeschaltet wird.
Aber die Sache hat dann doch einen entscheidenden Haken. Wenn wirklich große Summen bewegt werden sollen, wird die Bank erwarten, dass der reiche Mensch persönlich zur Bank kommt-oder ein Vertreter mit Vollmacht-der natürlich vorher eingeführt worden sein muss.
Sind nicht immer irgendswelche Hürden zum Vermögensschutz eingebaut?
Und selbst, wenn die erpresserische Transaktion geglückt ist, muss die Person länger festgehalten werden, damit sich die Entführer aus dem Staub machen können. Dann aber schöpft das Umfeld Verdacht, dass etwas passiert sein kölnnte-und man schaut sofort nach, was mit den Konten los ist.
Schließlich auch zu bedenken: Das Opfer muss damit rechnen getötet zu werden, wenn die Verbrecher bekommen haben, was sie wollten.
Bei einem Austausch Geld gegen Entführungsopfer scheint mir die Überlebenschance größer zu sein.
Bei dieser Variante hat das Opfer keine Chance, wenn es die Entführer wiedererkennen könnte-
Die Entführer dürften schon Angst haben, anhand ihrer Stimmer identifiziert zu werden.
#Das Opfer weiss dass es kaum eine Überlebenschance hat, wenn es sich selber freikaufen soll.