12.43 Uhr:
Die Verhandlung wird unterbrochen, um 13.30 Uhr geht es mit den Schlussplädoyers weiter.
12.24 Uhr:
„Larissa war die zufällig Anwesende. Aber es hätte auch jede andere sein können!“, sagte Kastner in ihren Ausführungen. „Sie war die, die da war, als ihn all die Wut überkam auf diese vielen undankbaren Frauen, die ihn nicht genügend schätzten.“ Larissa habe zu ihrem Tod selbst absolut nichts beigetragen, alle Gründe der Tat liegen ausschließlich im Angeklagten selbst, so die Gutachterin. Der Angeklagte leide an einer weitreichenden Störung und der Unfähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen. Diese Unfähigkeit sei kein Vorwurf, sondern machten den Angeklagten auch selbst zum Gefangenen – dem eigenen Muster käme dieser eben nicht aus.
Kastner legte die Einweisung nahe, da sie eine Tatwiederholung für möglich halte, wenn die Störung unbehandelt bleibt.
12.14 Uhr:
Die zweite Frage war, ob der Angeklagte schwergradig psychisch gestört ist, was Kastner eindeutig bejaht. Der Mutter sei Ordnung und Sauberkeit immer wichtiger gewesen als das aktuelle Bedürfnis des Kindes, der Angeklagte habe z.B. nie Freunde einladen dürfen. Der alkoholkranke Vater habe auch Prostituierte nach Hause gebracht und sei als verlässliche Beziehung für seinen Sohn ebenfalls nicht in Frage gekommen. Der Vater habe außerdem nach der Trennung den Sohn instrumentalisiert, um der Mutter dies oder das ausrichten zu lassen nach dem Motto: „Sag, der Mama, dass ich draufgehe, wenn ich nicht zurückkann!“ Der Vater sei also als Geschlechtsrollenvorbild ausgeschieden. Insgesamt habe der Angeklagte die für eine gesunde emotionale Entwicklung notwendige Sicherheit und Geborgenheit nicht vorgefunden.
„Er will unbedingt eine Beziehung, weiß aber nicht, wie eine Beziehung funktioniert“, führt Kastner aus. Der Angeklagte definiere Beziehung ausschließlich nach seinen Vorgaben. „Es gibt ein starres Konzept, wie eine Freundin sein soll, aber keine Kompromissfähigkeit oder Sensibilität in die andere Richtung!“ Begleitet werde dies von einem durchaus starkem Selbstbewusstsein und der Überzeugung, selbst „ein Geschenk für die Frauen zu sein“, führte die Psychiaterin aus.
„Nur wenn die Frau perfekt ist, kann er sich auf sie einlassen, und das weiß er erst nach zirka zwei Jahren“, so Kastner. Er würde für eine Freundin z. B. schon kochen, aber die emotionale Wahrnehmung seines Gegenübers sei sehr mangelhaft. Der Angeklagte habe kein Verständnis dafür gehabt, was seine frustrierende Beziehungssuche mit ihm selbst zu tun hatte.
11.57 Uhr:
Am Wort ist die Psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner. Der Angeklagte war „sehr präsent“ nach der Tat, seine alkoholbedingte Beeinträchtigung war demnach nicht sehr groß. Laut Kastner konnte er „zwingend“ wissen, was er tat und welche Folgen dies hat. Der Angeklagte sei eindeutig trotz Alkohols zurechnungsfähig gewesen.
11.53 Uhr:
Gewalteinwirkung gegen den Hals waren für die Gerichtsmedizin augenscheinlich. Die Bodylotion wurde bis in die kleinen Bronchien nachgewiesen, daran ist die - zu diesem Zeitpunkt vermutlich bewusstlose - Frau laut Rabl erstickt. Die toxikologische Analyse ergab keine Hinweise auf Drogen oder Medikamente.
11.46 Uhr:
Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtet über die Spuren am Tatort. Alles, was von den Kriminalisten durch verschiedene Verfahren sichtbar gemacht wurde, entspricht dem, was der Angeklagte gestanden hat. Das zweite gerichtsmedizinische Gutachten bezieht sich auf die Obduktion.
