CoA 2015 - AF2 - Fuchs76 vs. kannnichsein
19.03.2015 um 11:59Herr Fuchs, Herr Fuchs, ich muss doch schon sehr bitten - sie schlängeln sich jetzt etwas um Ihre Antworten herum:
Immunität von Abgeordneten
- Schützt vor Strafverfolgung - nicht vor Zivilrecht
- ist keine Straffreiheit
- beinhaltet das Zeugnisverweigerungsrecht (Dieses Recht ermöglicht einem Zeugen die Verweigerung einer Auskunft vor Gericht gegen einen Dritten oder in Bezug auf sich.)
Der dt. Bundestag muss erst die Aufhebung der immunität bewilligen, um ein Ermittlungsverfahren zu starten.
Und erst dann:http://immunität.net/immunitaet-von-abgeordneten/
Es ist also klar belegt, dass Politiker einen Vorteil gegenüber dem Normalobürger und gegenüber der Strafverfolgung besitzen. Und genau das ist das Thema des Clashs!
Deswegen habe ich auch das Beispiel von Frau Gohlke gebracht, mit der berechtigten Frage:
Immunität von Abgeordneten
- Schützt vor Strafverfolgung - nicht vor Zivilrecht
- ist keine Straffreiheit
- beinhaltet das Zeugnisverweigerungsrecht (Dieses Recht ermöglicht einem Zeugen die Verweigerung einer Auskunft vor Gericht gegen einen Dritten oder in Bezug auf sich.)
Der dt. Bundestag muss erst die Aufhebung der immunität bewilligen, um ein Ermittlungsverfahren zu starten.
Und erst dann:
Im Falle eines Strafverfahrens nach der Aufhebung der Immunität für Abgeordnete zielt der Bundestag darauf ab, den Angeklagten nicht anders als einen anderen Bürger zu behandeln.
Es ist also klar belegt, dass Politiker einen Vorteil gegenüber dem Normalobürger und gegenüber der Strafverfolgung besitzen. Und genau das ist das Thema des Clashs!
Deswegen habe ich auch das Beispiel von Frau Gohlke gebracht, mit der berechtigten Frage:
kannnichsein schrieb:Wie sieht die Sache eigentlich aus, wäre Frau Gohlke aus der CDU und die absolute Mehrheit (welche die CDU nunmal im Bundestag repräsentiert) würde sich gegen die Aberkennung der politischen Immunität ausprechen und dementsprechend abstimmen. Könnte dann vielleicht Frau Gohlke garnicht vor zivilgerichtlicher Strafverfolgung zur Verantwortung gezogen werden? Man munkelt, man munkelt...Darauf gehen Sie leider nur mit einer Gegenfrage ein:
Fuchs76 schrieb:Deinem Gedankenspiel folgend würde das heissen, dass Frau Gohlke nicht behelligt werden würde, wenn sie tatsächlich prominent wäre :)?Ich habe Ihnen von Anfang an gesagt, dass ich als Erstes Politik behandle und man Politik und Prominenz erstmal klar voneinander trennen muss. Dass Sie leider den Apperitv in die Suppe kippen, damit konnte ich ja nicht mit rechnen. Um dann am Ende zu behaupten, die Suppe sei versalzen! Sie sind mir ein toller Restauranttester!