Mindestalter
20.12.2011 um 01:35Irgendwie kommt es mir so vor als hätte irgendjemand so einen Vorschlag schon mal gemacht. Da gabs doch auch mal nen Thread zu Altersverifikation oder?
der_wicht schrieb:Na besser sie Gurken auf Allmy rum, als sonst wo im Netz...WORD.
2. Wer muss einen Jugendschutzbeauftragten bestellen?
Dies regelt § 7 I JMStV.
Verpflichtet zur Bestellung ist danach,
-wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet (dies betrifft sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Fernsehveranstalter, unabhängig vom tatsächlichen Programminhalt),
-wer geschäftsmäßige allgemein zugänglichen Telemedien anbietet, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten oder
wer Anbieter von Suchmaschinen ist.
Ausnahmen von der Verpflichtung (§ 7 II JMStV)Quelle: linksandlaw
Anbieter von Telemedien
- mit weniger als 50 Mitarbeitern oder
- nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres
- sowie Veranstalter, die nicht bundesweit verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten sowie entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren.