Technologie
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

63 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Drohne Multicopter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 12:14
@kleinundgrün
Okay.
Sorry aber wenn man schon wieder darauf plädiert, wie viel von der eigenen Privatsphäre angeblich vor die Hunde geht, bin ich raus.
Sorry aber ich kann das heute echt nimmer hören wie viel die Leute auf der einen Seite jammern, dass sie angeblich überwacht werden, schlimmer als in der DDR Zeit durch die Stasi. Und auf der anderen Seite sagen sie "Das Informationszeitalter ist cool mit einen Klick kann ich alles machen"

Ich habe nix zu verbergen. Und ich sage dir hier auch wieso: weil ich ein totaler Looser bin. Ich rauche nicht, ich kiffe nicht, nehme keine Drogen. Es gibt keine peinlichen Fotos von mir. Ich habe mich nie irgendwo daneben benommen.

Alles andere sind Leute die einfach nur Schiff vorm Leben haben, Schiss dass der Arbeitgeber am nächsten Tag fragt "was war denn damals vor 150 Jahren mit ihnen und der anderen person in der alten Kneipe wo sie besoffen waren?



Piece Out.
Keinen Bock mehr!


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 12:17
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Obwohl ich den Schützen mit dem LG durchaus verstehe, kann es für ihn rein rechtlich ebenfalls ein Nachspiel haben.
Na ja, hier scheint ja schon eine Art Notwehrsituation vorgelegen zu haben. Da würde dann auch eine an sich strafbare Handlung im Rahmen eines Notstandes straflos bleiben.
Zitat von Niederbayern88Niederbayern88 schrieb:Sorry aber ich kann das heute echt nimmer hören wie viel die Leute auf der einen Seite jammern, dass sie angeblich überwacht werden, schlimmer als in der DDR Zeit durch die Stasi. Und auf der anderen Seite sagen sie "Das Informationszeitalter ist cool mit einen Klick kann ich alles machen"
Tja, nur redet hier keiner so undifferenziert, wie du es machst.
Zitat von Niederbayern88Niederbayern88 schrieb:Ich habe nix zu verbergen.
Dann ist ja alles gut, aber dann sprich nur für Dich.
Zitat von Niederbayern88Niederbayern88 schrieb:Alles andere sind Leute die einfach nur Schiff vorm Leben haben, Schiss dass der Arbeitgeber am nächsten Tag fragt "was war denn damals vor 150 Jahren mit ihnen und der anderen person in der alten Kneipe wo sie besoffen waren?
Eine völlig unangebrachte Überzeichnung, um es ins Lächerliche zu ziehen.


1x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 13:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na ja, hier scheint ja schon eine Art Notwehrsituation vorgelegen zu haben. Da würde dann auch eine an sich strafbare Handlung im Rahmen eines Notstandes straflos bleiben.
Dann zeig mir mal den dazugehörigen Gesetzestext bzw. ein vergleichbares Urteil...

Die Drohne hat ja schließlich nicht sein Leib und Leben bedroht... (es sei denn diese war mit Waffen ausgerüstet...)

Im Falle das der Drohnenbesitzer vor Gericht zieht, dürfte der Luftgewehrschütze mMn auch einige Fragen seitens des Richters beantworten dürfen...


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 13:18
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Die Drohne hat ja schließlich nicht sein Leib und Leben bedroht... (es sei denn diese war mit Waffen ausgerüstet...)
Notwehr ist ja nicht nur gegen Bedrohung von Leib und Leben zulässig, sondern gegen jeden rechtswidrigen und unmittelbaren Angriff.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Dann zeig mir mal den dazugehörigen Gesetzestext bzw. ein vergleichbares Urteil...
So ähnlich (da geht es auch darum, dass der eigentlich illegale Schusswaffenbesitz bzw. -verwendung straflos ist, wenn das die unmittelbar notwendige Folge der Notwehrhandlung ist:
Der BGH nimmt hier ebenfalls eine Notwehrlage an, welche sich auf das damit unmittelbar zusammentreffende Führen einer Schusswaffe erstreckt. Wenn also der Gebrauch der Waffe wegen Notwehr straflos bleibt, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des Führens der Waffe, soweit es mit diesem Geschehen unmittelbar zusammenfällt.
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bgh-zur-notwehrlage/

Hier hat immerhin das Zivilgericht einen Schadensersatz aufgrund einer Notwehr- /Notstandssituation abgelehnt. Der Begriff ist da kein anderer als im Strafrecht.
Natürlich muss man sich in der konkreten Situation fragen, ob der Einsatz eines Luftgewehrs da zu weit ging, das Zivilgericht hat sich ja nur mit der Zerstörung der Drohne befasst.
Da hängt es vom konkreten Gefährdungspotential ab oder von möglichen Alternativen der Gefahrenabwehr. Dazu gibt der mir bekannte Sachverhalt aber nichts her.
Auszuschließen ist eine Strafbarkeit nicht, aber die Gefährdung eines Luftgewehrschusses nach oben dürfte ein vergleichsweise geringes Potential bieten.


