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Rechnung über 800 Euro

105 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 800 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:43
@CurtisNewton

Es steht unter Rechnungen 2013 nix. Nur per eMail die ich bei KBW hinterlegt habe kommt dann rechnungs-sonderrufnummern. Dann EVN, aber bei der letzten NICHT MEHR! Angeblich habe ich am 6.9. wo angerufen. Aber im Portal gibt es keinen EVN davon!!!

Dort steht nur Rechnung, also die 42 Euro für Flatrate Festnetz zu Festnetz und Internet FL. Kein EVN.


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:44
@knollengewächs

wieso rufst du nicht einfach bei KabelBW an oO ?


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:46
@knollengewächs

Du bekommst von KabelBW monatlich Rechungen für Deinen Telefonanschluss.

Beim letzten Mal (diese 506 Euro Sache) stand es drauf, wurde über die KabelBW Rechnung abgerechnet, so wie Du geschrieben hast!


Ganz einfache Frage: Was steht unter Deiner LETZTEN KabelBW Rechung als Zahlbetrag?


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:47
@DerBobo
Hm, am ende Kommt noch raus, dass ich total rotzbesoffen irgendwelche komischen Hotlines angerufen habe. Es ist...

@CurtisNewton


Rechnung wird online dargestellt, nicht mit Post. Da steht eben 15.09.2013 43,70€ Und Sonderrufnummern 1,68€


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:48
@knollengewächs

dann hast du wenigstens Gewissheit ....


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:48
@knollengewächs

Danke für die Antwort. Dann ist KabelBW auch nur ermächtigt genau diesen Betrag von Deinem Konto einzuziehen!


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:50
@CurtisNewton
Ja, und wenn ich aber diesen Monat am 6.9. mal rotzbesoffen irgendwas angerufen habe und mich nicht mehr erinnere? Und wenn die Gläubiger mir dann per Schrieb aufzeigen, da und dort habe ich angerufen? Ja, dann muß ich wohl zahlen, nicht?

Die letzten paar Wochen war ich eben wegen der Sache mit meinem Vater außer Rand und Band, wußte oft nicht mehr, was ich tue. Aber 865 EURO???????


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:51
@knollengewächs

Ja wenn du es gemacht hast dann musst du es auch bezahlen ....

Ob du dabei besoffen warst oder nicht ist in dem moment egal ...

Ruf einfach bei KabelBW an und die werden dir genaueres sagen , kann doch nicht so schwer sein ...


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:54
@DerBobo
Bin Ängstler, Angstpatient, oder so...ich krieg schon nen halben Herzinfarkt, wenn der Untermieter nachts seine Rollläden runtermacht... . Da muß ich mir nen guten Tag raussuchen, wenn ich stark bin, sonst kommt nur gestottere bei raus...


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:56
@knollengewächs

Hmm ok dann schreib den Kundendienst ne E-mail

kundenservice@kabelbw.de


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 17:57
@knollengewächs
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb:Ja, und wenn ich aber diesen Monat am 6.9. mal rotzbesoffen irgendwas angerufen habe und mich nicht mehr erinnere? Und wenn die Gläubiger mir dann per Schrieb aufzeigen, da und dort habe ich angerufen? Ja, dann muß ich wohl zahlen, nicht?

Die letzten paar Wochen war ich eben wegen der Sache mit meinem Vater außer Rand und Band, wußte oft nicht mehr, was ich tue. Aber 865 EURO???????
Was soll ich dazu sagen? Außer....wenn Du "rotzbesoffen" warst.....wars wohl keine Abofalle, gell?


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:02
@knollengewächs
Momentan erhalten Sie nur dann eine Rechnung von uns, wenn der Rechnungsbetrag von Ihrem monatlichen Festpreis abweicht. Gerne können wir Ihnen auch immer eine Rechnung zusenden. Melden Sie sich einfach telefonisch unter 01806-888 150* oder per E-Mail an kundenservice@kabelbw.de.
theoretisch hättest du eine rechnung bekommen müssen mit den aufgeführten ~800euro da sie ja vom monatlichen Festpreis abweicht


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:02
@CurtisNewton
Sarkasmus ole. Ja, dann war es wohl eine Abofalle. Aber ich warte ab, bis der Brief oder die Brife ihren Weg in meinen Postkasten finden, dann werde ich hier genauere Angaben machen können!


