@Nemon Nun ja. Nehmen wir doch an das Adolf H. in einem frühen Stadium der sich abzeichnenden Niederlage, einen Krisenstab einberuft der einen Fluchtplan ausarbeiten soll. Alles natürlich unter äußerster Geheimhaltung.
Offensichtlich kommt eine Flucht die öffentlich wird aus sich selbst erklärenden Gründen (unteranderem weil A.H. sich einer unablässigen Jagd aussetzen würde) nicht in Frage.
Was wiederum den naheliegenden Schluss zulässt eine Flucht gedeckt durch den eigenen Tod zu initiieren.
Seit 1862, Paul Pfeffermann in einem Abschnitt seines Buches die Gerichtliche Zahnheilkunde angeschnitten hat ,ist die Forensische Zahnmedizin zumindest unter Fachkreisen eine bekannte Thematik.
Wenn sich nun jener „Krisenstab“ die Frage stellt wie man einen Vorgetäuschten Tod untermauern könnte ist es doch naheliegend eine Art Double einzusetzen. Dies müsste nur von den Zuständigen Ärzten wie Hugo Blaschke und Fritz Echtmann einstudiert worden sein.
Es scheint absurd aber irgendwie auch nicht vollkommen unmöglich.
Zumindest oberflächlich.