2x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 13:43
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn also der Gebrauch der Waffe wegen Notwehr straflos bleibt, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des Führens der Waffe, soweit es mit diesem Geschehen unmittelbar zusammenfällt.
Na dann ist das ja künftig mit einem "Freibrief" gleichzusetzen. Sobald ich mich auf meinem Grundstück in irgendeiner Form bedroht fühle, Lärm, Spanner, Einbruch, Ruhestörung, Schadwild, Vögel etc. darf ich von einer legalen Waffe Gebrauch machen ohne irgendwelche gerichtlichen Folgen befürchten zu müssen... ?! War mir bisher neu, aber wenn das so ist...

Mal sehen wie lange das Urteil im vorliegenden Drohnenfall in dieser Form Bestand hat...


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 14:51
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Sobald ich mich auf meinem Grundstück in irgendeiner Form bedroht fühle, Lärm, Spanner, Einbruch, Ruhestörung, Schadwild, Vögel etc. darf ich von einer legalen Waffe Gebrauch machen ohne irgendwelche gerichtlichen Folgen befürchten zu müssen... ?!
Nein, so ist das nicht.
Die Notwehrhandlung muss geeignet und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel sein.
Und es geht nicht um ein "Gefühl", sondern um einen objektiv vorhandene rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut.

Warum denn gleich so entrüstet. Wenn man etwas nicht versteht oder weiß, kann man ja nachfragen.


1x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

05.07.2019 um 21:41
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Der private Rückzugsbereich wird immer kleiner
Das ist leider wahr.
Ich warte nur darauf, dass Schimpfwörter wie "Informationsfeind" kommen.
Hoffentlich bringe ich da niemanden auf dumme Gedanken. :D
man steht der Informationsgesellschaft leider relativ hilflos gegenüber.
Über das Internet hat der Mensch schon (fast) die Kontrolle verloren, obwohl er es geschaffen hat.
Das ist schon verrückt ... Technologie verändert offenbar alles, ob man es will oder nicht.
Wie eine Naturgewalt.


melden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

07.07.2019 um 12:48
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Warum denn gleich so entrüstet.
Bin keineswegs entrüstet, da es mich auch nicht betrifft. Bin nur ein klein wenig irritiert ob des Gerichtsentscheids und der Erklärung zu dem vermeintlichen "Drohnenangriff"...

Und was das "Gefühl einer Bedrohung" betrifft, wie kann eine Drohne eine derartige Gefahr darstellen, dass ein Gericht den Einsatz einer Waffe auf dem eigenen Grundstück für durchaus als notwendig bzw. geeignet ansieht?

Die Drohne hat ihn oder seine Familie ja nicht beschossen oder in irgendeiner Form anderweitig angegriffen.

Man "müßte" ja ansonsten jeden der mit dem Smartphone oder einer Kamera auf dem Grundstück hantiert, mit dem Luftgewehr o.ä. beschiessen dürfen... Wo kommen wir denn da hin?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn man etwas nicht versteht oder weiß, kann man ja nachfragen.
Was verstehe ich denn deiner Meinung nach nicht? Der Fall ist doch in den verschiedensten Medien nachlesbar, und auch mit (mMn) berechtigten Zweifeln dem Gerichtsbeschluß gegenüber stehe ich nicht alleine da, wenn man sich die Kommentare auf den Internetseiten mal anschaut...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Natürlich muss man sich in der konkreten Situation fragen, ob der Einsatz eines Luftgewehrs da zu weit ging, das Zivilgericht hat sich ja nur mit der Zerstörung der Drohne befasst.
Das ist die richtige Frage die du da stellst. Deshalb ja auch mein obiger Beitrag, ob sich hier nicht noch ein Nachspiel in juristischer Form gegenüber dem Luftgewehrschützen ergeben könnte...


