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Einige Fragen zum Waffenrecht

38 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffenrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:42
also ich hab mich da mal versucht einzuarbeiten weil ich da einige fragen hätte aber ich werde da einfach nicht schlau vlt wisst ihr ja bescheid .

Nr1 . so wie ich das verstanden habe darf ich keine klappmesser führen die ich einhändig öffnen kann.

http://de.stihl.ch/upload/timbersports-collection/produkte/images/produkte/klappmesser2.gif (Archiv-Version vom 20.02.2014)
das wäre ja so eines. also darf ich dieses nicht führen ? . oder hab ich da etwas falsch verstanden. ?

Nr2 wie sieht dann ein klappmesser aus das ich in der öfentlichkeit führen darf ? und wie lang darf da die klinge sein ?

Nr3 Welche strafe kann denn einen erwarten wenn man dagegen verstößt ? (ich hab gelesen in manchen fällen bis zu 10 000 euro )

Nr4 wie sieht es eigentlich mit baseballschlägern aus ? es sind ja sportgeräte. darf man diese in der öffentlichkeit führen ? desweiteren frage ich mich wie es mit stöcken aussieht. zb einen den man im wald mitgenommen hat als wanderstock beisspielsweise ?
und was wäre wenn ich diesen wanderstock entrinde ? dann sieht er ja fast aus wie ein knüppel ? wäre soetwas legal ?

ich bedanke mich mal im vorraus :)


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:46
Zu der Klinge kann man als Richtwert den Zeigefinger nehmen


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:46
@rutz
nein xD irgendwo habe ich mal etwas mit 8 centimetern gelsen aber frag mich nicht wo :8 und ob das stimmt weiß ich auch nicht


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19.03.2013 um 17:48
@dutschbuch fragen wir mal anders, wozu braucht man ein Klappmesser ( Springer ) und wozu muß man einen Basnallschläer eigentlich in der öffentlichkeit führen.?


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:50
@dutschbuch
es gibt auch klappmesser die man einhändig öffnen kann und die erlaubt sind - schau mal beim handwerkerbedarf.

aber wozu brauchst du überhaupt 'ne waffe?


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:57
@Schrotty
normalerweise hab ich immer ein taschenmesser (schweizer) dabei also meistens . wenn ich natürlich abends weggehe oder so nicht ! aber es hat mir schon oft gute dienste erwiesen. daheim habe ich 2 klappmesser ähnlich wie im bild oben . jetz interessiert es mich wie es da mit der rechtslage steht.

man muss keine baseballschläger in der öffentlichkeit fhren, auser man spielt baseball. xD ^^ aber angenommen es wäre verbiten einen baseballschläger aus anderen gründen mit sich zu führen, dan wäre es ja auch verboten einen stock aus dem wald mitzunehmen oder nicht ?


@wobel
im handwerkerbedarf giebt auch solche messer die mit einer Art stift in der klinge geöfnet werden können und zwar auch einhändig. ! ich verwende so ein messer auf der arbeit. und habe es vom betrieb bekommen.


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:57
@Schrotty
Ein Messer ist ein allzweckwerkzeug, ich verlasse das haus nie ohne, nicht das ich damit vorhätte jemanden abzustechen, nein, die chance das ich es als Werkzeug brauch ist fast täglich für mich in irgendeiner art und weise gegeben.


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19.03.2013 um 17:57
@Adrianus
meine rede :D ^^ jetz will ich halt nur wissen wies rechtlich damit aussieht


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 17:58
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php (Archiv-Version vom 24.04.2013)


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:00
@dutschbuch
Zitat von dutschbuchdutschbuch schrieb:daheim habe ich 2 klappmesser ähnlich wie im bild oben . jetz interessiert es mich wie es da mit der rechtslage steht.
das messer auf dem bild kannst du doch auch einhändig öffnen und es ist nicht verboten!
verboten sind meines wissens nur springmesser etc.
natürlich kommt's auf die länge der klinge an, aber ich denke das ist doch allgemein bekannt?


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19.03.2013 um 18:01
@dutschbuch Wenn es darum nur geht, ich hab auch ein Multifunktionsmesser, leider kein Schweizer, aber es funzt :D. Rechtlich ist gegen kleine klingen unter 8cm und Multifunktionsmesser keine Einschränkung. Verboten sind Springer, Schnapper und Messer die man Einhändig öffnen kann über 8cm. Zuhause und vor dem Zugriff von Kindern gesichert, dürfte bei deinen Messern kein Problem sein, nur mitführen ist glaub ich verboten.


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:01
@Adrianus @wobel

genau das hab ich mir durchgelsesen doch da steht "
2.1 Messer mit einhändig feststellbarer Klinge

Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Die Verriegelung verhindert das unbeabsichtigte Einklappen der geöffneten Klinge und schützt dadurch den Benutzer vor Verletzungen.

