Hallo,
@MettMaxLass es mich noch einmal versuchen. Eine öffentlicheDiskussion über die mögliche Täterschaft einer Person ist nur dann gestattet, wenn die Person offiziell als Tatverdächtiger / Beschuldigter geführt wird, z.B. nach Erhebung der Anklage oder Erlass eines Haftbefehls. Alles andere wäre als Verleumdung justiziabel.
Die bloße Erwähnung einer Zeitung, eine Person sei "vernommem" worden, ist nicht mit einem öffentlich bestätigten Tatverdacht gleichzusetzen, weil diese Wortwahl auch eine ganz gewöhnliche Zeugenvernehmung meinen kann. Siehe hierzu auch die Einleitung des von dir zitierten Wikipedia-Artikels.
Die Vernehmung (veraltet: Verhör; englisch interrogation) ist im Strafprozessrecht die von Strafverfolgungsbehörden durchgeführte Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen
Der von dir zitierte Abschnitt mit der Belehrung bezieht sich, auch wenn das aus dem Artikel nicht sofort ersichtlich ist,
auf den Spezialfall eines Beschuldigten, woraus man nicht den falschen Schluss ziehen darf, dass jeder Vernommeme ein Beschuldigter wäre.
Die Ehefrau des Herrn S. war niemals offiziell beschuldigt, deswegen waren die Beiträge zu löschen.
Den Verwaltungskanal findest du übrigens rechts unter der Freundesliste, aber hier ist das Thema auch ok (Notiz an mich selbst: in Zukunft gleich über den Kanal antworten, dann gibt es keine Missverständnisse)