@wondererWeil du ihn angesprochen hast:
Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.Problem 1:
Dieses Recht wird im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und Kraft gesehen. Arme Länder können ihren Standart kaum hoch halten.
Problem 2:
Die Länder, die sich das alles leisten können sind zwangsweise auch Wirtschaftsmächte (sie haben Geld). Daher können sie es sich gegenüber anderen Leisten diese mehr oder weniger außer Acht zu lassen. Dank der Globalisierung und des Welthandels werden diese Länder weiter machen können. Wer willl schon einen starken handelspartner verlieren?
=> Meistens werden diese Rechte so weit verfolgt wie es dem Staat nützt. Aber es gibt auch bessere Beispiele, allen voran Deutschland.
(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.Eigentlich logisch, aber es ist mit zuviel Geldaufwand verbunden, da Gewinne erst in der Zukunft abfallen. Im heutigen Kapitalsystem muss man für das jetzt planen (so denken zumindest die meisten), daher wird das mal von vornerein nicht unbedingt so gemacht ...
Die oben genannten Probleme könnte man eigentlich auf die ganzen Menschenrechte beziehen... oder auf viele. @MasterMolch hatt da schon alles gesagt:
ha, die Menschenrechte haben wir doch gegen Geld/Kapitalismus eingetauscht und unseren Verstand + Mitgefühl gabs als Bonus mit dazu."Kein Geist ist in Ordnung, dem der Sinn für HUMOR fehlt." (J.E. Coleridge)
"Es ist weder Zukunft noch Vergangenheit, und man kann nicht sagen, es gibt drei Zeiten, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, sondern... vielleicht muss man sagen es gibt drei Zeiten, die Gegenwart des Vergangenem, die Gegenwart vom Gegenwärtigen und die Gegenwart vom Zukünftigen... Die Gegenwart des Vergangenen ist Erinnerung, und die Gegenwart des Zukünftigen ist die Erwartung" (Aurelius Augustinus 354-430 v.Chr.)