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iTunes US account

13 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Itunes Us ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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cydonia Diskussionsleiter
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iTunes US account

03.08.2010 um 06:47
Es geht darum dass ich von meinem Cousin aus den Staaten eine iTunes US gift Card bekommen habe und diese nicht einlösen kann im deutschen Store.
Jetzte wollte ich einfach mal fragen ob es illegal(Strafrechtlich) ist sich einen US Account zu erstellen und erfundene Daten für die Adresse anzugeben? Würde ich deswegen eine Anzeige bekommen von Apple im schlimmsten Falle?

Ich bin nämlich darauf gekommen weil Chip ein tutorial gemacht hat wie man die Gift Card einlösen kann. Dort wird davon gesprochen sich eine Adresse über Google Map zu besorgen.
http://www.chip.de/artikel/iTunes-Store-ueberlisten-US-Account-fuer-alle_29530233.html (Archiv-Version vom 14.04.2010)


Ich würde mich über rasche Hilfe freuen :)


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03.08.2010 um 08:21
wenn chip einen guide dazu hat, wird es wohl kaum strafbar sein.


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03.08.2010 um 09:41
@cydonia
Solange Du keine Daten von 3ten angibst, wie z.B. Kontodaten usw. ist es nicht strafbar.

Strafbar wird es eben, wenn Du Daten 3ter angibst, oder den Account dazu nutzt kostenpflichtige Apps runter zu laden und bei der Bezahlung Betrug begehst.

Wenn Du nur die Karte nutzen willst und nichts weiter, ist es nicht strafbar. Du musst halt höchstens mit der Löschung des Accounts rechnen, wenn die dahinter kommen.


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03.08.2010 um 12:08
Ich denke nur dass es kompliziert wird weil die Daten, die du mit deinem US Account gekauft hast, mit eben diesem verknüpft sind, und der Rest mit deinem normalen, deutschen Account.
Wie genau sich das auswirkt kann ich dir nicht sagen weil ich es nicht selber probiert hab aber es ist nunmal so dass die gekauften Apps und Songs mit einem Account assoziiert werden und ich nicht weiß ob man dann problemlos beide Accounts auf einem iPhone/iPod whatever managen kann.


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03.08.2010 um 13:23
Es gibt soweit ich weiß keine probleme dabei ich habe auch einen US Itunesaccount worüber ich mir meistens die Kostenlosen Songs die es dort gibt lade. Mit deiner Giftcard sollte es also auch keine Probs geben.


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03.08.2010 um 13:41
@Dreamliner
und du hast auch nen deutschen Account und verwaltest alle Produkte die du mit beiden Konten gekauft hast in einem iTunes bzw einem mobilen Wiedergabegerät?


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03.08.2010 um 16:17
@dS
So weit mir aus diversen Podcasts bekannt ist, gibt es keine Probleme. Ich habe auch schon Apps in einem anderen Storge runtergeladen, zum Update musste man dann jedoch sich immer in den entsprechenden Store wechseln.

@cydonia
http://www.macuser.de/forum/f126/itunes-store-wechseln-333315/index2.html


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03.08.2010 um 18:38
@dS

Die Einkäufe tauchen eh nur auf Einkaufsliste auf egal mit welchem Acoount die getätigt wurden. Ich besitze eh nur einen iPod für mich. Also verwalte ich es mit nur einem. Die Musik die ich im amerikanischen Store lade ist logischerweise auch nur in meiner jetztigen Mediathek. Falls du das meinst.


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04.08.2010 um 18:17
@Tygo

Naja, Chip verwendet teilweise auch gecrackte Windows-Versionen und gibt die besten Tipps zum runterladen...sind halt ein wenig scheinheilig, zeigen wie man es macht, aber tun soll man es nicht.

@cydonia

Verklagen werden sie dich nicht, höchstens den Account sperren. Habe noch nie von jemandem gehört der verklagt wurde.


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04.08.2010 um 19:44
@Comguard2
ah ok, danke. hab mich nicht näher damit beschäftigt, was ich so gehört hab klang seriöser als es zu sein scheint :)


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05.08.2010 um 11:07
Also in den AGBs bei Erstellen eines Deutschen Accounts steht, dass man nur Produkte kaufen darf wenn man sich in Deutschland befindet. Warum? Keine Ahnung, ist aber so.
Die AGBs eines amerikanischen Accounts kenne ich nicht....


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06.08.2010 um 23:05
Rechtlich kritisch wird es allerdings, wenn man für den US-Account eine Anschrift in den USA angeben muss (die man logischerweise nicht hat). Vortäuschung einer falschen Identität kann zu zivilrechtlichen Strafen führen und der Account kann (kann, mir ist aber kein Fall bekannt, in dem es wirklich passierte) gesperrt werden.


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06.08.2010 um 23:05
Strafen = Verfahren


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