11.42 Uhr:
Der frühere Lebensgefährte der Mutter berichtet von einem Zwischenfall, bei dem der Angeklagte seine Mutter körperlich bedrängt habe. Außerdem führt er aus, wie enttäuschend sich der Vater des Angeklagten verhalten habe. Statt nach der Trennung wie versprochen seinen Sohn mit in die Karibik zu nehmen, habe er am Flughafen verkündet, doch lieber mit einer Prostituierten zu verreisen. Solche Episoden habe es oft und häufig gegeben, der Angeklagte habe als Jugendlicher darunter sehr gelitten. Während der Erzählungen des früheren Lebensgefährten beginnt der Angeklagte zu weinen.
11.32 Uhr:
Alle Menschen, die mit dem Angeklagten und Larissa am Abend vor der Tat zu tun hatten, werden als Zeugen befragt: der Taxifahrer, Bekannte und Freunde, mit denen das Paar durch die Lokale zog. Der Richter fragt nach Anzeichen eines Streits zwischen den beiden. Negativ.
11.22 Uhr
Am Wort ist der Fahrer des Abschleppdienstes. Die erste Frage des Angeklagten sei gewesen, wieviel das kostet. Der Angeklagte sei aber nicht auffällig nervös gewesen, ob jetzt eine Rechnung geschickt würde, die Ärger machen könnte. „Der Angeklagte hat gesagt, dass er die Freundin mit dem Taxi heimgeschickt hat.“ Besonders gestresst oder „verweht“ habe er nicht gewirkt. Frage der Staatsanwältin: „Nach ein paar Tagen war das Verschwinden von Larissa bekannt. Haben Sie da nicht an einen Zusammenhang gedacht?“ „Nein, da bleibt ja öfter einer hängen am Inn.“ „Sind sie nicht auf die Idee gekommen?“ „Nein, ich habe mir nichts dabei gedacht!“.
Auch der Kollege des Abschlepp-Fahrers sagt aus, sich nichts gedacht zu haben. „Jeder, der abgeschleppt wird, ist ein bisschen nervös!“ Auch er dachte nicht daran, bei der Polizei eine Meldung zu machen.
11.06 Uhr:
Der Wohnungsgefährte berichtet, der Angeklagte habe viele kürzere und wenige längere Beziehungen gehabt. Weitere Zeugen.
10.53 Uhr:
Eine Zeugin wird befragt, sie war damals die Freundin des WG-Gefährten des Angeklagten. Sie hat sich in der Tatnacht ebenfalls in der Wohnung aufgehalten, es fiel ihr aber nichts auf.
10.33 Uhr:
Es geht um die Kindheit des Angeklagten. Die Trennung seiner Eltern habe ihm zugesetzt, sein Vater habe ihn als „Mittelsmann“ benutzt, der Vater habe die Trennung nicht überwinden können.
„Hat Larissa etwas beigetragen, dass die Situation so entgleist ist?“ „Ich habe diese Frage auch mit Frau Kastner (Psychiatrische Sachverständige, Anm.) besprochen, aber ich finde keine Antwort darauf. Ich möchte Larissa da nicht hineinziehen.“ Die Forderung der Privatbeteiligten akzeptiert der Angeklagte.
10.22 Uhr:
Richter Norbert Hofer fragt nach der Reaktion des Angeklagten, wenn er zurückgewiesen werde oder wenn eine Frau mit ihm nicht Sex haben wollte. Der Richter verliest Schilderungen früherer Freundinnen, wonach er recht rabiat reagiere, der Angeklagte weist diese als nicht richtig zurück.
10.16 Uhr:
Es geht um das steckengebliebene Auto am Innufer. „Die Männer vom Abschleppdienst haben natürlich blöde Scherze gemacht, wie ich da hingekommen bin, ob es Spaß gemacht hat….“ Er habe sich extrem schlecht gefühlt, weil er das ganze Geschehen nicht wahrhaben wollte.
10.10 Uhr:
Richter: „Haben Sie auch daran gedacht, sich zu stellen?“ Angeklagter: “Mir ist viel durch den Kopf gegangen in den Tagen danach. Ich musste aus der Wohnung raus, mir fiel dort die Decke auf den Kopf, ich habe auch überlegt, mich zu stellen, ja.“ Die Befragung zum Tatabend geht weiter.
