Reigam schrieb:"Als "rechtliche Grauzone" wurde das Ansehen von Streams auf Kino.to bzw. dessen Nachfolgeseiten bisher immer tituliert. Nun hat das Amtsgericht Leipzig im Verfahren gegen die Betreiber von Kino.to jedoch festgestellt, dass beim Schauen von Streams eine "Verbreitung und Vervielfältigung" stattfindet. Unter "Vervielfältigung" sieht der Gesetzgeber das Herunterladen, das auch beim Streaming – wenn auch nur kurzfristig – stattfindet, und das ist in Deutschland verboten.
Interessant daran ist ja, dass einige Medien es damals so wie in diesem Artikel dargestellt haben. Andere haben jedoch festgestellt, dass diese Aussage keinerlei rechtliche Relevanz hat, da sie nichts mit dem Urteil direkt zutun hat und somit lediglich eine subjektive Meinung darstellt.
Bei den Anwälten gibt es auch heute noch gegenteilige Meinungen, war und ist also weiterhin eine rechtliche Grauzone. Ich würde es also nicht drauf anlegen.
;)Es müsste einfach geklärt werden, ob es nun als Download interpretiert wird oder nicht. Einige Länder, die in diesem Bereich schon etwas weiter sind, sehen es nicht als Download an. Aber zumindest haben diese es schon mal geklärt.^^