Wasserprobe (das Hexenbad)
Das Opfer wurde mit den Daumen an die gegenüberliegenden Zehen gefesselt und, an ein Seil gebunden, ins Wasser hinabgelassen, z. B. in einem Fluss oder Teich.
Schwimmen war das Zeichen der Schuld und damit die Hexerei erwiesen. Sank der Körper ins Wasser, so galt die Angeklagte als unschuldig (meistens ertrank sie dann aber). Insgesamt konnte die Probe bis zu 3x wiederholt werden.
Eine Vorstellung war, dass der Teufel im Wasser mit der Hexe war und ihr Untersinken verhinderte. Eine andere
Vorstellung beruhte darauf, dass Hexen sehr leicht sein mussten, um fliegen zu können und daher nicht untergehen konnten.
http://www.muenster.org/abendgymnasium/faecherprojekte/projekte/hexenprozess/hexenpro.htmWasserprobe: Die Angeklagte wurde gefesselt und ins Wasser geworfen. Ging sie unter, war sie zwar unschuldig, doch trotzdem tot. Schwamm sie an der Oberfläche, war sie als Hexe überführt und wurde verbrannt.
Wiegeprobe: Ein Richter oder Geistlicher hatte die Aufgabe, das Gewicht der Angeklagten zu schätzen. Danach wurde die Angeklagte gewogen. Stimmte der geschätzte Wert nicht mit dem reellen Wert überein, war sie eine Hexe.
Nadelprobe: Stach man mit der Nadel in ein „Hexenmal“ und es floss kein Blut und es wurde kein Schmerz empfunden, wurde die Angeklagte schuldig gesprochen.
Tränenprobe: Die Angeklagte musste auf Kommando anfangen zu weinen. Gelang ihr dies nicht, wurde sie als Hexe verurteilt.
http://tangente.mpglu.de/geschichte/hexenverfolgung.html@Buddah Hast du irgendwelche Belege, das es nicht exakt so funktioniert wie man es sich damals vorstellte?