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:03
@DerBobo
Danke, ich wähle morgen mal die Nummer. Besser E-Mail


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:03
@knollengewächs

Ich würd nicht solange warten .... eventuell verstreicht dann die Widerrufsfrist ... je schneller du bescheid weisst was los ist desto besser


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:05
@knollengewächs

1.) Der Betrag sollte per Lastschrift von Deinem Konto abgebucht werden.
2.) Darüber hat Dich Deine Bank informiert (weil Konto nicht ausreichend gedeckt)
3.) Per Lastschrift kann man nur abbuchen, wenn Du denjenigen vorher dazu ermächtigt hast
4.) Auf der KabelBW Rechnung steht NICHT der Betrag von 800 Euro um den es hier geht, sondern ein deutlich geringerer.
5.) Kann es demnach ja nicht KabelBW gewesen sein, die abbuchen wollten, denn die dürfen nur abbuchen, was auf der Rechnung steht.

Ich sags Dir ganz offen......irgendwas stimmt da nicht, Du erfindest da was oder verschweigst etwas.

Ist mir auch egal....denn Fakt ist....gem. Deiner Beschreibung der Sachlage kannst Du HIER eh erst Hilfe erwarten, wenn Du Näheres weisst, was ja angeblich derzeit nicht der Fall ist.


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knollengewächs Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:08
@CurtisNewton
Ich verschweige nichts.

Aber iich werde jetzt mal den oder die Drohbriefe abwarten. Dann gebe ich hier wieder AUskunft, ok?


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:09
@knollengewächs

Mach wie Du meinst, Du bist erwachsen und für Dein Handeln (oder Nichthandeln) selbst verantwortlich!

Ach und noch was nur als Hinweis
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb:Das geht alles über Lastsdchrift :( Das heißt, KabelBW überweißt das dann. Was kann ich dagegen tun, wenn da was überwiesen wird, und das Geld ist weg? Das bekomme ich doch dann nie wieder
Lastschriften, die von Deinem Konto eingezogen werden, kannst Du bei Deiner Bank persönlich stornieren innerhalb eines gewissen Zeitraums. Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren...wenn da was eingezogen wird (kam früher bei überhöhten Telekom-Rechnungen zB vor), was überhöht ist.....dann hingehen und stornieren.

Wenn Du andersherum SELBST überweisst, kannst Du das dann nicht mehr zurückholen!


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:14
@CurtisNewton

Ich wollte nur damit sagen, dass ich euch informiere, wenn ich solch einen Drohbrief erhalte. Dann kann ich den abschreiben.

Und heute oder morgen werde ich noch eine Mail an den KBW-Service schicken, und um Aufklärung bitten, warum ich, und an wen ich 865 Euro überweisen soll! Und ich werde auch ganz genau nachfragen. Kann doch nicht sein. Wahrscheinlich war es wirklich so ne Abo-Falle, wo man mit Tastendruck einen Abovertrag eingeht, was aber in BRD illegal ist, so wie ich herausgefunden habe.


Dann kann ich denne ja mal diesen Brief zuschicken(Unten, Muster):

"
[Ihr Name] [Datum]
[Ihre Anschrift]

[Name des Inkassobüros]
[Anschrift des Inkassobüros]

Betr.: Ihr Mahnschreiben vom [Datum der Mahnung einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn Ihnen der Forderungssteller bisher völlig unbekannt war:] Der Anspruchssteller war mir bisher völlig unbekannt, irgendeine Geschäftsbeziehung gab es nicht.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn im Inkassoschreiben nicht angegeben wird, für welche wann in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung die Mahnung geschrieben wurde:] Es wird von Ihnen nicht dargelegt, für welche Dienstleistung bzw. für welche wann angeblich von mir angewählte Mehrwertnummer Sie eine Forderung gegen mich geltend machen.

[Den nächsten Absatz einfügen, wenn die Mahnung sich darauf begründet, dass Sie am Telefon angeblich eine 0900-Mehrwertnummer angewählt haben sollen, und dies aber zweifelhaft ist bzw gar nicht stimmt:] Die der Forderung zugrundeliegende Mehrwertdienstverbindung ist von mir nicht angewählt worden. Solange nicht mittels eines qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG dargelegt wird, wann ich angeblich welche kostenpflichtige Mehrwertdienstverbindung welches Dienstleisters angewählt haben soll, betrachte ich derartige Forderungen als gegenstandslos. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass unqualifizierte Aufstellungen in Form von Einzelverbindungsnachweisen nicht den Anforderungen genügen, die von der Rechtsprechung an ein qualifiziertes Prüfprotokoll zu stellen sind (vgl.AG Papenburg, Urteil vom 30.10.2008, 4 C 247/08).

[Den nächsten Absatz einfügen, wenn die Bevollmächtigung des Forderungsstellers im Original nicht beigefügt wurde:] Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung im Original seitens Ihres Mandanten für den Inkassoauftrag gem. § 174 BGB nicht beilag. Solange dies nicht nachgeholt wird, betrachte ich die Forderung schon deshalb als gegenstandslos.

