Mysteriöser Unfall oder nächtlicher Mord?
07.03.2014 um 09:37Masterblunt schrieb:Ich frage mich warum hier in Deinem Beitrag denn alle einseitig mit Strafe rechnen müssen – obwohl die Polizei dies wirklich ALLES ganz "klar und eindeutig" vollkommen relativiert und offen lässt...Ich sage nicht, dass sie am Tod der Frau schuldig sind, sondern der unterlassenen Hilfeleistung.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei den drei Begleitern scheint mir dieser Vorwurf gerechtfertigt zu sein, denn sie haben die Frau, die sie ja eigentlichj abholen wollten, einfach in der Wildnis stehen lassen. Die Frage wäre zu klären, ob sie den Unfall mitbekommen haben. Eigentlich gehe ich davon aus, sonst wären sie nicht weggefahren.