Saraphina
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Online-Verfolgung! Was ist da möglich?
04.12.2013 um 02:36Hallo, eins Vorab, ich bin aufgeregt und wütend und deshalb bitte ich, über die Fehler hinwegzusehen.
Mein Problem ist folgendes: meine Schwester hat einen pakistanischen Freund und er versucht mit allen Mitteln, sie an sich zu binden.
1. Er behauptet, er kann die Chatverläufe alles Whatsapp-Kontakt e lesen, selbst wenn er dazu nur die Handynummer hat und hunderte von Kilometern entfernt ist, sprich, sich nicht im selben wlan-Netz befindet und auch sonst keinerlei Infos hat bis auf die Handynummer. Ist das möglich? Sorry, falls die Frage Naiv und Dumm klingt.
2. Er behauptet, er könne über eine Gesichtserkennungssoftware sämtliche Fotos und Videos
einer Person aus dem Internet raussuchen.
3. Er hätte alle Facebookaccounts unserer Familie geknackt und könne die Unterhaltungen mitlesen. Ok, dass das geht, ist mir klar. Und auch, dass er angeblich unsere eMailaccounts geknackt hat. Meine Frage hier ist, w i e kann ich ihm das nachweisen, bzw. wie weit darf er gegen, bis ich zur Polizei kann. Ist sie verpflichtet, auf blossen Verdacht, bzw. aufgrund seiner Angeberei etwas zu unternehmen?
Mein Problem ist folgendes: meine Schwester hat einen pakistanischen Freund und er versucht mit allen Mitteln, sie an sich zu binden.
1. Er behauptet, er kann die Chatverläufe alles Whatsapp-Kontakt e lesen, selbst wenn er dazu nur die Handynummer hat und hunderte von Kilometern entfernt ist, sprich, sich nicht im selben wlan-Netz befindet und auch sonst keinerlei Infos hat bis auf die Handynummer. Ist das möglich? Sorry, falls die Frage Naiv und Dumm klingt.
2. Er behauptet, er könne über eine Gesichtserkennungssoftware sämtliche Fotos und Videos
einer Person aus dem Internet raussuchen.
3. Er hätte alle Facebookaccounts unserer Familie geknackt und könne die Unterhaltungen mitlesen. Ok, dass das geht, ist mir klar. Und auch, dass er angeblich unsere eMailaccounts geknackt hat. Meine Frage hier ist, w i e kann ich ihm das nachweisen, bzw. wie weit darf er gegen, bis ich zur Polizei kann. Ist sie verpflichtet, auf blossen Verdacht, bzw. aufgrund seiner Angeberei etwas zu unternehmen?