3x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

07.07.2019 um 13:56
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Man "müßte" ja ansonsten jeden der mit dem Smartphone oder einer Kamera auf dem Grundstück hantiert, mit dem Luftgewehr o.ä. beschiessen dürfen... Wo kommen wir denn da hin?
Wir müssten vor allem mal einen Unterschied zwischen Sachen und Personen machen.

In dem Fall hat der halt mit einem ihm zur Verfügung stehenden Mittel eine Drohne entfernt. Die Empörung hier kann ich nicht so ganz verstehen. Gibt auch leute die auf Dosen ballern. Das sind DINGE. Natürlich ist es anders zu bewerten, wenn jemand auf einen Menschen schießt oder Menschen gefährdet....


1x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

07.07.2019 um 14:25
@NeonMouse
vor allem muß man unterscheiden.

Es gibt die Gefährdung durch den Flug auf dem Grundstück.
Bei Absturz/Kollision usw.
Hierzu wäre zu klären wie groß/Schwer das Ding war und wie weit weg und wie hoch.

Dann gibt des die Privatsphäre, hierzu müsste man erstmal klären inwiefern dort Kamera Installiert war und welche.
Mit WW Linsen für FPV Flüge z.B. kann man schwerlich details an Personen erkennen geschweige denn soviel wie bei einem Blick über den Zaun.

Dann kommt die Rechtmäßigkeit also "Verkehrsregeln" dazu.
Spricht die sicherheit nicht dagegen und das neuerlich geänderte Gesetz, so musst Du bdenken daß der Luftraum über Dir nicht Dir gehört.
Also kannst du z.b. rein aus Deinem grundbesitz nicht verhindern daß ein Spielzeug oder Luftfahrzeug über Deinem Acker fliegt.
In einer Ortschaft und wenn Du in Deinem Garten bist so sieht es derzeit gewichtsabhängig ? natürlich schlechter aus.


Der U Space wird das vereinfachen dahingehend daß Du davon ausgehen kannst daß alles über 500g? genehmigte Flugpläne fliegt und Du daher keinerlei Handhabe hast, im Gegenteil streng sanktioniert wirst bei Abschuss, wobei über die Strenge hier uneinigkeit herrscht.


melden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

07.07.2019 um 14:26
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Wir müssten vor allem mal einen Unterschied zwischen Sachen und Personen machen.

In dem Fall hat der halt mit einem ihm zur Verfügung stehenden Mittel eine Drohne entfernt. Die Empörung hier kann ich nicht so ganz verstehen.
Dann empfehle ich hier ganz dringend mal die entsprechenden Gesetzestexte im Bezug auf freie Waffen und deren Nutzung auf privatem Grund zu lesen und zu verstehen! (weiter oben im Thread hatte ich schon einmal verlinkt...)


2x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

07.07.2019 um 14:44
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Dann empfehle ich hier ganz dringend mal die entsprechenden Gesetzestexte im Bezug auf freie Waffen und deren Nutzung auf privatem Grund zu lesen und zu verstehen!
Das hat doch nichts damit zu tun dass du dich hier empörst und das Beschießen von Dingen mit dem Beschießen von Menschen vergleichst...


melden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

08.07.2019 um 12:10
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Und was das "Gefühl einer Bedrohung" betrifft, wie kann eine Drohne eine derartige Gefahr darstellen, dass ein Gericht den Einsatz einer Waffe auf dem eigenen Grundstück für durchaus als notwendig bzw. geeignet ansieht?
Na ja, stell Dir vor, jemand kommt in Deinen Garten und beginnt, Dich zu filmen. Du forderst ihn auf, doch schleunigst das Weite zu suchen, doch er filmt munter weiter. Er filmt Dich und vielleicht auch Deine kleinen Kinder, die gerade nackig im Pool plantschen.

Tja, was machst Du? Ihm die Kamera aus der Hand schlagen oder winden? Oder hoffen, dass er bald geht und die Bilder nicht zu unangenehmen Zwecken verwendet?
Privatsphäre ist durchaus ein schützenswertes Gut.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Man "müßte" ja ansonsten jeden der mit dem Smartphone oder einer Kamera auf dem Grundstück hantiert, mit dem Luftgewehr o.ä. beschiessen dürfen
Er hat keine Person beschossen, sondern eine Sache. Und ja, wenn jemand mich auf meinem Grundstück filmt, ohne dass er das darf, dann könnte ich auch das Filmgerät unbrauchbar machen, wenn andere Mittel nicht funktionieren.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Was verstehe ich denn deiner Meinung nach nicht?
Die Voraussetzungen der Notwehr. Deine Beispiele zeigen, dass Du das nicht kennst und dass Du deswegen überzeichnete Beispiele bringst, die überhaupt nicht passen.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Deshalb ja auch mein obiger Beitrag, ob sich hier nicht noch ein Nachspiel in juristischer Form gegenüber dem Luftgewehrschützen ergeben könnte...
Na ja, so differenziert war das ja nicht.


