Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern: 6-Jähriger tot aufgefunden
16.09.2023 um 21:44Interview mit Staatsanwalt Wischmann.
emz schrieb:Für die Jenigen, die den Link nicht anklicken möchten. Es werden leider keine neuen Erkenntnisse berichtet. Das Video ist vom 16.9.23 (später Nachmittag, nach 17 Uhr)https://www.mdr.de/brisant/junge-pragsdorf-getoetet-100.html
Interview mit Staatsanwalt Wischmann.
DerDoctor11 schrieb:Ganz ehrlich da muss man nicht darüber diskutieren ob es Mord oder totschlag ist.Egal als was es rechtlich gewertet wird, es bringt den Kleinen nicht zurück.
Gast009 schrieb:Mit " keinen Profi" meinte ich eine Person, die nicht viel Ahnung hat von Spurensicherung durch DNA.... Falls es sich herausstellen sollte, dass das Messer auch die Tatwaffe gewesen ist.Das hat im Unterschied zur Fiktion in der realen Welt wenig mit Wissen zu tun, erst recht bei ungeplanten Taten und das ist die große Mehrheit, aber selbst bei geplanten Sachen werden wie wir immer wieder sehen gröbste Fehler gemacht. Wäre das nicht so, könnte sich die Polizei entspr. Auswertung ja bald sparen, weiß schließlich jeder sich vorzusehen, der kein "Profi" ist. Solche Handlungen sind aber kein rationaler oder kontrollierbarer Vorgang, Verbrechen ja fast per definition unvernünftig und darum geschieht da auch wenig bis nichts überlegt, wenn überhaupt die Zeit dazu wäre oder das zum Zeitpunkt des Geschehens eine Priorität wäre. Andernfalls hätten wir eine furchtbare Aufklärungsquote.
DerDoctor11 schrieb:Ganz ehrlich da muss man nicht darüber diskutieren ob es Mord oder totschlag ist.Moralisch und aus der Emotionalität heraus vielleicht nicht, aber rechtlich/juristisch ist es (besonders je nach Einzelfall) längst nicht immer so einfach - mutmaßlich vorsätzlich getötet hin oder her.
Ein 6 Jähriges Kind ist Tod brutal ermordet.
Es ist Mord. So einfach und ich hoffe das die Polizei schnell den Täter findet.
Photographer73 schrieb:Wieder mal ein absolut furchtbarer Fall! Allerdings gehe ich, allein schon wegen der geringen Größe des Ortes und weil ich nicht glaube, dass das ein "Fremdtäter", im Sinne von Ortsunbekanntem, war davon aus, dass es im Laufe der Woche eine Verhaftung geben wird und die EB den/die Täter identifizieren können.Ja, ich gehe eigentlich auch davon aus, dass der Täter schnell identifiziert wird. Schwer vorstellbar, dass es ein Fremdtäter war. Ich hoffe nur, dass nach der Verhaftung nicht wieder eine Informationssperre eintritt wie im Fall Luise. Falls doch, dann kann sich die Staatsanwaltschaft dieses Mal das Ansetzen einer Pressekonferenz sparen, auf der sowieso nichts erzählt wird.
whoever schrieb:Ich hoffe nur, dass nach der Verhaftung nicht wieder eine Informationssperre eintritt wie im Fall Luise.Wird davon abhängen, wie alt der/die Täter sind. Bei minderjährigen Tätern (generell gesprochen) gilt es halt immer abzuwägen, wieviel preisgegeben wird.