10.03 Uhr:
„Larissa ließ sich zurückfallen auf das Bett und da sind mir meine eigenen Geschichten von der Trennung meiner Eltern wieder eingefallen.“ Dann habe er die Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt, „wie in einem schlechten Film war das!“ Anschließend habe er auf seine eigenen Hände geschaut und sich gefragt, was mit ihm sei, er habe nie jemandem was zuleide getan. Daraufhin hörte er ein Röcheln, „das mich bis heute verfolgt!“, so der Angeklagte. Er wollte, dass das Geräusch aufhört und nahm deshalb die herumstehende Körperlotion und schüttete sie ihr in den Mund. Er habe das Zimmer verlassen, weil er die Situation nicht wahrhaben wollte, so der Angeklagte. Als er wieder hinein sei, war die Situation immer noch gleich. „Ich habe gehofft, dass ich irgendwie aufwache, aber das war nicht so.“ Die Frage von Richter Hofer, ob er sich auch an den Socken erinnern könne, verneinte der Angeklagte. Erst Tage später habe er unter dem Bett den zweiten, einzelnen Socken gefunden.
9.54 Uhr:
Am Abend der Tat sei er eifersüchtig geworden, weil Larissa speziell in Gesellschaft eines ihm Unbekannten besonders ausgelassen war. Auf die Frage von Richter Norbert Hofer, wie er die Beziehung zu diesem Zeitpunkt definieren würde, sagte der Angeklagte: „Es war wohl keine fixe Beziehung, aber wir wollten es probieren miteinander.“
9.40 Uhr
Am Wort ist der Angeklagte. Er erzählt von den ersten Wochen, nachdem er Larissa kennengelernt hat. Er spricht ruhig und verständlich.
Angeklagter vor Richter Norbert HoferORF
Der Angeklagte vor Richter Norbert Hofer
9.30 Uhr:
In ihrem Eingangsstatement überbringt Verteidigerin Eva Kathrein den Eltern von Larissa das tiefe Bedauern der Eltern des Angeklagten. Anschließend appelliert sie an die Geschworenen, nicht den Tod von Larissa zu sühnen, sondern eine tätergerechte Strafe zu finden.
9.25 Uhr:
Rechtsanwalt Christian Pichler vertritt die Angehörigen. Er fordert je 5.000 Euro Schmerzensgeld für die nächsten Angehörigen. Die Forderung soll ein Zeichen sein, dass hier schweres Leid zugefügt wurde. Die ganze Familie der Getöteten sei traumatisiert.
9.20 Uhr:
Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger erläutert die Anklage. Der Angeklagte hat die junge Frau gewürgt. Nachdem sie das Bewusstsein verloren hatte, goss er ihr Bodylotion in den Hals und „stopfte einen Socken nach“, so die Staatsanwältin. Pfeifenberger schilderte danach ausführlich, wie der Mann zuerst die Spuren verwischte und anschließend den hilfsbereiten Freund mimte. Zu diesem Zeitpunkt – wenige Tage nach der Tat – sei er von niemandem verdächtigt worden. Erst bei der Kontrolle seiner Telefonliste seien Ungereimtheiten aufgetaucht, die schließlich zu seiner Verhaftung führten. Kriminalistische Untersuchungen, so die Staatsanwältin, brachten dann auch weggeputzte Blutspuren ans Licht. Pfeifenberger streicht dann hervor, dass die Tat durch Eifersucht nicht begründet werden könne. „Der Angeklagte hat selbst andere intime Beziehungen geführt, sein Verhältnis zu Larissa war lose – das legt nahe, dass er nicht aus Eifersucht gehandelt hat, sondern dass er ernsthaft gefährlich ist.“ Ein Gutachten soll das im Laufe der Verhandlung belegen.
Angeklagter mit Polizistenzeitungsfoto.at
Der Angeklagte wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht.
9.00 Uhr:
Die Verhandlung beginnt pünktlich. Unter Blitzlichtgewitter wird der angeklagte 24-jährige Tiroler in Handschellen von Justizbeamten flankiert hereingeführt. Richter Norbert Hofer ermahnt das Publikum, keine Zustimmungsbekundungen oder Missbilligungsgesten von sich zu geben. Nach der Abfrage der Personalien des Angeklagten werden die Geschworenen vereidigt.
http://tirol.orf.at/news/stories/2652332/