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Frage zur Selbstständigkeit

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Selbstständigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Frage zur Selbstständigkeit

09.05.2019 um 16:30
Hallo,

ich möchte demnächst ein Nebengewerbe starten im Bereich der Dienstleistung und Vermittlung von Unterkünften in ganz Europa an Montageunternehmen.
Derzeit mache ich dies Hauptberuflich für unsere eigenen Mitarbeiter bei einem mittelständischen Unternehmen und spiele mit dem Gedanken meine Fähigkeiten outzusourcen.
Ich bin durch meinen Beruf mit vielen Unterkünften in engen Kontakt und kenne mich mit der Preislage in den einzelnen Städten gut aus. Ich würde also eigenständig bei großen Unternehmen anfragen ob Sie meine Unterstützung benötigen, eine passende Bleibe suchen, direkt die Reservierung über meine Vermittlung machen und die Rechnung & Gebühren an das Montageunternehmen weiterleiten, natürlich nur auf Vorkasse.

Nun ist meine Frage, wer haftet bei Schäden in der Unterkunft? Ist es ausreichend wenn ich in den AGBs folgendes vermerke?

Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden, Verluste, Nichteinhaltung von Terminen etc. oder für Schäden an Personen bzw. deren Eigentum, die durch die, mit dem Transport oder der Unterbringung etc. betrauten, Leistungsträger erfolgt.

Das selbe dann natürlich auch an den Vermieter..

Vielen Dank im Voraus 😊


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Frage zur Selbstständigkeit

09.05.2019 um 16:35
Mit rechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen würde ich mich an entsprechende Fachforen wenden, wenn du den Gang zum Fachmann selbst scheust.
Mein Tipp: Nimm etwas Geld in die Hand und lass dir von einem Fachmann rechtssichere AGBs verfassen.


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Frage zur Selbstständigkeit

09.05.2019 um 16:36
Hier ist keine Rechtsberatung.

Bei Unternehmensgründung sollte man sich sowieso vertrauensvoll an einen Anwalt wenden. Mir scheint, da ist auch anderweitig Nachholbedarf...


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Frage zur Selbstständigkeit

09.05.2019 um 17:35
Zitat von googlemegoogleme schrieb:Ist es ausreichend wenn ich in den AGBs folgendes vermerke?

Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden, Verluste, Nichteinhaltung von Terminen etc. oder für Schäden an Personen bzw. deren Eigentum, die durch die, mit dem Transport oder der Unterbringung etc. betrauten, Leistungsträger erfolgt.
Ich weiß nicht, ob da da in der rechtlichen Haftung bist, aber wenn, dann kommst du da nicht raus, indem Du in deinen AGBs sämtliche Haftung für Dich ausschließt.


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Frage zur Selbstständigkeit

11.05.2019 um 03:46
Ob das funktioniert? Du "entledigst" dich allen Rechten und Pflichten, willst aber mitverdienen? Da kann ich auch selbst Google benutzen und meinen Leuten ne Bleibe geben und brauch nicht so einen Service der nix anderes macht was ich nicht auch könnte^^


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Frage zur Selbstständigkeit

11.05.2019 um 06:58
Zitat von DavemanDaveman schrieb:Ob das funktioniert?
Doch, sogar ziemlich gut. Aber damit das funktioniert sollte man das, was man so abmacht wasserdicht prüfen lassen.

Pizza.de ist ja z.b. auch nicht in der Pflicht, wenn deine Pizza nicht kommt.
Der Makler idR nicht wenn er dir einen Messie vermittelt usw.
Es gibt allerhand Vermittlungsservices die das rechtswirksam für sich ausschließen konnten und lediglich einen Vertrag zwischen den anderen beiden Parteien befördern, und danach sind sie raus.

Diese Services haben aber sicher nicht auf einem Mysteryforum den rechtlichen Rat gefunden, den sie brauchen :D


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Frage zur Selbstständigkeit

13.08.2019 um 15:26
Man sollte klar regeln , dass man nur etwas vermittelt und ansonsten der Vertrag durch die beiden andern zustande kommt.

So haben es wohl alle Hotelportale und wohl auch Ebay und Co geregelt. Nur der Passus man haftet nicht, könnte zu wenig sein, wer weiss was noch alles passieren kann.......


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