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

08.07.2019 um 12:13
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Dann empfehle ich hier ganz dringend mal die entsprechenden Gesetzestexte im Bezug auf freie Waffen und deren Nutzung auf privatem Grund zu lesen und zu verstehen!
Keine Frage, dass der Schuss u.U. (wir kennen nicht die Größe des Grundstückes oder den Winkel, in dem der schuss abgegeben wurde), den objektiven Tatbestand der zitierten Norm verletzen könnte.
Aber es gibt eben auch Umstände, die trotz der Erfüllung eines objektiven Tatbestandes nicht zur Strafbarkeit führen. Z.B. Notwehr, Notstand etc.


melden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

09.07.2019 um 13:39
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na ja, stell Dir vor, jemand kommt in Deinen Garten und beginnt, Dich zu filmen. Du forderst ihn auf, doch schleunigst das Weite zu suchen, doch er filmt munter weiter. Er filmt Dich und vielleicht auch Deine kleinen Kinder, die gerade nackig im Pool plantschen.
Tja dürfte in meiner Gegend schwierig werden. Bei mir kann und kommt keiner einfach so auf mein Grundstück und filmt bzw. tut Dinge die ich nicht möchte...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Tja, was machst Du? Ihm die Kamera aus der Hand schlagen oder winden? Oder hoffen, dass er bald geht und die Bilder nicht zu unangenehmen Zwecken verwendet?
Unter der Vorraussetzung das er auf mein Grundstück käme und die obigen Dinge tun könnte:
z.B.

- ihn höflich des Grundstückes verweisen
- im Falle das er dies nicht tut, mit der Polizei drohen
- im letzten Falle ihm die Kamera entwenden und sicherstellen und danach die Polizei rufen
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Privatsphäre ist durchaus ein schützenswertes Gut.
Hab nirgends auch etwas gegenteiliges behauptet.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Er hat keine Person beschossen, sondern eine Sache. Und ja, wenn jemand mich auf meinem Grundstück filmt, ohne dass er das darf, dann könnte ich auch das Filmgerät unbrauchbar machen, wenn andere Mittel nicht funktionieren.
Das nennt man dann "Sachbeschädigung"!
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Voraussetzungen der Notwehr.
Notwehr sollte immer mit geeigneten Mitteln und vorallem der Situation angepassten Mitteln erfolgen. Wenn ich aber durch Notwehr unbeteiligte Personen/Sachen gefährde oder einer Gefahr aussetze dürfte dies für mich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was verstehst Du da nicht?

Das Diabolo kann im Falle eines Fehlschusses z.B. eine Person verletzen (anscheinend hast du keinerlei Ahnung von der Geschossgeschwindigkeit und Verletzungsgefahr die von einem Luftgewehr ausgehen kann!)

Im Falle eines Treffers kann die Drohne unkontrolliert abstürzen und ebenfalls unbeteiligte Personen verletzen. Was erzählst du in diesem Falle der geschädigten Person?


1x zitiertmelden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

09.07.2019 um 14:11
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Tja dürfte in meiner Gegend schwierig werden. Bei mir kann und kommt keiner einfach so auf mein Grundstück und filmt bzw. tut Dinge die ich nicht möchte
Vorstellen kannst Du es Dir sicherlich dennoch.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:m letzten Falle ihm die Kamera entwenden und sicherstellen
eben. Und das geht bei einem fliegenden Objekt eben nicht so einfach.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Hab nirgends auch etwas gegenteiliges behauptet.
Nicht? Das klingt aber genau so:
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Und was das "Gefühl einer Bedrohung" betrifft, wie kann eine Drohne eine derartige Gefahr darstellen, dass ein Gericht den Einsatz einer Waffe auf dem eigenen Grundstück für durchaus als notwendig bzw. geeignet ansieht?
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Notwehr sollte immer mit geeigneten Mitteln und vorallem der Situation angepassten Mitteln erfolgen. Wenn ich aber durch Notwehr unbeteiligte Personen/Sachen gefährde oder einer Gefahr aussetze dürfte dies für mich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Geeignet ja, aber eine abstrakte Gefährdung anderer ist in aller Regel mit abgedeckt.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Was verstehst Du da nicht?
Ich verstehe es.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Das Diabolo kann im Falle eines Fehlschusses z.B. eine Person verletzen
Das hängt von der konkreten Situation ab. Winkel, Größe des Grundstücks etc.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Im Falle eines Treffers kann die Drohne unkontrolliert abstürzen und ebenfalls unbeteiligte Personen verletzen. Was erzählst du in diesem Falle der geschädigten Person?
Das ist aber nicht passiert. Es gab keine konkrete Gefährdung. Hätte es eine gegeben, wäre zu prüfen, ob sie durch fahrlässiges Handeln erfolgt ist.