Die am weitesten verbreiteten Öffnungsmechanismen sind:

Daumenpin oder Daumenstift, ein seitlich an der Klinge angebrachter Metallstift, mittels dem man mit dem Daumen die Klinge öffnen kann
Daumenloch oder Öffnungsloch, ein in die Klinge gebohrtes Loch oder eine Ausfräsung, in die man mit dem Daumen greifen kann
Flipper, aus den Messergriffen herausstehende und mit der Klingenachse verbundene Öffnungshebel
Federmechanismen wie sie bei Automatikmessern (Springmessern) zu finden sind
Federunterstützte Öffnungsmechanismen, so genannte „Assisted-Opening“ Systeme

Die bekanntesten Beispiele für Arretierungen sind Linerlock, Framelock, Backlock und Axis Lock.

Im Folgenden werden diese Messer "Einhandmesser" genannt.

Neben diesen, dem Führungsverbot unterliegenden "Einhandmessern" sind auch Messer im Handel, die zwar mit einer Hand geöffnet werden können, die aber nicht verriegeln, bei denen also zum Einklappen der Klinge keine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Diese Messer fallen nicht unter das Führungsverbot.
Insbesondere sind dies alle Messer, deren Klinge nur durch eine Feder in der geöffneten Position gehalten wird, und bei denen zum Schließen lediglich die Federkraft überwunden werden muss. Diese Messerklingen gelten als nicht feststellbar.

Ebenso sind solche Messer keine "Einhandmesser“ im Sinne des Gesetzes, deren Klinge zwar arretiert, die aber mit beiden Händen geöffnet werden muss (Typisches Beispiel: Buck 110 Folding Hunter, Backlockmesser mit einer Fingernagelrille in der Klinge).

Logischerweise unterliegen auch Klappmesser, die keine der im Gesetz genannten Eigenschaften besitzen, die also weder feststellbar, noch mit einer Hand zu öffnen sind, nicht dem Führungsverbot. Typische Vertreter hiefür sind die klassischen Schweizer Messer, deren Klinge mittels eine Fingernagelrille geöffnet und nur durch Federkraft in der geöffneten Position gehalten wird (sogenannte SlipJoints).
"


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19.03.2013 um 18:02
@dutschbuch
auweia - ich seh grad ich bin nicht auf dem laufenden...
mist, theoretisch müsste ich dann auch so einiges ausmisten... das ist aber bescheuert!


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Einige Fragen zum Waffenrecht

19.03.2013 um 18:04
@dutschbuch
mir geht's übrigens wie dir - eines meiner einhändig zu öffnenden messer ist ein handwerker-messer, und das hab ich eben auch über die firma bekommen.
ich benutz das ständig im garten, eben weil es einhändig zu öffnen ist. ich hätte auch entsprechendes gartengerät - übrigens auch welches mit deutlich längerer klinge - aber das ist nicht so praktisch, weil ich's halt nicht in der hosentasche haben kann.
ja klar - in meinem garten darf ich auch mit der machete hantieren, nur: was ist wenn ich jetzt z.b. aus dem garten raus gehe und vom bürgersteig aus an der hecke rumhantiere? kann ich dann schon strafe zahlen müssen oder was?


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19.03.2013 um 18:05
@wobel Dann bewegst du dich bereits im öffentlichem Raum und ich denke, das dort bereits die Beschränkungen gelten.


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19.03.2013 um 18:07
@wobel
desweitern giebts dann noch irgendwo etwas das besagt dass du zb lange jagdmesser mitführen darfst auch in der öffentlichkeit wenn du einem hobbie nachgest. wenn dus zb beim jagen brauchst , oder beim überlebenstraining im wald oder beim holz fällen ... da sind dann feststehende klingen über 12 cm wieder erlaubt meines wissens.


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19.03.2013 um 18:09
@dutschbuch
also ich trau meinem wissen da jetzt erstmal nicht mehr.
aber bisher war mein wissensstand dass man das besagte gerät - wie bei schusswaffen halt auch - nur gesichert zum einsatzort transportieren darf.


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19.03.2013 um 18:10
Erinnert mich an nen Kumpel der bei ner Schaukampftruppe war... Der is immer mit zwei Geschmiedeten Schwertern auf den Rücken zum Bahnhof gegangen...


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19.03.2013 um 18:12
OU man jetzt bin ich selber unsicher. Ich bin ja Zelter und zu meinem ----zeltnotgepäck gehört ein NVA Seitengewehr ( überlebenmesser ) was ist nun damit?

@wobel
@dutschbuch


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19.03.2013 um 18:14
da fällt mir auf:
wie schneide ich eigentlich demnächst meine hecke? das geht teilweise auch nur von aussen, und da benutz ich ja auch immer schweres gerät das sicherlich auch unters waffengesetz fällt wenn man genau hinschaut. von der machete ganz zu schweigen...


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