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Dekowaffe - Weltkrieg

9 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deko ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Dekowaffe - Weltkrieg

13.11.2018 um 19:08
Servus zam,

ich sammel schon seit einiger Zeit Militaria aus den verschiedensten Epochen.
Jetzt hat mir neulich ein Bekannter angeboten, zwei K98 Karabiner aus dem WW2 abzukaufen.
Diese liegen anscheinend seit '45 auf dem Dachboden. Der Opa ist nun verstorben und das Haus wird ausgeräumt.

Rechtlich ein sehr heikles Thema, als Sammler betrachtet aber sehr interessant.

Jetzt zur eigentlichen Frage. Und ich bin mir nicht ganz sicher, in welches Forum ich das schreiben hätte sollen.
Technologie klang für mich noch am plausibelsten. :)

Wie funktioniert das mit der Entmilitarisierung von Waffen zu Dekowaffen?
Anscheinend muss der Lauf zugeschweißt und mit Bohrungen versehrt werden.
Weiß da jemand mehr?

Und wie würde ich die Gewehre vom Dachboden in eine entsprechende Werkstatt bekommen?
Ich kann ja nur schlecht mit zwei scharfen Gewehren durch die Gegend fahren :D

Grüße!


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Dekowaffe - Weltkrieg

13.11.2018 um 19:17
Wende dich mal an das nächstliegende Beschussamt.
Die können dir weiterhelfen.
Muss eine Umwidmung zur Dekowaffe, bzw. die Unbrauchbarmachung nicht sowieso durch ein Prüfzeichen entsprechend dem Beschussgesetz dokumentiert werden?
Wahrscheinlich bist du aber in einem auf Waffen spezialisierten Forum mit der Frage besser aufgehoben.
Oder bei einem Büchsenmacher vor Ort nachfragen.


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Dekowaffe - Weltkrieg

13.11.2018 um 19:17
Okay, hat sich erledigt. Sind doch keine K98 :) Damit ist mein Interesse verflogen
Kann also gelöscht werden.

Ansonsten wäre es unabhängig trotzdem mal interessant, wie das mit der Entmilitarisierung abläuft.
Falls jemand Bescheid weiß.


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Dekowaffe - Weltkrieg

13.11.2018 um 19:18
Ich glaube, dass man einen BKA-Stempel braucht - habe ich zumindest gelesen :)


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Doors ehemaliges Mitglied

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Dekowaffe - Weltkrieg

14.11.2018 um 01:36
Zitat von StapelchipsStapelchips schrieb:Diese liegen anscheinend seit '45 auf dem Dachboden. Der Opa ist nun verstorben und das Haus wird ausgeräumt.
Vom Prinzip her hat da dein Bekannter ein Problem. Der Besitz dieser Waffen ohne entsprechende Berechtigungen (Waffenbesitzkarte) ist nach dem StGB eine Straftat. Bei einem Militärkarabiner greift sogar das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Zitat von StapelchipsStapelchips schrieb:Wie funktioniert das mit der Entmilitarisierung von Waffen zu Dekowaffen?
Anscheinend muss der Lauf zugeschweißt und mit Bohrungen versehrt werden.
Weiß da jemand mehr?
Um aus einer Waffe einen Dekogegenstand zu machen müssen die wesentlichen Teile der Waffe dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
Die wesentlichen Teile einer Waffe sind: der Lauf, das Patronenlager (d.h. der Teil, in dem sich die Patrone beim Auslösen befindet) und der Verschluss (der den Schlagbolzen beinhaltet)
Diese wesentlichen Teile müssen dauerhaft unbrauchbar gemacht werden, es reicht z.B. beim Lauf nicht, einen Holzstöpsel reinzudrücken, er sollte zugeschweisst werden und evtl. noch mit Bohrungen versehen werden. Bei den meisten Schusswaffen ist das Patronenlager Teil des Laufes, ist also mit Unbrauchbarmachung des Laufes gleichzeitig erledigt. Bei einem Revolver stellt die Trommel das Patronenlager dar, also auch zuschweissen oder verkürzen. Beim Verschluss ist der einfachste Weg mit der Flex den Schlagbolzen und Teile des Verschlusses wegzuschneiden.


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Dekowaffe - Weltkrieg

15.11.2018 um 13:40
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Bei einem Militärkarabiner greift sogar das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Eher nicht, da es keine automatische Schusswaffe ist und auch vor Kriegsende eingeführt wurde. Folgende Schusswaffen (Rohrwaffen) fallen unter das KrWaffKontrG:

V. Rohrwaffen
29.
a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre
30. Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
31. Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art
32. Maschinenkanonen
33. gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32
34. Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
35. Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
36. Trommeln für Maschinenkanonen

Dennoch ist es natürlich ein Problem, vor allem, wenn man das Erbe angetreten und versäumt hat, den Waffenfund unverzüglich zu melden. Seit dem 9. Juli ist auch die einjährige Amnestie vorbei, die für die Rückgabe illegal besessener Waffen galt.
Da sollte man am besten einen Anwalt seines Vertrauens hinzu ziehen, damit man aus der Sache vernünftig raus kommt. Das ist dann jedenfalls billiger als ein Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes (nach dem WaffG, das ist das einschlägige Gesetz hierzu).

Edit:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/


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Dekowaffe - Weltkrieg

16.11.2018 um 00:00
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre
Ah ja, ich hatte das mit dem K98 noch so im Kopf, weil mein Vater so einen besessen hat und ihm große Probleme gemacht wurden, weil es zum einen eine Kriegswaffe war und zum anderen ein Mehrlader. Er musste die Magazinhalterung unbrauchbar machen lassen um es in seine Waffenbesitzkarte eintragen lassen zu können.

Wieder was dazugelernt.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dennoch ist es natürlich ein Problem, vor allem, wenn man das Erbe angetreten und versäumt hat, den Waffenfund unverzüglich zu melden. Seit dem 9. Juli ist auch die einjährige Amnestie vorbei, die für die Rückgabe illegal besessener Waffen galt.
Da sollte man am besten einen Anwalt seines Vertrauens hinzu ziehen, damit man aus der Sache vernünftig raus kommt. Das ist dann jedenfalls billiger als ein Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes (nach dem WaffG, das ist das einschlägige Gesetz hierzu).
Da sehe ich auch ein großes Problem, weil der Erblasser die Waffen höchstwahrscheinlich auch nicht legal besessen hat.


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Dekowaffe - Weltkrieg

21.11.2018 um 20:37
Wenn kein Interesse an den Waffen besteht, nimm eine Flex und zerstückel sie. Beim Schrotthändler bekommst du noch ein paar Euro für die Schnipsel.


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