[Den nächsten Absatz einfügen, wenn es sich laut Inkassobrief um eine "abgetretene Forderung" handelt, wenn aber die Abtretungserklärung des ursprünglichen Forderungsstellers im Original nicht beigefügt wurde:] Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Abtretungserklärung seitens der Ursprungszedentin im Original nicht beilag. Solange dies nicht nachgeholt wird, betrachte ich die Forderung schon deshalb als gegenstandslos.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn eine Rechnungsnummer nicht angegeben war:] Ihr Schreiben enthält nicht einmal die Angabe einer Rechnungsnummer für eine Rechnung, die der Forderungssteller an mich ausgestellt haben müsste.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn Sie vom Forderungssteller niemals eine Rechnung erhalten haben:] Überhaupt ist mir seitens des Forderungsstellers eine Rechnung niemals zugegangen.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn auch auf der Telefonrechnung kein Posten für die Mehrwertleistung zu finden ist:] Auch ist auf der mir vorliegenden Telefonrechnung für den betreffenden Zeitraum kein solcher Rechnungsposten für die Nutzung fremder Mehrwertdienste ausgewiesen.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn ein Rechnungsdatum fehlt:] Weiterhin fehlt eine Angabe des Rechnungsdatums.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn die Forderung verjährt ist (lesen Sie dazu diesen Abschnitt:] Der Forderungsanspruch ist verjährt, und ich mache daher von meinem Recht der Verjährungseinrede Gebrauch.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn vom Forderungssteller keine Anschrift bekannt gegeben wird:] Eine ladungsfähige Anschrift des Forderungsstellers bzw. der Zedentin geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn vom Forderungssteller nur eine obskure Briefkastenadresse bekannt gegeben wird:] Bei der von Ihnen angegebenen Adresse des Forderungsstellers bzw. der Zedentin handelt es sich nicht um eine ladungsfähige Anschrift.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn die Forderung längst nachweislich bezahlt war:]Die Forderung wurde bereits am ... auf das Konto Nr. ... bei der ...[Bank] bezahlt. Irgendwelche Anspruche sowie Inkassokosten können daher nicht geltend gemacht werden.

[Die nächsten Sätze unverändert übernehmen:] Falls der anspruchstellende Dienstleister lediglich Verbindungsnetzbetreiber wäre, hätte er keinen Anspruch auf das Inkasso von Mehrwertdienstleistungen zugunsten der Nutzer seines Netzportals (s. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05).

Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten.

Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA."

Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
Was hälst Du davon?

http://www.antispam-ev.de/wiki/Widerspruch_bei_Klabauterforderungen_fraglich_oder_nicht_genutzter_Mehrwertdienste


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:17
@knollengewächs
Zitat von knollengewächsknollengewächs schrieb:Was hälst Du davon?
Ich würde es am Besten finden, wenn Du mal sorgfältig den Dingen nachgehst, bevor Du Dich wieder mutmaßend in irgendwelche Ausreden oder Schuldabweisungen flüchtest!

Und für diese Aussage habe ich guten Grund!

Versteh mich ncht falsch, im Grunde ist mir das ja Wumpe, ob Du da "rotzbesoffen" Mist gebaut hast, wenn das so ist, muss man die Suppe aber auslöffeln.


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:20
@knollengewächs

wenn du einfach nur wartest machst du es nur noch schlimmer ... wenn KabelBW wirklich diese Forderung stellt , wirst sie dir bald nen kleinen Strafbetrag auferlegen da die Abbuchung nicht stattfinden konnte...


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:20
@DerBobo
Zitat von DerBoboDerBobo schrieb:wenn KabelBW wirklich diese Forderung stellt
Kann ja nicht sein, er hat doch angebl. KEINE Rechung von KabelBW über diesen Betrag!


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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:22
@CurtisNewton

Ja eigentlich nicht aber genaueres kann er nur erfahren wenn er mal mit denen persönlich spricht...

Wie du schon geschrieben hast , KabelBW hat ne Einzugsermächtigung also muss diese Forderung ja von KabelBW sein. Eventuell ist denen auch ein Fehler passiert, damit sie den aber bemerken muss er sich auch bei denen melden ...


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knollengewächs Diskussionsleiter
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Rechnung über 800 Euro

25.09.2013 um 18:25
@DerBobo
Nein, die Forderung ist NICHT von KBW, die Forderung geht nur Über KBW, so wie ich es verstanden habe. KBW will nur, dass ich immer die Festnetz und Internet Flat bezahle, Die Dienste 3.er sind denen wurscht.


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knollengewächs Diskussionsleiter
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25.09.2013 um 18:26
Ich muß kurz für 2h weg.


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