Polizei darf GPS-Überwachung einsetzen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von satellitengestützter Überwachung mutmaßlicher Straftäter gebilligt
Karlsruhe - Die Polizei darf satellitengestützte Überwachungstechnik zur Verfolgung mutmaßlicher Verbrecher einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Nach den Worten des Zweiten Senats würde aber eine „Rundumüberwachung“, mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden könnte, gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines einstigen Mitglieds der linksextremistischen „Antiimperialistischen Zelle“ (AIZ) ab. Der Mann, den das Oberlandesgericht Düsseldorf 1999 wegen mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt hatte, war vor allem mit Hilfe eines heimlich ins Auto eingebauten GPS-Geräts (“Global Positioning System“) überführt worden.
Das Gericht stellte klar, dass eine technische Observation von Verdächtigen im Regelfall nicht deren Privatsphäre verletzt. Die entsprechenden Regelungen genügten rechtsstaatlichen Anforderungen. Wegen des schnellen Wandels der Informationstechnik - der eine Gefahr für den Grundrechtsschutz bedeute - müsse der Gesetzgeber jedoch die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls „korrigierend eingreifen“.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung, weil das Gericht damit die „Waffengleichheit“ zwischen Straftätern und Ermittlern anerkannt habe. „Moderne Überwachungstechnologien sind für die Strafverfolgungsbehörden unverzichtbar, um schwere Verbrechen effektiv aufklären zu können“, sagte Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger in Karlsruhe. Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei hat das Gericht damit endlich anerkannt, dass der Polizei im Wettlauf mit der von Schwerkriminellen genutzten Technik nicht die Hände gebunden werden dürften. WELT.de/dpa
(Quelle:
http://www.welt.de/data/2005/04/12/685625.html (Archiv-Version vom 13.04.2005))
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