Wenn Helden nach Antworten suchen...
16.01.2024 um 13:32Anzeige
violetluna schrieb:wenn ich mir die Geschichte durchlese und das Foto des Brautpaars ansehe, denke ich mir schon meinen Teil. In diesem Fall kann ich den Verdacht des Amtes bezüglich Scheinehe schon nachvollziehen.Die Braut wirkt doch ganz glücklich?
nairobi schrieb:Die Braut wirkt doch ganz glücklich?Mein Vater hatte dafür einen passenden Spruch: Sie sind glücklich verheiratet. Sie ist glücklich, er ist verheiratet.
umma schrieb:Ja, die arme Frau ist emotional sicher sehr engagiert.Sie sieht zumindest auf dem Foto so aus, aber wer weiß. Es gibt auch Menschen, die für Geld eine Scheinehe eingehen.
umma schrieb:Man muss sich das vorstellen:Naja, damit muss man in einem solchen Fall eigentlich rechnen. Aber hey: wenn die Liebe so groß ist, können did beiden nach seiner Abschiebung ja auch noch heiraten. Entweder in der Türkei, in Deutschland, oder er besucht sie in Österreich. Von einem Einreiseverbot zu touristischen Zwecken steht da ja nichts.
Glücklich, romantisch gekleidet im Standesamt - dann kommt die Behörde. Bittere Tränen fließen.
umma schrieb:Allerdings sieht der Bräutigam für mich nicht ganz so schockiert / überrascht aus. Sein Plan ist nicht aufgegangen.Das Foto wurde wohl davor aufgenommen, das sagt also nichts aus. Die beiden lächeln halt in die Kamera, wie man das halt so macht, wenn man fotografiert wird. 🤷♀️
Für mich ist die Sache durchsichtig.
violetluna schrieb:Für mich ist die Sache durchsichtig.Ich beziehe mich damit auf das gezeigte Video, als die Braut weint.
Das Foto wurde wohl davor aufgenommen
violetluna schrieb:Ein 29-Jähriger, der aus einem Kulturkreis stammt, in dem Familie und Mehrkindfamilien und Tradition wichtig sind, heiratet eine 40-Jährige, die ihm höchstwahrscheinlich keine Kinder mehr schenken wird?Trotzdem kann sich ein solches Paar lieben & heiraten.
umma schrieb:das gezeigte VideoIch hatte nur das Foto gesehen.
violetluna schrieb:Ein 29-Jähriger, der aus einem Kulturkreis stammt, in dem Familie und Mehrkindfamilien und Tradition wichtig sind, heiratet eine 40-Jährige, die ihm höchstwahrscheinlich keine Kinder mehr schenken wird?Da ist es eher üblich, dass ein Mann von über 40 eine ganz junge Frau aus dem Hinterland heiratet, 17/18 Jahre, die dann ihn und seine Familie von vorne bis hinten bedienen darf. Die die Sprache nicht beherrscht und abhängig ist.
umma schrieb:Trotzdem kann sich ein solches Paar lieben & heiraten.Das denke ich auch. Hier haben die beiden wohl zusammen gearbeitet, so geht es aus dem Artikel hervor.
Hier jedoch liegt eine andere Vermutung nahe.
Allerdings kennen wir nicht die Vorgeschichte. Möglicherweise könnte es, neben dem nicht erhaltenen Aufnahmestatus, noch andere Gründe geben.
violetluna schrieb:Entweder in der Türkei, in Deutschland, oder er besucht sie in Österreich. Von einem Einreiseverbot zu touristischen Zwecken steht da ja nichts.Bin keine Spezialistin, aber:
umma schrieb:Nach einer Abschiebung dürfte es sehr schwer sein, ein touristisches Besuchervisum zum Zwecke der Eheschließung zu erhalten, zumal die Sache wie gesagt mMn „durchsichtig“Die Braut könnte aber doch dorthin reisen und im Heimatland des Gatten heiraten?
ist.
nairobi schrieb:Die Braut könnte aber doch dorthin reisen und im Heimatland des Gatten heiraten?Sicher ginge das. Dafür sind aber vermutlich umfangreiche Vorbereitungen behördlicher Art notwendig, was u.a. auch finanziellen Aufwand erfordert.
umma schrieb:Ich beziehe mich damit auf das gezeigte Video, als die Braut weint.Achso. Ich habe mir das Video nicht angesehen.
umma schrieb:Trotzdem kann sich ein solches Paar lieben & heiraten.Sehe ich auch so.