Eine Ermittlung wegen Totschlags sei die ganz normale Verfahrensweise, wenn nicht sofort klar ist, dass es sich um Mord handelt, teilte eine Polizeisprecherin mit. Zwischen den Straftatbeständen Mord und Totschlag gibt es ein paar wesentliche Unterschiede. Zwar handelt der Täter in beiden Fällen vorsätzlich und führt willentlich den Tod eines anderen Menschen herbei, damit jemand aber wegen Mordes verurteilt wird, müssen die sogenannten Mordmerkmale erfüllt sein.Mit dem Ergenis der Untersuchung des gefundenen Messers wird frühestens Ende der Woche gerechnet
Die Beamten hatten zudem ein Messer gefunden. Ob es sich dabei aber um die Tatwaffe handelt, ist noch unklar. Die Polizisten müssen auf die kriminaltechnische Analyse warten. Mit einem Ergebnis rechnet die Polizei frühestens Ende der Woche.Quelle:
Die Ermittlungen dauern an, einen entscheidenden Hinweis habe man bisher aber noch nicht, sagte eine Polizeisprecherin am Montag dem Nordkurier. Auch eine Wohnungsdurchsuchung noch am Donnerstag lieferte nicht den erwünschten Durchbruch.https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/toter-joel-polizei-durchsucht-wohnung-1911684
fail-fast schrieb:Wenn es so kommt und angenommen der ist nicht mal strafmündig: ginge es nach mir würden in solchen Fällen die Eltern eingebuchtet und zwar direkt.Da bin ich doch mal froh, dass es nicht nach dir geht :troll: oder anders formuliert, derartige Äußerungen sind einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich, Sippenhaft hat in unserem Rechtssystem nichts verloren.
fail-fast schrieb:ginge es nach mir würden in solchen Fällen die Eltern eingebuchtet und zwar direkt.Solche markigen Sprüche machen das Kind auch nicht wieder lebendig.
fail-fast schrieb:dass so einer da mit nem MesserWas ist mit "so einer" gemeint?
nephilimfield schrieb:Eine Sysiphus-Aufgabe ist eine Arbeit, die trotz großer Mühen nie abgeschlossen und deshalb hinsichtlich ihres Zweckes sinnlos ist.Die Redewendung wird auch für sehr mühselige und kleinteilige, langwierige Aufgaben und Arbeiten verwendet.
fail-fast schrieb:Reicht dafür schon ein Anfangsverdacht und würde man den dann nicht auch erwähnen?Für eine Durchsuchung reicht es bisweilen schon, wenn man nur Zeuge ist.
fail-fast schrieb:Aber nicht von Kindern. Und auch nicht von Jugendlichen.Ach. Was du nicht alles weißt.
simie schrieb:Für eine Durchsuchung reicht es bisweilen schon, wenn man nur Zeuge ist.Dafür hätte ich gerne mal die Rechtsgrundlage.
fischersfritzi schrieb:Dafür hätte ich gerne mal die Rechtsgrundlage.Das regelt ggf die Strafprozeßordnung (StPO). Wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass eine gesucht Person, Spur oder Sache in der Wohnung zu finden ist. Der Status "Zeuge" hat aber damit nichts zu tun. Warum aber nun welche Wohnung dursucht worden ist und welche Tatsachen das sein sollen oder was die gesuchte Spur oder Sache überhaupt ist., wissen wir ja nicht.
StPO § 103Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html
Durchsuchung bei anderen Personen
(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
Registrierung2 schrieb:Das regelt ggf die Strafprozeßordnung (StPO).Das ist mir bekannt.
Registrierung2 schrieb:Der Status "Zeuge" hat aber damit nichts zu tunDas war aber gerade genau die Frage bzw die Aussage.
fail-fast schrieb:Wie kommt es zu einer Wohnungsdurchsuchung ohne einen Verdacht? Reicht dafür schon ein Anfangsverdacht und würde man den dann nicht auch erwähnen? Irgend einen Hintergrund muss das ja haben, übrigens auch unwahrscheinlich schnell, das ist gleich am Donnerstag gewesen!Ja, reicht in der Regel aus. Die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte müssen natürlich auch Ermittlungsrichter als gegeben ansehen.
fail-fast schrieb:Aber falls es sich um einen Minderjährigen handelt und die Eltern dem so zugestimmt haben, brauchte es den vielleicht auch gar nichtBei Zustimmung braucht es natürlich auch keinen Durchsuchungsbeschluss von privat geschützten Räumlichkeiten.