@schnitzelolga schnitzelolga schrieb:wenn ich mit der Axt ein Rohr durchschlage is ja klar wer schuld ist und das ich den schaden trage
muss nicht gleich die axt sein - was glaubst du wohl wie oft wasserrohre von mietern angebohrt werden aus versehen?
schnitzelolga schrieb:aber wenn das Rohr 50 Jahre alt ist und einfach durchbricht wegen Rost etc.
dann bin ich ja nicht schuld...
der vermieter aber auch nicht. trotzdem ist es dann an ihm das reparieren zu lassen, ganz klar.
aber es lag hier ja ganz offensichtlich NICHT an den rohren, das wurde ja kontrolliert.
schnitzelolga schrieb:ich sag nicht das der Vermieter schuld ist...sondern das es Sache des Vermieters ist Dinge zu beheben wenn es notwendig ist
das stimmt so auch nicht ganz - klar wird der vermieter selbst die handwerker aussuchen wollen, sofern er's nicht selbst machen kann oder will, aber wenn der mieter was kaputt macht, dann ist das nicht zwingend pflicht des vermieters das zu reparieren. da muss man schon genauer hingucken was sache ist.
schnitzelolga schrieb:Es kann ja auch einfach nur sein das es irgendwo undicht ist
Trotzdem sollten sie es melden
der/die TE MUSS das dem vermieter melden, und zwar schnellstmöglich - das steht so in ausnahmslos JEDEM mietvertrag drin. tut der mieter das nicht kann's sein, dass er hinterher für den schaden haften muss, der daraus entstanden ist (feuchtigkeitsschäden, schimmel usw.). das ist mietrechtlich ganz klar festgelegt.
aber ich würd jetzt mal davon ausgehen dass wir hier nicht von miete reden sondern von eigentum, denn 'ne decke einfach so mal eben aufzureissen wird wohl hoffentlich kein mieter ohne rücksprache mit dem vermieter machen.