Du hast einfach keine Ahnung von der Prüfung einer Notwehrsituation. Aber statt das einfach einzugestehen, hampelst Du herum.
Lies doch einfach, was die Voraussetzungen sind und differenziere.
Aber von Jura hat man ja Ahnung, wenn man einen Handyvertrag abschließen kann, ich liebe es.


1x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

09.07.2019 um 14:26
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du hast einfach keine Ahnung von der Prüfung einer Notwehrsituation. Aber statt das einfach einzugestehen, hampelst Du herum.
Lies doch einfach, was die Voraussetzungen sind und differenziere.
Aber von Jura hat man ja Ahnung, wenn man einen Handyvertrag abschließen kann, ich liebe es.
Wie wäre es die persönlichen Angriffe mal außen vor zu lassen? Dein Geschreibsel deutet mMn nicht auf allzu umfassendes Wissen auf juristischem Gebiet hin, deshalb sehe ich auch keinerlei Sinn darin weiter hier mit dir zu diskutieren.

Der Fall wurde vor Gericht verhandelt und anscheinend wurde auch niemand von dem Luftgewehrschützen gefährdet, schön.

Hoffen wir, das nun nicht jeder meint, mit einem Luftgewehr in der Gegend rumballern zu dürfen wie es ihm beliebt, nur weil er sich von Dingen/Sachen gestört fühlt!


1x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

09.07.2019 um 14:35
Dass jeder Bürger zum Schutz der Privatsphäre jetzt seine eigene Drohnenabwehr selbst in die Hand nimmt, kann auch nicht die Lösung sein. Es gibt auch rechtmäßige Drohnenflüge über Wohngebieten und Privatpersonen können diese nicht erkennen. Axel Weckschmied betreibt mit Hexapilots in Dresden eine Firma, die professionell Drohnenaufnahmen anfertigt.

Er sagt gegenüber netzpolitik.org: „Ich finde das Urteil über den Drohnenabschuss sehr zweifelhaft.“ Weckschmied betont, dass er voll und ganz für die Einhaltung der Privatsphäre von Personen sei und unseriöse Überflüge von Drohnen über Privatgrundstücke strikt ablehne. Aber es gebe auch zugelassene, seriöse Überflüge, wie etwa für Vermessungsaufgaben, denen der Grundstückseigentümer nicht zustimmen müsse.

Weckschmied warnt: „Mit dem Urteil entsteht jetzt die allgemeine Meinung in der Bevölkerung, man dürfe Drohnen einfach so abschießen.“ Der Schütze könne aber das Risiko des Absturzes einer mehrere Kilogramm schweren Drohne aus größerer Höhe nicht einschätzen, es könne schnell Sach- und Personenschaden entstehen.
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/drohnen-datenschutz-mit-dem-luftgewehr/


Kleiner Nachtrag für alle "Hobbyschützen und Datenschutzgurus"...


melden
kleinundgrün Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

09.07.2019 um 14:37
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Wie wäre es die persönlichen Angriffe mal außen vor zu lassen?
Nun aber mal langsam.
Ich habe Dir genau die relevanten Probleme aufgezeigt und erläutert. Aber Du versuchst auf einer Laienebene deine Meinung auf eine belehrende Weise kund zu tun.
Kann man machen, wirkt halt reichlich absurd. Aber gut. Das passiert in solchen Gebieten leider öfter.
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:deshalb sehe ich auch keinerlei Sinn darin weiter hier mit dir zu diskutieren.
Einverstanden.


1x zitiertmelden

Drohnen/Multicopter - lästig oder lustig

09.07.2019 um 14:42
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber Du versuchst auf einer Laienebene deine Meinung auf eine belehrende Weise kund zu tun.
Verlinkungen zu Gesetzestexten siehst du also als Laienebene... :palm:

Wo sind denn deine fachlichen Antworten mit Belegen? Nur Geschwurbel sonst nix!


1x zitiertmelden