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Welcher Lohnschein gilt?

26 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krankengeld, Lohnschein ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Welcher Lohnschein gilt?

05.09.2017 um 15:12
Da mag es wohl wer nicht, wenn man auf ne Rechenschwäche hinweist. Tja. Blöd gelaufen.

Das Thema ist durch, richtig. Auch wenn die TE wahrscheinlich noch immer nicht versteht, warum und weshalb, aber egal.
Zitat von MATULINEMATULINE schrieb:Also als Tipp für euch alle, wenn ihr wisst, ihr müsst ins Krankenhaus zur OP, dann quält euch nicht zwischendurch noch zur Arbeit.
Denn ansonsten hätte sie das nicht geschrieben. Denn sie ist ja der Meinung, weil sich der Mann zur Arbeit gequält hat, bekommt er zuwenig Geld. Aber wer von Bemessungsgrundlagen und dergleichen keine Ahnung hat, ...


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Welcher Lohnschein gilt?

05.09.2017 um 15:26
 
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Wo ist dein Problem?
Dein Mann war im Juni krankgeschrieben und hat für diese Zeit dann Entgeltfortzahlung bekommen. Diese entspricht dem, was er normal verdient hätte, wäre er in der Arbeit gewesen. Folgedessen gibt es für den Juni keinen Verdienstentgang.
Wenn es so wäre hätte ich kein Problem.
Mein Mann darf in den alten Bundesländern arbeiten und bekommt nach Westtarif bezahlt
und im Falle einer Krankheit darf er sich das lumpige bisschen Krankengeld auszahlen lassen, denn da bekommt er nach Osttarif bezahlt. Hatte ich aber weiter oben schon erwähnt.
Das macht schon so einiges aus auf dem Lohnschein. Aber egal, es hat sich ja alles geklärt und wir hätten bei einem Widerspruch eh keine Chance.


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05.09.2017 um 15:26
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Denn ansonsten hätte sie das nicht geschrieben. Denn sie ist ja der Meinung, weil sich der Mann zur Arbeit gequält hat, bekommt er zuwenig Geld.
Was in diesem falle auch der fall ist. Wer jeden monat was anderes auf dem lohnzettel stehen hat, im falle der krankheit aber den grundsatz bezahlt bekommt, der kann schon deutlich weniger krankgeld bekommen, wenn er trotz krankheit den ein oder anderen tag arbeitet, als wenn er einfach den krankenstand fortgeführt hätte und der bessere monat in die berechnung einfließt.

Für leute, die jeden monat das gleiche auf dem lohnzettel stehen haben, macht das natürlich keinen unterschied.


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Welcher Lohnschein gilt?

06.09.2017 um 07:53
Zitat von gastricgastric schrieb: Wer jeden monat was anderes auf dem lohnzettel stehen hat, im falle der krankheit aber den grundsatz bezahlt bekommt, der kann schon deutlich weniger krankgeld bekommen, wenn er trotz krankheit den ein oder anderen tag arbeitet, als wenn er einfach den krankenstand fortgeführt hätte und der bessere monat in die berechnung einfließt.
Ich bin zwar aus Österreich, aber es gibt Sachen, die ändern sich auch über Staatsgrenzen hinweg nicht.

Vielleicht haben manche Begriffe in Deutschland einen anderen Namen, keine Ahnung. Es gibt im oberen Post Begriffe, mit denen ich nichts anfangen kann, wie zB "Grundsatz": hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich um den Grundlohn oder das Grundgehalt handelt. Ein "Krankgeld" fehlt ebenso in meinen Begrifflichkeiten.

Vorab gehört einmal unterschieden zwischen "Krankenentgelt" und Krankengeld.

Krankenentgelt ist jener Betrag, welcher vom Arbeitgeber während des Entgeltfortzahlungszeitraumes gezahlt wird. Dieses Entgelt wird nicht willkürlich festgelegt, sondern es wird ein Betrag herangezogen, als ob der Dienstnehmer gearbeitet hätte. Einige Ausnahmen mag es hier geben, welche nicht in die Berechnung einfließen. Vor allem müssen diese Zahlungen regelmässsig und über einen längeren Zeitraum erfolgen, anschließend wird ein Durchschnitt errechnet. Der Arbeitnehmer ist folglich nicht schlechter gestellt, wenn krank.

Im Anschluss an diesen Zeitraum zahlt dann die Krankenkasse. Hier wird zur Berechnung des Krankengeldes wiederum das Krankenentgelt herangezogen. Immerhin muss ein Arbeitnehmer - um überhaupt Anspruch auf Krankengeld zu haben - vorher einmal Krankenentgelt bezogen haben. Erst das Krankengeld ist niedriger als das Krankenentgelt.

Es ist also unerheblich, ob während eines Krankenstandes zwischendurch ein paar Tage gearbeitet werden und sich nach den paar Tagen herausstellt, es geht doch nicht. Es ändert nichts an der Berechnung und am Geld.

Es tut mir leid, wenn sich manch einer immer über den Tisch gezogen fühlt und es mag sicher nicht falsch sein, nachzufragen und nachzurechnen, denn es gibt halt hin und wieder Arbeitgeber, die es nicht so genau nehmen.
Bei uns in Österreich gibt es für solche Fälle eine Arbeitnehmervertretung, wenn man glaubt, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Weiß nicht, ob es in D so etwas auch gibt.

Noch einmal: wer jeden Monat etwas anderes am Lohnzettel stehen hat, der bekommt als Krankenentgelt nicht nur den Grundlohn, sondern auch andere regelmässig erhaltene Zahlungen.


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Welcher Lohnschein gilt?

06.09.2017 um 08:17
@Casa_blanca
Krankenentgelt ist ein österreichisches phänomen. In deutschland gibt es "lediglich" die entgeltfortzahlung und die richtet sich nach den angaben im arbeitsvertrag. Richtet sich das entgelt nach arbeitsort, so wird im krankheitsfalle der sitz der firma als "arbeitsort" gesehen. In diesem falle eben der osten und damit gilt der "ostsatz" unabhängig davon, ob er sonst im westen nach "westsatz" gearbeitet hat. Angestellt ist er nunmal im osten.

Hätte er nicht die 4 tage gearbeitet, dann hätte ein früherer anspruch auf das krankengeld bestanden und auch ein anderer letzter lohnzettel wäre zur berechnung herangezogen worden, nämlich der, auf dem noch nach "westsatz" gearbeitet wurde und nicht der, der größtenteils nach "ostsatz" bezahlt wurde.

Hier fühlt sich auch niemand über den tisch gezogen, die grundlage der berechnung war lediglich unklar. Wäre er nicht 4 tage arbeiten gegangen, dann wäre die berechnung klar. Jetzt ist sie auf nachfrage auch klar und alles ist zwar nicht toll, aber rechtmäßig und verständlich.


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06.09.2017 um 10:07
@gastric
Danke, du hast es korrekt aufgeführt und weißt wie ich das meine.
Österreich ist eben nicht Deutschland.


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