Hier jedoch liegt eine andere Vermutung nahe.
umma schrieb:Allerdings kennen wir nicht die Vorgeschichte. Möglicherweise könnte es, neben dem nicht erhaltenen Aufnahmestatus, noch andere Gründe geben.Natürlich ist das möglich.
umma schrieb:Bin keine Spezialistin, aber:Das könnte gehen, wenn er kein Einreiseverbot erhalten hat.
Nach einer Abschiebung dürfte es sehr schwer sein, ein touristisches Besuchervisum zum Zwecke der Eheschließung zu erhalten, zumal die Sache wie gesagt mMn „durchsichtig“
ist.
nairobi schrieb:Die Braut könnte aber doch dorthin reisen und im Heimatland des Gatten heiraten?Ja, das ist möglich. Es gilt halt dann das türkische Eherecht, wie immer das aussieht (ich kenne es nicht). Im Ausland heiraten ist halt immer aufwändig, aber wenn man wirklich heiraten möchte, findet man einen Weg.
umma schrieb:Und ob dann der Bräutigam im Zuge des Familiennachzuges tatsächlich ein Einreisevisum erhielte (nach D?? nach Ö??) ist nicht sicher - nach seiner Abschiebung.In Österreich ist das relativ leicht, wenn er nicht wegen krimineller Handlungen abgeschoben wurde. Ich habe den Artikel so interpretiert, dass der Mann einfach nur kein Recht auf Asyl hat, weil die Voraussetzungen dafür schlichtweg nicht erfüllt werden. Wenn das so ist, spricht aber nichts dagegen, auf normalem Weg als Einwanderer nach Österreich zu kommen.
Alles hat seinen Grund.
Wenn Sie mit einem EU-Bürger/einer EU-Bürgerin verheiratet sind, dürfen Sie ihm/ihr in sein EU-Gastland folgen, auch wenn Sie selbst die Unionsbürgerschaft nicht besitzen.[...]
Auslandsaufenthalt von über drei MonatenQuelle: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/family-residence-rights/non-eu-wife-husband-children/index_de.htm#in-another-EU-country-1
Wenn Sie sich länger als drei Monate in dem aktuellen Wohnsitzland Ihres Gatten/Ihrer Gattin aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltskarte beantragen und den zuständigen Behörden Ihre Anwesenheit melden.
Beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hingegen beruft man sich auf die Rechtmäßigkeit eines solchen Festnahmeauftrags. Vor der Festnahme habe es 13 solche Versuche gegeben, die der Mann durch Untertauchen vereitelt habe. Generell habe der 26-Jährige behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen, fasst die Behörde in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen.Der Bräutigam, der mittlerweile abgeschoben wurde, bestreitet dies.
violetluna schrieb:Festnahmeauftrags. Vor der Festnahme habe es 13 solche Versuche gegeben, die der Mann durch Untertauchen vereitelt habe.Ich nahm so etwas an.
violetluna schrieb:Ehepartner von EU-/EWR-Bürgern dürfen sich immer und ohne Voraussetzungen in Österreich aufhaltenFür D ist das so geregelt, dass nach der Eheschließung mit einem Ehepartner, der keinen Aufenthaltsstatus in der EU hat,!erst mal ein Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung gestellt werden muss.
umma schrieb:In D (für Ö kann ich nicht sprechen) halten sich einige Personen auf, die schwerste Verbrechen begangen haben (ich schrieb vor einiger Zeit über ein fürchterliches Ereignis), die aber aus gewissen Gründen nicht in ihre Heimatländer rückgeführt werden können.Ja, das ist in Österreich ebenso. Wenn man nicht klar belegen kann, woher diese Person überhaupt kommt und/oder das Heimatland sich weigert, die Person wieder zurückzunehmen, hat man Pech gehabt.
violetluna schrieb:das Heimatland sich weigertGuten Morgen.